Hallo Foris,
meine Krankenkasse müsste mir 15 Tage Krankengeld zahlen. Jetzt gibt es aber Ärger, weil mein Arzt mich 9 Tage rückwirkend krank geschrieben hat, d.h. ich bin seit der letzten AU-Bescheinigung erst 9 Tage später zum Arzt we gen einer neuen AU-Bescheinigung. Ich wusste nicht, dass der Arzt höchtens nur 3 Tage rückwirkend krank schreiben darf. Auch mein Arzt hat kein Wort darüber verloren. Jetzt wollen sie eine Arzt-Bescheinigung von mir, dass ich diese 9 Tage nicht zum Arzt konnte, weil ich bettlägrig war. Bettlägrig war ich zwar nicht, aber ich sollte wenig laufen und vor allem keine Treppen steigen. Ob mein Arzt mir eine Bettlägrigkeit bescheinigt, weiss ich nicht. Er soll ja auch auf keinen Fall lügen.
Mir kam bloss ein bischen komisch vor, dass der Mensch von der Krankenkasse meinte, wir könnten einen "Deal" schließen. Da es ja wirklich keine schöne Krankheit gewesen wäre, würden sie 10 Tage zahlen (statt der 15). Sagt mal, bin ich auf dem türkischen Basar? ......und von wegen schwere Krankheit.........will doch kein Schmerzensgeld, sondern Krankengeld !!!!
Klar hätte ich gleich nach dem Krankenhaus eine neue AU gebraucht, aber ich war schon froh, es am ersten Tag erst mal bis in die Wohnung geschafft zu haben. Da ich ja einen Nachsorgetermin brauchte beim Arzt, dachte ich, dass das noch Zeit hätte, weil dass es mir nach der OP nicht gut ging, war ja offensichtlich. Also hab ich nach einer Woche einen Termin für 2 Tage später gemacht. Wurde die 9 besagten Tage rückwirkend krank geschrieben und noch 4 weitere Wochen. Wenn ich noch 4 weitere Wochen danach krank war, dürfte doch klar sein, dass ich in den 9 Tagen wohl noch schlechter dran war, als die 4 Wochen danach.
Naja, aber der Mensch von der Kasse berief sich halt immer nur auf Gesetze. Schön wärs gewesen, wenn ICH diese Gesetze auch gekannt hätte. Er meinte, dass er selbst einsieht, dass ich krank war und mich versteht, er aber auch eine Rechtfertigung für seinen Vorgesetzten brauche.
Zuvor war ein riesen Trara, weil sie meine Krankmeldung mit den 4 Wochen nicht erhalten hätten......ICH hätte sie nicht abgegeben. Dabei hab ich mich höchstpersönlich ins Auto gequält und bin da hingefahren und hab sie in den Briefkasten geworfen. Also, da war ich ja schon mal total stinkig. Aber nein, da wäre keine abgegeben worden. Ich kam mir vor wie ein Betrüger. Wie sollte ich denn das Gegenteil beweisen? Zeugen hatte ich ja leider nicht dabei. Sollte ich für die Schlamperei der Kasse büßen? Das ging hin und her, aber ich hab nicht nachgegeben, zumal ich schon uvor mit einem SB telef. gsprochen hatte, der die Daten meiner AU am Telefon nannte, ohne dass ich sie erwähnt hätte........ Wie das? Und auf einmal ist nichts im PC mehr zu sehen?
Ich weiss nicht, aber irgendwie hab ich das Gefühl, die wollen mich soweit kriegen, dass ich kündige. Ich bin seit 10 Jahren in psyichatrischer Behandlung wegen Depressionen, die ich nicht los werde und meine Tochter hat seit einem Jahr MS (und ist bei mir versichert). Sondern die Leute aus, die zu teuer werden? Also langsam keimt dieser Verdacht in mir. Erst fehlt die AU und es wird mit mir gestritten, dann stört das wieder keinen und der SB "glaubt mir" gnädigerweise, weil eine PC-Umstellung war, kommt aber mit den 9 fehlenden Tagen um die Ecke und bietet mir an 10 Tage von 15 zu zahlen. Also, irgendwo komm ich mir leicht verarscht vor.
Gruß Goldi
Kein KrGeld wegen Fehler auf AU-Bescheinigung
Moderator: Czauderna
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Hallo,
egal, was auch immer deine Krankenkasse mit dir machen will, rein rechtlich geht das gar nicht - eine Krankmeldung rückwirkend für 9 Tage auszustellen -
wenn man nicht selbst zum Arzt kann, dann gibt es Notärzte und wenn es noch schlimmer ist gibt es Krankenhäuser. Eine Krankmeldung an die Kassen geben, das muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen nach Ausstellen der Krankmeldung.
Auch mündliches Anzeigen der Erkrankung gilt grundsätzlich als Meldung wenn dann auch zeitnah die schriftliche Meldung nachgereicht wird.
"Deals" sind im Gesetz nicht vorgesehen, von daher ist es schwierig dazu etwas zu sagen.
Gruss
Czauderna
egal, was auch immer deine Krankenkasse mit dir machen will, rein rechtlich geht das gar nicht - eine Krankmeldung rückwirkend für 9 Tage auszustellen -
wenn man nicht selbst zum Arzt kann, dann gibt es Notärzte und wenn es noch schlimmer ist gibt es Krankenhäuser. Eine Krankmeldung an die Kassen geben, das muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen nach Ausstellen der Krankmeldung.
Auch mündliches Anzeigen der Erkrankung gilt grundsätzlich als Meldung wenn dann auch zeitnah die schriftliche Meldung nachgereicht wird.
"Deals" sind im Gesetz nicht vorgesehen, von daher ist es schwierig dazu etwas zu sagen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
um etwas Fundierteres schreiben zu können, müssten Fakten bekannt sein.
1. Von wann bis wann wurden die jeweiligen AU-Zeiten bescheinigt und wann wurden die Bescheinigungen jeweils ausgestellt ?
2. Wann wurden die AU-Bescheinigungen bei der KK abgegeben oder ihr zugeschickt?
3. Von wann bis wann erfolgte die stationäre Behandlung?
4. Wurde immer die gleiche Diagnose angegeben?
MfG
ratte1
um etwas Fundierteres schreiben zu können, müssten Fakten bekannt sein.
1. Von wann bis wann wurden die jeweiligen AU-Zeiten bescheinigt und wann wurden die Bescheinigungen jeweils ausgestellt ?
2. Wann wurden die AU-Bescheinigungen bei der KK abgegeben oder ihr zugeschickt?
3. Von wann bis wann erfolgte die stationäre Behandlung?
4. Wurde immer die gleiche Diagnose angegeben?
MfG
ratte1