Kann nur der behandl. Orthopäde weiter krankschreiben?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

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Knolle
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Kann nur der behandl. Orthopäde weiter krankschreiben?

Beitrag von Knolle » 08.07.2010, 10:01

[/b]Hallo Leute, ich versuche mich kurz zufassen!
Zuletzt geändert von Knolle am 09.07.2010, 15:51, insgesamt 2-mal geändert.

RHW
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Beitrag von RHW » 08.07.2010, 21:12

Hallo,

nachdem das Krankengeld erschöpft ist, werden weitere Arbeitsunfähigkeiten sehr genau betrachtet. Wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Rückenerkrankung weiter besteht, wird kein Krankengeld gezahlt, da es sich um den Hinzutritt einer weiteren Erkrankung handelt.
Im Zweifelsfall wird die Kasse den MDK einschalten.

Wenn die 3-Jahresfrist, innerhalb der für 78 Wochen Krankengeldanspruch besteht, abgelaufen ist, gilt § 48 Absatz 2 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html

Gruß
RHW

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