Kein Krankengeld nach fristloser Kündigung
Moderator: Czauderna
Hallo Fannie,
der § 49 SGB V soll im Prinzip Doppelleistungen vermeiden, gleichzeitig aber auch Ausschlussgründe für andere Leistungen auf das Krankengeld übertragen. Das gilt auch für das Arbeitslosengeld. Sofern Du ALG erhälst und arbeitsunfähig wirst, wird normalerweise zunächst für 6 Wochen das ALG noch weitergezahlt. Für den Zeitraum der ALG-Leistungsfortzahlung ruht folglich der Anspruch auf Krankengeld. Sofern aber nun - z.B. aufgrund Eigenkündigung - von der Arbeitsagentur zunächst eine Sperrzeit verhängt wurde und man wird in diesem Zeitraum arbeitsunfähig, müsste die Kasse ja - mangels ALG-Zahlung - sofort mit Krankengeld eintreten. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a führt die Sperrzeit aber nun ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldes. Voraussetzung ist aber, dass auch tatsächlich eine Sperrzeit vom Arbeitsamt (vom/bis) verhängt wurde.
Gruß Leser
der § 49 SGB V soll im Prinzip Doppelleistungen vermeiden, gleichzeitig aber auch Ausschlussgründe für andere Leistungen auf das Krankengeld übertragen. Das gilt auch für das Arbeitslosengeld. Sofern Du ALG erhälst und arbeitsunfähig wirst, wird normalerweise zunächst für 6 Wochen das ALG noch weitergezahlt. Für den Zeitraum der ALG-Leistungsfortzahlung ruht folglich der Anspruch auf Krankengeld. Sofern aber nun - z.B. aufgrund Eigenkündigung - von der Arbeitsagentur zunächst eine Sperrzeit verhängt wurde und man wird in diesem Zeitraum arbeitsunfähig, müsste die Kasse ja - mangels ALG-Zahlung - sofort mit Krankengeld eintreten. Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3a führt die Sperrzeit aber nun ebenfalls zum Ruhen des Krankengeldes. Voraussetzung ist aber, dass auch tatsächlich eine Sperrzeit vom Arbeitsamt (vom/bis) verhängt wurde.
Gruß Leser
@Fannie: Nichts für ungut, Fannie. Die Frist zur Einreichung kann in begründeten Ausnahmefällen (z.B. bei psychischen? Erkrankungen, die eine Fristeinhaltung verhindert haben) bis zu 6 Monaten betragen. Dazu brauchst Du auch keinen Rechtsanwalt und selbst wenn: Die Kostennote für das anwaltliche Schreiben liegt bei rd. 100€. Wenn es richtig ist, was Du schriebst, dass Du unrechtmäßig verhaltensbedingt fristlos gekündigt wurdest, dann würde ich es darauf ankommen lassen. Der Antrag über Verlängerung der Frist mit Begründung und die Klage selbst muss gleichzeitig beim zuständigen Arbeitsgericht sein. Ich habe nur das mit Deiner AU vorher überlesen, den Rest habe ich schon verstanden.Fannie hat geschrieben:Hallo ihr Lieben, bevor Ihr weiter über Kündigungsklagen etc. diskutiert, solltet Ihr vielleicht die vorherigen beiträge und vor allem meinen ersten sorgfältiger lesen, dann wüßtet Ihr warum ich keine Klage eingereicht habe und ich habe schon längst Widerspruch bei der KK eingelegt und ihn sogar hier abgetippt. Danke!
Hallo Fannie,
Ich könnte dir einen sehr guten Anwalt empfehlen, der
im Sozialrecht, gerade bei Krankenkassenrecht hier sehr Angesehen ist.
Er Arbeitet auch auf Beratungsschein, also keine Angst.
Gut ist er, weil allein schon reicht das er im Briefkopf steht, das
viele Krankenkassen einen Rückzieher machen, ausserdem nimmt
fast alle Fälle persönlich bei Geringverdienern
Die 10€ Zuzahlung nimmt er noch nichtmal.
Ahso..er ist 63 Jahre alt, und mehr beim Oberlandesgericht anzutreffen,
aber würde so einen Fall nicht abweisen.
Adresse bekommst du per PN, bei bedarf.
Ich könnte dir einen sehr guten Anwalt empfehlen, der
im Sozialrecht, gerade bei Krankenkassenrecht hier sehr Angesehen ist.
Er Arbeitet auch auf Beratungsschein, also keine Angst.
Gut ist er, weil allein schon reicht das er im Briefkopf steht, das
viele Krankenkassen einen Rückzieher machen, ausserdem nimmt
fast alle Fälle persönlich bei Geringverdienern
Die 10€ Zuzahlung nimmt er noch nichtmal.
Ahso..er ist 63 Jahre alt, und mehr beim Oberlandesgericht anzutreffen,
aber würde so einen Fall nicht abweisen.
Adresse bekommst du per PN, bei bedarf.
Krankengeld erhalten!
Hallo Ihr Lieben!
Ich wollte euch noch einmal schreiben und euch erzählen, dass ich tatsächlich Krankengeld erhalte.
Ich habe mich aber, nach gutem Rat, bei der Geschäftsleitung beschweren müssen. Es kostete mich eine starke Überwindung aber es hat funktioniert!!
Ich wollte euch noch einmal schreiben und euch erzählen, dass ich tatsächlich Krankengeld erhalte.
Ich habe mich aber, nach gutem Rat, bei der Geschäftsleitung beschweren müssen. Es kostete mich eine starke Überwindung aber es hat funktioniert!!
Hallo Fannie,
zum sozialen Dienst gibt es hier weitere Infos:
http://www.krankenkassenforum.de/hier-k ... html#58152
zum sozialen Dienst gibt es hier weitere Infos:
http://www.krankenkassenforum.de/hier-k ... html#58152
Hallo,
nun, das Angebot der AOK Nordost ist noch etwas intransparenter und auch weit gefasster als das der AOK Baden-Württemberg.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse im Januar, die einige Fragen über das Verhalten der betreffenden Mitarbeiterin aufwerfen, würde ich persönlich wenigstens dazu raten, in einem solchen Gespräch freundlich aber bestimmt auf
1. Fragen zur medizinischen Behandlung, zum Krankheitsbild
zu antworten, dass
eine medizinische Behandlung erfolgt, und man von seinem Recht Gebrauch macht, medizinische Fragen ausschließlich mit dem gewählten behandelnden Arzt zu besprechen.
2. Fragen zur Lebenssituation
zu antworten
dass man sich im Bedarfsfall Hilfe durch externe Organisationen holen wird
Ich würde auch dazu raten, sich eine Begleitung mitzunehmen.
Ich würde nicht unbedingt dazu raten, den Termin gar nicht wahr zu nehmen, denn vor dem Hintergrund dessen, was im Januar passiert ist, würde ich nicht den Atem anhalten, dass jemand etwas Eigenartiges probiert.
Aber wie gesagt: Man sollte freundlich bleiben, aber sich keinesfalls dazu hinreißen lassen, Dinge Preis zu geben, die man nicht Preis geben möchte.
Wenn Informationen über die Krankheit und die Behandlung erforderlich sind, dann können diese vom Arzt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften angefordert werden.
nun, das Angebot der AOK Nordost ist noch etwas intransparenter und auch weit gefasster als das der AOK Baden-Württemberg.
Vor dem Hintergrund der Ereignisse im Januar, die einige Fragen über das Verhalten der betreffenden Mitarbeiterin aufwerfen, würde ich persönlich wenigstens dazu raten, in einem solchen Gespräch freundlich aber bestimmt auf
1. Fragen zur medizinischen Behandlung, zum Krankheitsbild
zu antworten, dass
eine medizinische Behandlung erfolgt, und man von seinem Recht Gebrauch macht, medizinische Fragen ausschließlich mit dem gewählten behandelnden Arzt zu besprechen.
2. Fragen zur Lebenssituation
zu antworten
dass man sich im Bedarfsfall Hilfe durch externe Organisationen holen wird
Ich würde auch dazu raten, sich eine Begleitung mitzunehmen.
Ich würde nicht unbedingt dazu raten, den Termin gar nicht wahr zu nehmen, denn vor dem Hintergrund dessen, was im Januar passiert ist, würde ich nicht den Atem anhalten, dass jemand etwas Eigenartiges probiert.
Aber wie gesagt: Man sollte freundlich bleiben, aber sich keinesfalls dazu hinreißen lassen, Dinge Preis zu geben, die man nicht Preis geben möchte.
Wenn Informationen über die Krankheit und die Behandlung erforderlich sind, dann können diese vom Arzt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften angefordert werden.