Kein Krankengeld mehr, weil angeblich Lücke in der AU

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 19.07.2013, 09:06

@Cicero

In der Tat, dein darwinistisch angehauchter Beitrag ist in Griechenland inhaltlich bittere Realität und es ist nicht abwegig zu kontemplieren, dass über kurz oder lang auch in Deutschland zumindest tiefgreifende Einschnitte im Sozialbereich zu erwarten sind. Über den Ursprung der gesamtheitlichen Misere zu diskutieren wäre mir ein Vergnügen, sprengt aber natürlich den Rahmen hier.

@ Poet

Korrektur mein lieber Poet. Der Gefreite aus Österreich hat das Bankenmonopol nicht zerschlagen, geschweige denn verstaatlicht, im Gegenteil, die braune Horde hat die 1931 infolge der Weltwirtschaftskrise verstaatlichen Banken reprivatisiert....und für ihre Wirtschafts-und Kriegsmaschinerie ordentlich missbraucht.

Gruss
KKA

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Beitrag von KKA » 19.07.2013, 11:45

broemmel hat geschrieben:@KKA
@Jeanne

freut mich, wenn der Exkurs euch gefallen hat
Wenn auch noch ein bisserl Verständnis für die Hintergründe geweckt wird, um so besser ;)
Verständnis für welche Hintergründe, Broemmel? Das der MDK z.B. bei psychischen Krankheiten nach Aktenlage entscheiden darf? Das demzufolge kurzerhand die Leistungzahlung eingestellt wird? Das wir Normalos für die 'Lückenregelung' Verständnis aufbringen sollten?

Verständnis kann ich allenfalls für euch KK Mitarbeiter, als Exekutive einer streitbaren Gesetzesgebung, aufbringen.

Gruss
KKA

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Beitrag von KKA » 19.07.2013, 11:55

roemer70 hat geschrieben:Vielleicht können wir nach broemmels kleiner und sehr anschaulicher Geschichtsstunde in Zukunft auf die Umschreibung "gekündigte Mitgliedschaft" verzichten. :)

Übrigens gibt es ggf. auch noch Option D - die kostenfreie Familienversicherung.
Wenn jemand aus der Mitgliedschaft entlassen wird, ist nach deutschem Sprachgebrauch der Begriff 'Kündigung' vergleichbar angemessen. Das ihm die Option sich weiterhin freiwillig bei seiner KK versichern zu können eingeräumt wird ist dabei völlig irrelevant. Kündigung mit Option...klingt besser.. :D

Wortklauberei, mein lieber Roemer :wink:

Gruss
KKA

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.07.2013, 12:45

Hallo KKA.

"Verständnis kann ich allenfalls für euch KK Mitarbeiter, als Exekutive einer streitbaren Gesetzesgebung, aufbringen. "

danke dafür, aber ich glaube, dass das damit nicht allein erklärbar ist. Das Hinterfragen von Logik in der Gesetzgebung unserer Gesellschaft beginnt und endet nicht mit dem SGB, sondern betrifft doch wohl alle Bereiche unseres täglichen Lebens. Es gäbe tausende von Beispielen wo man sich als "Otto Normalverbraucher" nur an den Kopf fassen und fragen - "wie kann das sein - wo ist da die Logik".
Sicher hast du Recht wenn du uns als Bestandteil der Exekutive mit deinem Verständnis bedacht hast, vielleicht würde ich selbst auch anders oder konkreter schreiben können wenn nicht nicht noch in Lohn und Brot stehen würde - schaun mer mal, wenn es soweit ist und ob ich das überhaupt erlebe, aber wie gesagt, es ist kein "Problem" des SGB insgesamt, es geht hier um Alles.
Gruß
Czauderna

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Beitrag von KKA » 19.07.2013, 15:29

Czauderna hat geschrieben:Hallo KKA.

"Verständnis kann ich allenfalls für euch KK Mitarbeiter, als Exekutive einer streitbaren Gesetzesgebung, aufbringen. "

danke dafür, aber ich glaube, dass das damit nicht allein erklärbar ist. Das Hinterfragen von Logik in der Gesetzgebung unserer Gesellschaft beginnt und endet nicht mit dem SGB, sondern betrifft doch wohl alle Bereiche unseres täglichen Lebens. Es gäbe tausende von Beispielen wo man sich als "Otto Normalverbraucher" nur an den Kopf fassen und fragen - "wie kann das sein - wo ist da die Logik".
Sicher hast du Recht wenn du uns als Bestandteil der Exekutive mit deinem Verständnis bedacht hast, vielleicht würde ich selbst auch anders oder konkreter schreiben können wenn nicht nicht noch in Lohn und Brot stehen würde - schaun mer mal, wenn es soweit ist und ob ich das überhaupt erlebe, aber wie gesagt, es ist kein "Problem" des SGB insgesamt, es geht hier um Alles.
Gruß
Czauderna
Ich beschränk(t)e mich angesichts der Komplexität des Themas 'Logik in der Gestzgebung' auf das SGB. Das allein ist/wäre ein Mammutthema und ist (leider) hier nicht diskussionsfähig.
Mein 'Verständnis' beruht letztlich auf meinen eigenen Erfahrungen, gleichwohl ich Gründe (KK/MDK) genug hätte, jenes Verständnis in Frage zu stellen. Aber, ich habe sehr viele unterschiedliche Menschen und demgemäß Charaktereigenschaften in meinem Leben kennengelernt, aus denen ich insbesondere im letzten Drittel meines Lebens Erfahrungswerte zog, die Sachlichkeit weitesgehend über emotionale Plattheit stellen.

Diese Sachlichkeit gerät allerdings aus den Fugen, wenn ich hier so manchen Fall lese, vor allem mit Situationen, wenn KK SB schlampig arbeiten, ihre vermeintliche 'Macht' demonstrieren, respektlos und arrogant in ihrer Darstellung sind. Natürlich sind diese Charaktere überall in unserem gesellschaftlichen Leben anzutreffen und bilden die Ausnahme. Aber, es gibt sie und das gehört im Licht der sozialen Verantwortung eines GKV MA medial in den Vordergrund gestellt.
Das nur zur Ergänzung. :wink:

PS. Meine KK, und ich habe dort mit verschiedenen Leuten auf verschiedenen Ebenen zu tun, hat mich stets (von einer Ausnahme abgesehen) sachlich behandelt, mir Respekt gezeigt und mich fachlich gut beraten, auch wenn wir völlig unterschiedlicher Meinung in Bezug auf meine momentane Situation sind (dank dem SGB, der MA ist letztendlich 'nur' der Exekutant desselben). Die Sachlichkeit hat die Schiene nicht verlassen, Entgleisung (hoffentlich)ausgeschlossen, selbst wenn die Angelegenheit juristisch ausgefochten werden sollte.

Gruss
KKA

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Beitrag von broemmel » 19.07.2013, 16:04

KKA hat geschrieben:
roemer70 hat geschrieben:Vielleicht können wir nach broemmels kleiner und sehr anschaulicher Geschichtsstunde in Zukunft auf die Umschreibung "gekündigte Mitgliedschaft" verzichten. :)

Übrigens gibt es ggf. auch noch Option D - die kostenfreie Familienversicherung.
Wenn jemand aus der Mitgliedschaft entlassen wird, ist nach deutschem Sprachgebrauch der Begriff 'Kündigung' vergleichbar angemessen. Das ihm die Option sich weiterhin freiwillig bei seiner KK versichern zu können eingeräumt wird ist dabei völlig irrelevant. Kündigung mit Option...klingt besser.. :D

Wortklauberei, mein lieber Roemer :wink:

Gruss
KKA
Ja, man sieht, der KKA hat mal wieder nix verstanden.

Die Wortklauberei, mein Lieber, die betreibst Du. Eine Mitgliedschaft wird durch die Kasse nicht gekündigt. Es wird höchstens festgestellt das die Voraussetzungen für eine Personengruppe nicht mehr vorliegen. Und darauf ergibt sich der Klärungsbedarf für die weitere Versicherung.

Ganz nüchtern betrachtet. Und Ansprüche auf Leistungen oder Versicherungsschutz entstehen durch Erfüllung von Voraussetzungen.

Aber ich glaube es ist auch nicht möglich in dem Bereich sachlich mit Dir zu diskutieren. Denn wenn man darüber diskutieren will ist es unerlässlich das man es neutral betrachtet. Und das mein Lieber KKA, das ist ein Eindruck den ich persönlich nicht von Dir habe.

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Beitrag von KKA » 19.07.2013, 16:38

Ach, mein lieber Broemmel, mit mir kannst du immer sachlich diskutieren, solange du mir nicht zu unterstellen versuchst, ich würde 'nix' verstanden haben. Kommt nie gut an, wenn du die betreffende Person nicht kennst. Ist so.

Ein wichtiger Bestandteil einer Diskussion, gerade dann, wenn man sich nicht 'face-to-face' gegenübersitzt, ist auch zwischen den Zeilen zu lesen.

Worüber streiten wir? Richtig, um die Auslegung des Endes einer Mitgliedschaft. Und du hättest zwischen den Zeilen lesen dürfen/müssen/können/sollen, dass ich deine/eure Interpretation ja nicht in Frage stelle (da diese durchaus korrekt ist), sondern den faktischen Unterschied meine/eure Auslegung.

Ok, die Mitgliedschaft wird nicht gekündigt, sie wird aufgehoben, der von dir so nett formulierte 'Klärungsbedarf' ist, wenn ich das richtig verstehe, nichts anderes als die Option, die Mitgliedschaft auf Basis 'Freiwilligkeit' weiterzuführen. Aus Sicht der Versicherten ist deine 'Feststellung das die Voraussetzungen für die Person nicht mehr vorliegen' schlicht und ergreifend eine Kündigung einer bis dato bestandenen Mitgliedschaft, auch gewohnheitssprachlich als Rausschmiss tituliert.

Die Person ist ab Tag X auf Veranlassung der KK nicht mehr Mitglied derselben, da kannst du...sorry...die gesetzliche Formulierung noch so verschönt werden. Die liest/hört sich freilich viel freundlicher an.

In diesem Sinne, mein lieber Brömmel, einschalten, überlegen und dann schreiben.. :wink:

Gruss
KKA

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.07.2013, 17:00

@ KKA: Ich frage mich, warum in letzter Zeit über kurz oder lang immer wieder der HInweis auf unfreundliche, Macht demonstrierenden, respektlose und arrogante KK-Mitarbeiter kommt. Wenn es so ist, gehört es angesprochen, auch und gerade beim Vorgesetzten, keine Frage. Aber was genau hat diese Anschuldigung hier zu suchen? Um mal den Spieß herumzudrehen: Ich bin mir sicher, jeder meiner Kollegen und ich hatte es schon einmal mit unfreundlichen und unverschämten Versicherten zu tun. Trotzdem liest du hier nichts darüber, wie schlimm doch manche Versicherte sind und dass man das auch mal medial in den Vordergrund stellen müsste.
KKA hat geschrieben: Ok, die Mitgliedschaft wird nicht gekündigt, sie wird aufgehoben, der von dir so nett formulierte 'Klärungsbedarf' ist, wenn ich das richtig verstehe, nichts anderes als die Option, die Mitgliedschaft auf Basis 'Freiwilligkeit' weiterzuführen. Aus Sicht der Versicherten ist deine 'Feststellung das die Voraussetzungen für die Person nicht mehr vorliegen' schlicht und ergreifend eine Kündigung einer bis dato bestandenen Mitgliedschaft, auch gewohnheitssprachlich als Rausschmiss tituliert.
Genau das ist es nicht - ein Rausschmiss. Die beitragsfreie versicherungspflichtige Mitgliedschaft endet. Aber nicht die Mitgliedschaft bei der Kasse an sich. Broemmel hat es ja wunderbar erklärt, wie es zu den verschiedenen Begriffen und ihrer Bedeutung kam. Natürlich ist das für einen Außenstehenden nicht einfach zu verstehen, aber nach mehrmaliger Erklärung hätte ich eigentlich gedacht, dass du den Unterschied erkennst. Und demnächst gibt es da sowieso keine Diskussionen mehr, die Mitgliedschaft setzt sich als versicherungspflichtige Mitgliedschaft fort, wenn der Versicherte keinen anderweitigen Versicherungsschutz nachweist.

KKA
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Beitrag von KKA » 19.07.2013, 18:46

@ GKV
Ich frage mich, warum in letzter Zeit über kurz oder lang immer wieder der HInweis auf unfreundliche, Macht demonstrierenden, respektlose und arrogante KK-Mitarbeiter kommt.


Ganz simpel, GKV. Weil es Bestandteil einiger hier in diesem Forum geschilderter Fälle ist und die Öffentlichkeit ein Recht auf diesbez. Information hat und zwar auch, wenn es sich um 'Einzelfälle' handelt.
Wenn es so ist, gehört es angesprochen, auch und gerade beim Vorgesetzten, keine Frage
Korrekt!

Das es umgekehrt zu unflätigen Beschimpfungen und verbalen Ausfällen seitens der Versicherten kommt, kann ich mir sehr lebhaft vorstellen. Nun stelle dir vor, du wärest im Polizeidienst. Was müssen die Beamten über sich ergehen lassen.....und was geschieht, wenn es zu Übergriffen der Polizei kommt?
Trotzdem liest du hier nichts darüber, wie schlimm doch manche Versicherte sind und dass man das auch mal medial in den Vordergrund stellen müsste.
Was hindert dich daran? Wie schätzt du das diesbez. mediale Interesse ein (50/60 Mio. Vers. v. KK) ? Imageschaden, vielleicht, von Vorgesetzten und der Politik nicht gewünscht?
Natürlich ist das für einen Außenstehenden nicht einfach zu verstehen, aber nach mehrmaliger Erklärung hätte ich eigentlich gedacht, dass du den Unterschied erkennst.
Nocheinmal. Ich habe es verstanden!!!!! Was Broemmel (im korrekten Amtsdeutsch) so präzise schildert ( ich wiederhole....dass ich deine/eure Interpretation ja nicht in Frage stelle (da diese durchaus korrekt ist), sondern den faktischen Unterschied meine/eure Auslegung. , ist plausibel.
Und demnächst gibt es da sowieso keine Diskussionen mehr, die Mitgliedschaft setzt sich als versicherungspflichtige Mitgliedschaft fort, wenn der Versicherte keinen anderweitigen Versicherungsschutz nachweist.
Na geht doch! Nur, wer bezahlt die Beiträge, wenn der Lückengeschädigte weiterhin krank ist und dazu noch arbeitslos?

Gruss
KKA

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.07.2013, 19:59

Hallo,
na es geht doch wirklich - zukünftig wird es keine Versicherungslücken mehr geben - so wie es im Gesetz steht passiert folgendes - Endet die Versicherungspflicht/Familienversicherung wird der Betreffende darüber informiert, meldet er sich nicht nach 14 Tagen wird die Versicherung kraft Gesetz fortgeführt als "freiwillige" Versicherung, was bedeutet, die anfallenden Behandlungen werden weiterhin von der Kasse gezahlt, nur mit dem Krankengeldanspruch ist es dann Essig, aber wer wird dann schon so "b..." sein und sich nicht darum kümmern.
Aber erst mal abwarten was der Spibu. so regelt.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 20.07.2013, 00:15

KKA hat geschrieben:Worüber streiten wir? Richtig, um die Auslegung des Endes einer Mitgliedschaft.
Nein! Wir reden nicht von dem zwangsläufigen Ende einer Mitgliedschaft. Wir reden vom Wegfall des Fortbestehens aufgrund des KG-Bezuges. Das bewirkt eine Änderung des Grundes der Mitgliedschaft, aber nicht zwingend deren Ende. Kündigung bedeutet gemeinhin "Auflösung eines Vertrages" - das ist nicht der Fall!
KKA hat geschrieben:Ok, die Mitgliedschaft wird nicht gekündigt, sie wird aufgehoben
KKA hat geschrieben:Die Person ist ab Tag X auf Veranlassung der KK nicht mehr Mitglied derselben
Nein, nein und nochmals nein!
Die Mitgliedschaft wird nicht aufgehoben. Es wird niemand vor die Tür gesetzt.
Bleiben wir bei diesem Bild: Du wirst aufgefordert aufzustehen, weil das nicht mehr Dein Stuhl (Krankengeld) ist. Stehen bleiben geht nicht. Und wenn Du bleiben willst, musst Du Dir eine andere Sitzgelegenheit suchen (frw. Mitgliedschaft oder Versicherungspflichttatbestände). Du darfst auch nicht einfach so das Haus verlassen - dafür müsstest Du schon bei den Nachbarn einen Sitzplatz finden (Familienversicherung, PKV,...). Und wenn Du Dich nicht um einen Platz kümmerst, kriegst Du letztlich sogar einen zugewiesen (siehe GKVs Beitrag). Nach einem Rausschmiss sieht das nun echt nicht aus.

Hier geht es nicht um Auslegung oder Wortklauberei. Es geht darum, dass die Begriffe "Kündigung", "Rausschmiss"", "aus Mitgliedschaft entlassen" etc. einfach falsch sind. Und dass ein Mitgliedschaftsende keine natürliche Konsequenz ist, sondern nur eine Option (siehe "andere Sitzgelegenheiten" oben) - als Folge eigenen Handelns (FV, PKV,...).

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.07.2013, 11:28

Hallo Römer 70,
also mit der neuen Regelung, da kann ich dir zustimmen, aber bisher war es doch schon so, wenn sich der Betroffene nicht meldete, dann wurde die Mitgliedschaft einseitig beendet, Dass diese "Beendigung" nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nur einen vorläufigen Charakter haben sollte, das ging ja, wie bekannt des öfteren daneben - wie sonst ist denn zu der Notwendigkeit einer Änderung gekommen.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 20.07.2013, 12:29

Hallo Czauderna,

bei ehemals im KG-Bezug stehenden, vermutlich auch weiterhin Leistungen in Anspruch nehmenden Personen ist die Wahrscheinlichkeit einer fehlenden Mitwirkung doch eher gering, oder?

Klar, der Automatismus der Platzzuweisung bei unschlüssigem Herumstehen, um in meinem Beispiel zu bleiben, ist neu. Aber einen Rausschmiss kann ich nicht entdecken, wenn jemand (mehrfach!) zur Klärung des weiteren Versicherungsverhältnisses aufgefordert wird und nichts tut. Nach "einseitig" klingt das für mich nicht. Das hat für mich eher den Charakter, dass sich jemand selbst vor die Tür setzt - was in Zukunft halt auch nicht mehr möglich ist.

Wenn man dann (bisher keine Reaktion, zukünftige automatisierte Einstufung) allerdings auch nicht auf den Beitragsbescheid reagiert, tut man sich auch keinen Gefallen.

Klar, wir reden hier von einer enorm belastenden Situation - ohne jeden Zweifel. Aber trotzdem muss ein jeder sich auch in einem solchen Fall zu Aktivitäten durchringen - oder sich halt helfen lassen. Der einzig und immer falsche Weg hier ist Nichtstun.

Gruß
roemer70

KKA
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Beitrag von KKA » 20.07.2013, 17:57

@ Roemer

Zitat Rossi zum Thema BSG Falle (§ 46) - Edit..hier noch der Link zum Thema: http://www.krankenkassenforum.de/1-vt7341.html?start=0

'Betroffen vom oben beschriebenen Problem sind Personen, die zum Beispiel während der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos werden oder die während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig werden und bei denen ein fortgesetzter Krankenversicherungsschutz mit Krankengeldanspruch nur infolge des Krankengeldbezuges besteht. Diese Personengruppen verlieren bei einer „verspätet“ festgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren Status als Krankenversicherungsmitglied'...

Status als Krankenversicherungsmitglied verlieren, aha....und, wieviel andere Beiträge zu diesem Thema soll ich dir z. Vfg. stellen, damit du verstehst, woher der Wind weht. Klar, die Option sich freiwillig weiterzuversichern besteht, habe ich auch nie geleugnet, ändert jedoch an der gesetzlich geregelten Bewirkung, nämlich der automatischen Entlassung aus der Mitgliedschaft, nenne es 'Rausschmiss bzw. Kündigung (na klar besteht kein Vertragsverhältnis, ich zitier(t)e den Volksmund, wie ich bereits schrieb) nichts.

Das der Betroffene bislang die Option, ja aus seiner persönlichen Situation heraus eigentlich die Pflicht hatte sich zu 'bewegen', steht auf einem ganz anderen Blatt und tangiert die ursprüngliche, vom Gesetzgeber gewollte Handlung der KK (Beendung der Mitgliedschaft) nicht im geringsten.

Die Neuregelung ist mir erst seit GKV's Beitrag bekannt.

Gruss
KKA

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 21.07.2013, 00:49

Hallo KKA,

ich versuche es nochmal, denn es lesen ja auch andere mit.
(Und ich verstehe sehr wohl, "woher der Wind weht" - mir anderes zu unterstellen ist... naja, zumindest befremdlich. Auf so etwas sollten wir hier verzichten.)

Mir geht es nicht um Empfindungen von Betroffenen (dazu unten mehr), sondern um Fakten - und die habe ich oben neben anderen Schreibern dargestellt. Die lassen sich auch aus §§ herauslesen. Fangen wir an!
§192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V hat geschrieben:Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld [...] besteht oder eine dieser Leistungen [...] bezogen [...] wird
So, KG-Anspruch ist Geschichte, die bisherige Beschäftigung oder der bisherige ALG-Anspruch sind es auch. Nun steht oben, dass die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger nicht mehr fortbesteht. Hat KKA also Recht? Hmm... Ach ja: "die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger nicht mehr fortbesteht"

Wir hatten also einen Versicherungspflichttatbestand nach §5 SGB V, z.B. Bezug von ALG I. Dies fiel mit dem KG weg - also eigentlich auch die Versicherungspflicht. Dafür griff halt der §192 - erstmal bleibt die Mitgliedschaft erhalten. Aber nach dem KG-Ende?

Tja, dann entweder irgendwas Pflichtiges aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 SGB V, eine Familienversicherung nach § 10, eine freiwillige Versicherung nach § 9 oder bei denen, die keine Chance auf etwas davon haben oder sich nicht darum bemühen, die Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Teil a SGB V: "Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren".

Wir sind letztlich also wieder im Bereich der Versicherungspflicht - und immer noch in der eigenen Mitgliedschaft. Sollte also jemand NICHT in eine FV gehen (können) und NICHT in die PKV entschwinden, bleibt die Mitgliedschaft erhalten. Und das mit der Neuregelung auch noch viel deutlicher - einfach umschrieben: Selbst wer nicht reagiert, behält seine Mitgliedschaft.

Klar, es ist nicht der gleiche Grund wie zuvor - möglicherweise auch mit eigenen Ausgaben verbunden. Und der fehlende KG-Anspruch ist auch sch***e. Aber versicherungstechnisch wird außer in den Fällen des anderweitigen Absicherungsanspruches (FV / PKV) nichts beendet - die Mitgliedschaft bleibt also bestehen! Wo also ist die angeblich gewollte "Beendigung der Mitgliedschaft" zu finden? Spätestens mit § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kann davon keine Rede mehr sein.

In Zeitungsartikeln habe ich mal von KG-Ende und damit einhergehendem Verlust der Mitgliedschaft und der Leistungsansprüche gehört. Das ist aber Quatsch! Klar, das KG ist weg, die Mitgliedschaft muss aus etwas anderem begründet und ggf. selbst bezahlt werden, aber die Kasse schmeißt hier keinen raus. Dass dieser Eindruck erweckt wird, erzeugt unnötige Ängste ("Ich kann mir Arzt und Medikamente nicht mehr leisten und muss sterben."). Deshalb gehe ich auch so vehement gegen diese Aussagen vor.

Und ich glaube, wenn Du meine letzten beiden Absätze liest, wirst Du feststellen, dass meine Position vielleicht kühl und distanziert klingen mag, aber rechtlich die Sache eindeutig und zugunsten der (sonst zwischen den Stühlen stehenden) Versicherten klärt.
Deine Position fasst hingegen eher die Ängste und Empfindungen der Betroffenen zusammen - die ein KG-Ende als Rausschmiss erleben können. Dies betrifft aber letztlich nur den KG-Anspruch - die Mitgliedschaft nur bei anderen Absicherungstatbeständen.

Sind wir jetzt d'accord? :)

Gruß
roemer70

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