Kein Krankengeld weil Mitgliedschaft beendet?

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franzl0202

Kein Krankengeld weil Mitgliedschaft beendet?

Beitrag von franzl0202 » 15.04.2013, 10:08

Guten Tag,
ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse. Ich bin vor einigen Monaten von meinem Arbeitgeber gekündigt worden und dann psychisch zusammengebrochen. Mit entsprechender Diagnose bin ich ca. drei Monate krank geschrieben worden und habe problemlos Krankengeld erhalten. Wie ich erfuhr trat die Krankenkasse dann an meinen Arzt heran und „verlangte“ mich binnen einer Woche gesund zu schreiben „sonst....“. Mein Arzt hat das dann auch so gemacht und mir geraten das so hinzu nehmen weil „sonst“ ziemlich unerfreulich sei. Weil ich ziemlich kraftlos war habe ich das auch so hingenommen. Einen Tag vor dem Ende des attestierten Krankengeldbezuges bin ich erneut erkrankt jedoch mit eine anderen Diagnose (wie ich denke allerdings eine Folge der ersten Diagnose weil ich noch viel zu geschwächt war).
Ich reichte die AU Bescheinigung bei meiner Krankenkasse und eine Folgebescheinigung ein, weil diese Erkrankung noch mal 14 Tage andauerte. Kurz vor Ende der bescheinigten zweiten Erkrankung bekomme ich von der Kasse einen knappen Brief: ich bekomme nach dem ersten Zeitraum der ersten Erkrankung kein Krankengeld mehr weil ich kein Mitglied mehr sei. Keinerlei weitere Begründung, keine Rechtshinweise nichts. Ich habe schriftlich dagegen Widerspruch eingelegt und noch einmal eine Woche später nachgefragt. Ich habe um eine schriftliche Begründung gebeten. Ich bekomme seitdem keine Antwort.
Ich finde das unglaublich. Mal von der Kommunikation abgesehen,wie kann einen die Kasse nach 10 Jahren Mitgliedschaft mit so einem knappen Brief einfach rausschmeißen. Ich weiß wirklich nicht wie die Rechtslage ist und ob ich noch Anspruch auf weitere zwei Wochen Krankengeld hätte. Ich denke eigentlich schon, denn ich konnte mich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitssuchend melden (ich bekam von der Agentur die Antwort: wenn sie krank sind, sind sie nicht arbeitssuchend – wenden sie sich an die Krankenkasse). Das ich kein Krankengeld bekommen soll wäre das eine aber so wie es im Moment aussieht bin ich nicht mehr Mitglied dieser Kasse und muss zumindest für die zwei Wochen dann alle Behandlungen und Verordnungen selbst zahlen.
Dem Schreiben der Kasse lag ein Aufnahmeantrag für die freiwillige gesetzliche Versicherung bei. Ich bin ratlos ob ich diesen Antrag nun noch ausfüllen soll. Rückwirkend ab Beginn der zweiten Erkrankung? Mit oder ohne Krankengeldbezug? Da ich der Kasse nicht mehr vertraue hoffe ich hier hilfreiche Antworten zu bekommen. Also: 1. Besteht die Mitgliedschaft und der Krankengeldanspruch auch für die 14 Tage der zweiten Erkrankung (lückenlos und m.E. zusammenhängend) 2. Wie kann ich die Kasse bewegen mir zu antworten? 3. Soll ich die rückwirkende freiwillige gesetzliche Mitgliedschaft beantragen (mit oder ohne Krankengeldbezug) oder weiter auf meinen Einspruch setzen? Verliere ich etwas wenn ich das mit der freiwilligen, rückwirkenden Versicherung nicht mache oder wäre das die Voraussetzung für den Krankengeldbezug auch für die zweite Erkrankung.
Vielen vielen Dank!

GerneKrankenVersichert
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Re: Kein Krankengeld weil Mitgliedschaft beendet?

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 15.04.2013, 10:26

franzl0202 hat geschrieben:Wie ich erfuhr trat die Krankenkasse dann an meinen Arzt heran und „verlangte“ mich binnen einer Woche gesund zu schreiben „sonst....“. Mein Arzt hat das dann auch so gemacht und mir geraten das so hinzu nehmen weil „sonst“ ziemlich unerfreulich sei.
Mich würde mal interessieren, was dieses "sonst" sein soll.

Nichts ist unmöglich, und falls es wirklich so geschehen ist wie beschrieben, besteht überhaupt kein rechtliches Fundament für die Beendigung des Krankengeldbezuges.

Allerdings vermute ich, dass die Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines MDK-Gutachtens beendet wurde. Und da sehe ich in einem Widerspruch aufgrund des sich verschlechterten Gesundheitszustandes gute Chancen, sofern du es schaffst, den Arzt mit ins Boot zu holen. Er macht es sich meiner Meinung nach zu einfach. Entweder ist er mit dem MDK der Meinung, dass du nicht weiter arbeitsunfähig bist - dann soll er dir das sagen, oder aber er ist der Ansicht, du seiest weiter arbeitsunfähig - dann sollte er mal in den § 7 Abs. 2 AU-RL schauen:
1 Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich. 2 Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. 3 Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.
Grundsätzlich kannst du natürlich auch ohne deinen Arzt Widerspruch einlegen. Erfahrungsgemäß kommst du aber nur mit der Unterstützung deines Arztes weiter.

franzl0202

Beitrag von franzl0202 » 15.04.2013, 10:33

hallo gernekrankenversichert!
Danke für die schnelle Antwort. Ich hätte vielleicht etwas deutlicher sein müssen. Dieses "sonst" war die Drohung der Krankenkasse gegenüber meinem Arzt, dass ich zum MDK gehen muss. Das wäre - laut meinem Arzt - eine sehr unerfreuliche Angelegenheit die ich mir nicht antuen solle (oder auch ihm?). Jedenfalls war ich nie beim MDK oder habe eine Einladung bekommen. Bisher wird seitens der Kasse also nicht medizinisch sondern "formal" begründet: keine Mitglied mehr = kein Krankengeld.
Viele Grüße, F

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.04.2013, 10:41

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

franzl0202

Beitrag von franzl0202 » 15.04.2013, 11:00

Hallo MachtsSinn,
ja, ich verstehs auch nicht mehr so richtig. Ich denke mir, dass die Kasse erwartet hat, dass ich am ersten Tag nach Ende der ersten Erkrankung zur Arbeitsagentur gegangen wäre oder hätte gehen müssen und die dann die Beiträge gezahlt hätte. Da ich aber erneut erkrankt bin habe ich das nicht machen können.
Was genau die Kasse meinem Arzt gesagt weiß ich nicht. Ich habe nur von weitem ein Schreiben gesehen wo das gewünschte Endddatum meiner ersten Krankheit vier mal dick unterstrichen war... ob das nun eine Information, eine Auffoderung oder Drohung war?
Viele Grüße, f

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 15.04.2013, 11:03

franzl0202 hat geschrieben:hallo gernekrankenversichert!
Danke für die schnelle Antwort. Ich hätte vielleicht etwas deutlicher sein müssen. Dieses "sonst" war die Drohung der Krankenkasse gegenüber meinem Arzt, dass ich zum MDK gehen muss. Das wäre - laut meinem Arzt - eine sehr unerfreuliche Angelegenheit die ich mir nicht antuen solle (oder auch ihm?). Jedenfalls war ich nie beim MDK oder habe eine Einladung bekommen. Bisher wird seitens der Kasse also nicht medizinisch sondern "formal" begründet: keine Mitglied mehr = kein Krankengeld.
Viele Grüße, F
Also, den Arzt verstehe ich nicht. Ich befürchte, dass es ihm auch "unangenehm" war, die Anfrage der Kasse oder des MDK vernünftig auszufüllen und es deshalb zur Gesundschreibung kam. Falls du bei dem Arzt nicht weiterkommst, würde ich das so der Kasse mitteilen und um einen Termin beim MDK bitten. Und mir schleunigst einen neuen Arzt suchen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 15.04.2013, 11:09

Machts Sinn hat geschrieben:GKV,

das verstehe ich nicht - nach meiner Einschätzung hat das alles gar nichts (mehr) mit der ersten Erkrankung zu tun. Ein Ende des Versicherungsverhältnisses ist nicht erkennbar, nachdem Franzl schreibt:
Einen Tag vor dem Ende des attestierten Krankengeldbezuges bin ich erneut erkrankt jedoch mit eine anderen Diagnose
Franzl schreibt aber auch:
(wie ich denke allerdings eine Folge der ersten Diagnose weil ich noch viel zu geschwächt war)
Da geht es dann wieder um den ursächlichen Zusammenhang. Meiner Meinung nach wäre die Kuh ganz schnell vom Eis gewesen, wenn der Arzt, statt einfach eine neue AU-Bescheinigung auszustellen (was ja eigentlich nicht geht, da das Gutachten des MDK verbindlich ist), Widerspruch gegen die Einschätzung des MDK eingelegt hätte. Denn eine Verschlechterung scheint ja eingetreten zu sein.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.04.2013, 11:52

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

franzl0202

Beitrag von franzl0202 » 15.04.2013, 17:42

hallo,
vielleicht steh ich auf dem Schlauch aber ich war nie beim MDK und daher kann es doch auch kein Gutachten geben. Ich denke der Schrieb an meinen Arzt kam von der BIG direkt wo sich irgendein Arzt oder Fallmanager die Unterlagen angeschaut hat und beschlossen hat, dass ich ab dann wieder gesund sein soll (ist das ein Gutachten?). Also gegen was soll ich oder mein Arzt da Widerspruch einlegen? Wenn er mich weiter mit der alten Diagnose krank geschrieben hätte hätte die BIG mich eben zum MDK geschickt. Das sollte vermieden werden (weil angeblich zu belastend laut meinem Arzt).
Mein Arzt ist wirklich nett aber tatsächlich etwas bequem. ER hat dann einfach als ich wiederrum resp. neu krank war eine Erstbescheinigung AU ausgefüllt. Schien mir dann auch das einfachste...
Daran kann man jetzt wohl auch nichts mehr ändern. Meinen Arzt zu bitten eine Stellungnahme an die Kasse zu schicken scheint mir im Moment auch nicht sinnvoll (er ist ja bequem) und so lang nicht klar ist was die Kasse eigentlich bemängelt wäre das auch ins Blaue geschossen, oder?
Also mir geht's jetzt um die Frage was ich konkret tuen kann das die Kasse sich mal äußert wo das Problem liegt und dann kann ich ja reagieren oder muss es eben akzeptieren. Ich versuche heut noch den Brief hier zu hinterlegen (wenn ich das kann) und die Rechtsaufsicht finde ich auch raus. Aber was soll ich die Fragen? Ich habe leider die Befürchtung auch da abgewimmelt zu werden wenn ich so mit Halbwissen und unklaren Formulierungen auftrete. Die Antworten die man bekommt hängen ja oft von der Formulierung der Frage ab und da fühle ich mich sehr unsicher.
>>> Da ich mich jetzt wieder gesund fühle scheinen mir Begutachtungen durch MDK oder sonstigen Ärzten jetzt etwas zu spät bzw sinnlos.

franzl0202

Beitrag von franzl0202 » 15.04.2013, 20:05

... den Brief kann ich nicht einstellen aber ich kann das was drinn steht hier tippen:

Dortmund, 26.3.2013
Sehr geehrter Herr....
die letzte Arbeitsunfähigkeit endete am 5.3.2013.
Haben Sie sich nach dem 5.3.2013 bei der Arbeitsagentur gemeldet?
Eine Anmeldung von der Arbeitsagentur liegt hier nicht vor.
Eine weitere Krankengeldzahlung kann leider nicht mehr erfolgen, da auch keine Mitgliedschaft besteht.
Mit freundlichen Grüßen,
xxyy



Als Anlage gab es noch den Aufnahmeantrag zur freiwilligen Versicherung. Viel kürzer geht es wohl nicht. Man beachte auch den gewaltigen Verzug zwischen 5.3. und 26.3.! Ich habe auf diesen Brief natürlich umgehend geantwortet und die Lage im Detail erklärt. An meinen Brief habe ich am 5. April noch mal erinnert. Bisher keine Antwort.

Vielleicht wartet die Kasse darauf, dass ich den Antrag auf freiwillige Versicherung einreiche? Würde das meine Lage und meinen Anspruch sichern?

Viele Grüße,
F

lalunita
Beiträge: 7
Registriert: 22.04.2013, 15:30

ich kann dir zwar nicht helfen..

Beitrag von lalunita » 25.04.2013, 20:56

..bin aber in ähnlicher lage, siehe mein beitrag hier "habe/hatte ich ansprich auf krankengeld".

immerhin hast du problemlos welches nach der kündigung bekommen, bei mir wurde das von keiner seite auf den tisch gebracht, ich selbst wusste nicht, dass mir sowas ja evtl zustünde.
und habe mich nach dem restmonat alg1 auch noch freiwillig selbstversichert, damit ich meine therapie wenigstens weitermachen kann !

tja, und nun, da ich "draufgekommen bin", suche ich nach einem weg das wenigstens rückwirkend geltend zu machen..

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