Kein Krankengeld wegen ALG II ??
Moderator: Czauderna
Kein Krankengeld wegen ALG II ??
Tach zusammen,
hätte da mal ein Problem.
Ich war seit Oktober 2010 bis 31.08.11 wegen Psyche krank geschrieben und habe in dieser Zeit auch Krankengeld bezogen.
Laut Gutachten des MDK am 31.08.11 wurde ich zum 01.09.11 "gesund" geschrieben.
Also habe ich ab dem 01.09 ALG I und aufstockend ALG II bezogen.
Bis zum 13.12 lief ALG I, da ich am 14.12 - 25.01 eine 6 wöchige Reha antrat. in der zeit gabs Übergangsgeld und aufstockend ALG II (welches noch bis zum 31.03 läuft).
Ich wurde aus der Reha arbeitsunfähig entlassen mit der Empfehlung erstmal einen Erwerbsminderungsrenten antrag zu stellen, zur weiteren Behandlung in eine Tagesklinik und danach weiter mit Psychoanalyse.
Jetzt streiten sich natürlich wieder die Ämter und ich steh mal wieder ohne Einkommen da, bzw bekomme vom Jobcenter weiterhin den Aufstockbetrag.
Krankenkasse sagt: gibt kein Krankengeld wegen ALG II
Jobcenter sagt: die müssen zahlen, da Krankengeld vorrangig ist.
Was ist nun zu tun, bzw wer hat recht ??
Kurzfassung:
19.10.2010 - 31.08.2011 - Krankengeld
01.09.2011 - 13.12.2011 - ALG I + aufstockend ALG II
14.12.2011 - 25.01.2012 - Übergangsgeld + aufstockend ALG II
seit 26.01.2012 nur noch aufstockendes ALG II
gruß und dank
watnu
hätte da mal ein Problem.
Ich war seit Oktober 2010 bis 31.08.11 wegen Psyche krank geschrieben und habe in dieser Zeit auch Krankengeld bezogen.
Laut Gutachten des MDK am 31.08.11 wurde ich zum 01.09.11 "gesund" geschrieben.
Also habe ich ab dem 01.09 ALG I und aufstockend ALG II bezogen.
Bis zum 13.12 lief ALG I, da ich am 14.12 - 25.01 eine 6 wöchige Reha antrat. in der zeit gabs Übergangsgeld und aufstockend ALG II (welches noch bis zum 31.03 läuft).
Ich wurde aus der Reha arbeitsunfähig entlassen mit der Empfehlung erstmal einen Erwerbsminderungsrenten antrag zu stellen, zur weiteren Behandlung in eine Tagesklinik und danach weiter mit Psychoanalyse.
Jetzt streiten sich natürlich wieder die Ämter und ich steh mal wieder ohne Einkommen da, bzw bekomme vom Jobcenter weiterhin den Aufstockbetrag.
Krankenkasse sagt: gibt kein Krankengeld wegen ALG II
Jobcenter sagt: die müssen zahlen, da Krankengeld vorrangig ist.
Was ist nun zu tun, bzw wer hat recht ??
Kurzfassung:
19.10.2010 - 31.08.2011 - Krankengeld
01.09.2011 - 13.12.2011 - ALG I + aufstockend ALG II
14.12.2011 - 25.01.2012 - Übergangsgeld + aufstockend ALG II
seit 26.01.2012 nur noch aufstockendes ALG II
gruß und dank
watnu
Re: Kein Krankengeld wegen ALG II ??
Hallo,watnu hat geschrieben: Krankenkasse sagt: gibt kein Krankengeld wegen ALG II
Meiner Meinung nach ist diese Aussage nicht korrekt,
neben ergänzenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, besteht auch ein Krankengeld-Anspruch.
Da Krankengeld ( Entgeltersatzleistung)anstelle des Arbeitslohnes eintritt
ODER ????
Gruß Bully
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Hallowatnu hat geschrieben:Hallo,
erstmal Danke für die Antworten.
Was heist "und danach auch lückenlos Au nachgewiesen wurde" ?
Mein Hausarzt wartet auf den Auszahlschein der Krankenkasse, nur von der hört man nichts.
Gruß
watnu
bedeutet durchgehende Krankschreibung ( Arbeitsunfähigkeitbescheinigung ) vom Tag der Reha-Entlassung
bis heute
wenn Dir keine von Deiner KK zugeschickt werden,
dann hole Dir einen aus dem Internet von Deiner KK oder
z.b. hier bkk-victoria-das.de/files/auszahlschein_krankengeld_300dpi.pdf
soll Dein Doc ausfüllen und ab damit zur KK
Gruß Bully
Hi,
bisher wurden mir die Auszahlscheine immer zu geschickt.
Nur leider will die KK ja jetzt wegen ALG II nicht zahlen.
Das JC möchte die Aussage von der KK natürlich schriftlich haben.
War schon ein paar mal bei der KK und hab auch die verlangten Unterlagen eingereicht, doch leider warte ich vergeblich auf irgendein Schriftstück.
Gruß
watnu
/edit
War grad mal auf der Homepage meiner KK
bisher wurden mir die Auszahlscheine immer zu geschickt.
Nur leider will die KK ja jetzt wegen ALG II nicht zahlen.
Das JC möchte die Aussage von der KK natürlich schriftlich haben.
War schon ein paar mal bei der KK und hab auch die verlangten Unterlagen eingereicht, doch leider warte ich vergeblich auf irgendein Schriftstück.
Gruß
watnu
/edit
War grad mal auf der Homepage meiner KK
tk.de/tk/leistungen-a-z/krankengeld/arbeitslose/39964Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, erhalten Sie dieses weiter, auch wenn Sie arbeitsunfähig sind. Ein gesondertes Krankengeld gibt es in diesem Fall nicht.
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Hmmm, spannende Frage.
Dröseln wir doch mal die Rechtsgrundlagen auf.
Watnu war bei Rehaantritt arbeitsfähig. Also besteht kein Anspruch auf Krankengeld mit Beginn der Rehamaßnahme (da weder Arbeitsunfähigkeit vorliegt noch eine Maßnahme zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt wurde - siehe auch AU-RL). Wo kein Anspruch besteht kann auch keiner ruhen.
Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft besteht nach § 192 SGB V für die Zeit des Übergangsgeldbezuges fort. Endet als mit dem Ende des Übergangsgeldbezuges. Somit besteht kein Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch ab dem Folgetag, ab dem dann die Arbeitsunfähigkeit besteht.
Anspruch auf Krankengeld besteht ab 26.01.2012 nicht.
Ich bin der Ansicht, die Agentur für Arbeit muss zunächst die 6 Wochen Arbeitslosengeld fortzahlen, da der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Übergangsgeldbezuges nur ruhte (§ 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und nach den 6 Wochen besteht Anspruch auf Krankengeld.
Also:
ALG1 durch Agentur für Arbeit für 6 Wochen, anschließend Krankengeld
weiterhin ALG2 als aufstockende Leistung durch Jobcenter
Dröseln wir doch mal die Rechtsgrundlagen auf.
Watnu war bei Rehaantritt arbeitsfähig. Also besteht kein Anspruch auf Krankengeld mit Beginn der Rehamaßnahme (da weder Arbeitsunfähigkeit vorliegt noch eine Maßnahme zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt wurde - siehe auch AU-RL). Wo kein Anspruch besteht kann auch keiner ruhen.
Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft besteht nach § 192 SGB V für die Zeit des Übergangsgeldbezuges fort. Endet als mit dem Ende des Übergangsgeldbezuges. Somit besteht kein Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch ab dem Folgetag, ab dem dann die Arbeitsunfähigkeit besteht.
Anspruch auf Krankengeld besteht ab 26.01.2012 nicht.
Ich bin der Ansicht, die Agentur für Arbeit muss zunächst die 6 Wochen Arbeitslosengeld fortzahlen, da der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Übergangsgeldbezuges nur ruhte (§ 142 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) und nach den 6 Wochen besteht Anspruch auf Krankengeld.
Also:
ALG1 durch Agentur für Arbeit für 6 Wochen, anschließend Krankengeld
weiterhin ALG2 als aufstockende Leistung durch Jobcenter
Hallo,
ich zitiere mal folgendes :
§ 44
Krankengeld
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden. Die nach § 5 Abs. 1 Nr. 5, 6, 9 oder 10 sowie die nach § 10 Versicherten haben keinen Anspruch auf Krankengeld; dies gilt nicht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 Versicherten, wenn sie Anspruch auf Übergangsgeld haben.
wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann liegt bei einer stationären Reha.
auch Arbeitsunfähigkeit vor, die wiederum einen Anspruch auf Krankengeld auslöst, der ab wegen Bezugs von Übergangsgeld ruht.
Wenn das zutrifft, dann besteht bei einer Entlassung aus der Reha als Arbeitsunfähig ein Krankengeldanspruch, der aber dann durch die sechswöchige ALG-Fortzahlung ebenfalls ruht. Berücksichtigen muss man dabei, dass im Falle von Reha-Massnahmen das Arbeitsamt nicht erst sechs Wochen zahlen muss, sondern die Leistungen mit dem Tag vorm Reha-Antritt einstellt.
Gruss
Czauderna
ich zitiere mal folgendes :
§ 44
Krankengeld
(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) behandelt werden. Die nach § 5 Abs. 1 Nr. 5, 6, 9 oder 10 sowie die nach § 10 Versicherten haben keinen Anspruch auf Krankengeld; dies gilt nicht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 Versicherten, wenn sie Anspruch auf Übergangsgeld haben.
wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann liegt bei einer stationären Reha.
auch Arbeitsunfähigkeit vor, die wiederum einen Anspruch auf Krankengeld auslöst, der ab wegen Bezugs von Übergangsgeld ruht.
Wenn das zutrifft, dann besteht bei einer Entlassung aus der Reha als Arbeitsunfähig ein Krankengeldanspruch, der aber dann durch die sechswöchige ALG-Fortzahlung ebenfalls ruht. Berücksichtigen muss man dabei, dass im Falle von Reha-Massnahmen das Arbeitsamt nicht erst sechs Wochen zahlen muss, sondern die Leistungen mit dem Tag vorm Reha-Antritt einstellt.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 29.02.2012, 21:05, insgesamt 1-mal geändert.
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Ich zitiere mal folgendes:
Vor Beginn der Leistung bestand keine Arbeitsunfähigkeit, eine interkurrente Erkrankung liegt nicht vor - also keine Arbeitsunfähigkeit.§ 3 Abs. 2 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien
Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor
bei Durchführung von ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, es sei denn, vor Beginn der Leistung bestand bereits Arbeitsunfähigkeit und diese besteht fort oder die Arbeitsunfähigkeit wird durch eine interkurrente Erkrankung ausgelöst.
Hallo,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich zitiere mal folgendes:
Vor Beginn der Leistung bestand keine Arbeitsunfähigkeit, eine interkurrente Erkrankung liegt nicht vor - also keine Arbeitsunfähigkeit.§ 3 Abs. 2 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien
Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor
bei Durchführung von ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, es sei denn, vor Beginn der Leistung bestand bereits Arbeitsunfähigkeit und diese besteht fort oder die Arbeitsunfähigkeit wird durch eine interkurrente Erkrankung ausgelöst.
und nun - also wenn ich jetzt dein "Zitat" nehme, dann wäre die Entlassungsform
"arbeitsunfähig" schlichtweg falsch, weil ja eben bei Beginn der Reha.
keine solche vorlag - was weiter bedeuten würde, dass während der Reha eine Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist (siehe interkurrente Erkrankung), denn nur dann ist auch die Entlassungsform korrekt, oder, um noch mehr zu komplizieren, die Reha-Diagnose hat sich so verschlechtert, dass während der Reha die Arbeitsunfähigkeit ausgelöst wurde (???)
Im Ergebnis bleibt aber, wie auch immer, das Arbeitsamt muss zahlen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
mit ALG I is das auch so ein Problem.
Wäre die Reha bis zum 24.01 gegangen, d.h. 42 statt 43 Tage, würde alles erstmal so weiter laufen wie vor der Reha.
Da sie aber bis zum 25.01 ging, hätte ich einen neuen Antrag stellen müssen, den sie wegen der AU abgelehnt hätten. Das Spiel hatte ich letztes Jahr schon.
Somit bleibt mir wohl erstmal nichts anderes übrig als beim JC zu betteln oder Sozialhilfe zu beantragen .?.?
Gruß
watnu
mit ALG I is das auch so ein Problem.
Wäre die Reha bis zum 24.01 gegangen, d.h. 42 statt 43 Tage, würde alles erstmal so weiter laufen wie vor der Reha.
Da sie aber bis zum 25.01 ging, hätte ich einen neuen Antrag stellen müssen, den sie wegen der AU abgelehnt hätten. Das Spiel hatte ich letztes Jahr schon.
Somit bleibt mir wohl erstmal nichts anderes übrig als beim JC zu betteln oder Sozialhilfe zu beantragen .?.?
Gruß
watnu