Hallo,
Vorgeschichte
Mein Mann ist 1954 geboren, wurde zum 30.06.2009 betriebsbedingt gekündigt.In der kündigungsfrist wurde er krank. Seit 25.Mai 2009 ist er wegen Bandscheibenvorfälle und seinem Fuß Arbeitsunfähig geschrieben.
Er hatte voriges Jahr einen Arbeitsunfall Weber A Fraktur am Fuß. Und sein Fuss bereitete ihm schon seit ein paar Monaten vor der Kündigung probleme. Er wollte aber keinen Krankenschein machen weil er erst seit drei Jahren in dem Betrieb eingestellt war. Zuvor war er schon über 30 Jahre bei einer anderen Firma beschäftigt die damals einfach geschlossen wurde. Zu seinen Schmerzen im Fuss hatte er auch sehr starke Schmerzen im Rücken einige Bandscheibenvorfälle. Jetzt wird er am Fuß operiert weil die Knochen nicht richtig zusammen gewachsen sind. Die Krankenkasse hat uns seit dem 01.07.2009, weil ja keine Lohnfortzahlung des Arbeitgeber wegen Kündigung bestand, Krankengeld bezahlt.
Frage:
Der Sachbearbeiter der Krankenkasse hat meinem Mann am Telefon erzählt, dass wenn mein Mann über drei Stunden arbeiten könnte, müßte er sich arbeitslos melden. Stimmt dass und hat mein Mann nicht so was wie Berufsschutz, weil er ja noch während des Arbeitsverhältniss krank wurde.
Wenn mein Mann jetzt operiert wird, zahlt die BG ja Krankengeld weil das ja noch zum Arbeitsunfall zählt. Unser Hausarzt hat jetzt auf den letzten Auszahlungsschein für die Krankenkasse geschrieben wenn die Behandlung des Fußes BG abgeschlossen ist wird er ihn sofort wieder Krank schreiben weil die Behandlungen der Bandscheibenvorfälle noch nicht abgeschlossen sind.
Kann die Krankenkasse uns daraufhin zum Arbeitsamt schicken.
Sehr viel ich weiß
aber ich sage im voraus schon vielen lieben Dank für die Beantwortung meiner Fragen
Selli
kann krankenkasse einen zwingen sich arbeitslos zu melden
Moderator: Czauderna
Hallo,
Der Sachbearbeiter der Krankenkasse hat meinem Mann am Telefon erzählt, dass wenn mein Mann über drei Stunden arbeiten könnte, müßte er sich arbeitslos melden. Stimmt dass und hat mein Mann nicht so was wie Berufsschutz, weil er ja noch während des Arbeitsverhältniss krank wurde.
Ja, das ist richtig - seine Leistungsfäigkeit wird in diesem Falle nach seiner letzen Tätigkeit beurteilt, aber mal davon abgesehen, so wie geschildert liegt auch auf dem allg. Arbeitsmarkt bei dieser Diagnosenstellung Arbeitsunfähigkeit vor - da hat man es eben mal probiert - lassen Sie sich das mal vom Krankenkassen-Mitarbeiter schriftlich geben - Sie werden sehen - das wird nicht geschehen.
Wenn mein Mann jetzt operiert wird, zahlt die BG ja Krankengeld weil das ja noch zum Arbeitsunfall zählt. Unser Hausarzt hat jetzt auf den letzten Auszahlungsschein für die Krankenkasse geschrieben wenn die Behandlung des Fußes BG abgeschlossen ist wird er ihn sofort wieder Krank schreiben weil die Behandlungen der Bandscheibenvorfälle noch nicht abgeschlossen sind.
Das ist schon etwas komplizierter - gehen wir mal davon aus dass die BG. tatsächlich mit Verletzengeld eintritt - dies wird sie solange tun wie die Arbeitsunfähigkeit wegen des Arbeitsunfalles begründet ist - es wird sich dann die Frage stellen ob wegen der anderen Erkrankung auch Arbeitsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt.
So einfach wieder krankschreiben wird da nicht so ohne weiteres gehen.
Behandlung bzw. Therapie heisst nicht gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit - da wird die Krankenkasse bzw. der MDK genau hinschauen.
Kann die Krankenkasse uns daraufhin zum Arbeitsamt schicken.
Ja sicher kann sie das, aber nicht zum Amtsarzt sondern zum MDK =
Medizinicher Dienst der Krankenversicherung, und ich bin mir da ziemlich sicher, das wird sie auch tun.
Gruß
Czauderna
Der Sachbearbeiter der Krankenkasse hat meinem Mann am Telefon erzählt, dass wenn mein Mann über drei Stunden arbeiten könnte, müßte er sich arbeitslos melden. Stimmt dass und hat mein Mann nicht so was wie Berufsschutz, weil er ja noch während des Arbeitsverhältniss krank wurde.
Ja, das ist richtig - seine Leistungsfäigkeit wird in diesem Falle nach seiner letzen Tätigkeit beurteilt, aber mal davon abgesehen, so wie geschildert liegt auch auf dem allg. Arbeitsmarkt bei dieser Diagnosenstellung Arbeitsunfähigkeit vor - da hat man es eben mal probiert - lassen Sie sich das mal vom Krankenkassen-Mitarbeiter schriftlich geben - Sie werden sehen - das wird nicht geschehen.
Wenn mein Mann jetzt operiert wird, zahlt die BG ja Krankengeld weil das ja noch zum Arbeitsunfall zählt. Unser Hausarzt hat jetzt auf den letzten Auszahlungsschein für die Krankenkasse geschrieben wenn die Behandlung des Fußes BG abgeschlossen ist wird er ihn sofort wieder Krank schreiben weil die Behandlungen der Bandscheibenvorfälle noch nicht abgeschlossen sind.
Das ist schon etwas komplizierter - gehen wir mal davon aus dass die BG. tatsächlich mit Verletzengeld eintritt - dies wird sie solange tun wie die Arbeitsunfähigkeit wegen des Arbeitsunfalles begründet ist - es wird sich dann die Frage stellen ob wegen der anderen Erkrankung auch Arbeitsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt.
So einfach wieder krankschreiben wird da nicht so ohne weiteres gehen.
Behandlung bzw. Therapie heisst nicht gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit - da wird die Krankenkasse bzw. der MDK genau hinschauen.
Kann die Krankenkasse uns daraufhin zum Arbeitsamt schicken.
Ja sicher kann sie das, aber nicht zum Amtsarzt sondern zum MDK =
Medizinicher Dienst der Krankenversicherung, und ich bin mir da ziemlich sicher, das wird sie auch tun.
Gruß
Czauderna