Kann die BG -auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen??

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Moderator: Czauderna

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mister t
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Kann die BG -auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen??

Beitrag von mister t » 30.07.2010, 12:03

Nachdem mir mein Arbeitgeber zum 11.8.2010 fristgerecht gekündigt hat.
Ich also nach Heilung arbeitslos werde,stellt sich für mich die Frage ob die BG wie es die Kks machen, einem von heut auf morgen mit dem Kopf unterm Arm zum Arbeitsamt schicken können,mit der Begründung man könne ja leichte Arbeit machen und die BA,soll einem was suchen.??? Danke

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.07.2010, 15:22

Die BG zahlen nicht das Verletztengeld sondern die Krankenkassen, stellt sichjetzt die Frage ob du noch Verletztengeld beziehst oder nicht?

mister t
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Beitrag von mister t » 30.07.2010, 17:16

Ich habe die ersten 4 Wochen nach dem Unfall Verletztengeld bekommen,da ich erst bei der Fa.angefangen hatte.Jetzt würde ich normalerweise Lohnfortzahlung von dem Ag erhalten,bis 29.8.2010.
Dieser hat mir jetzt gekündigt zum 11 .8..
Arbeitsunfähig bin ich bis mindestens bis 6.10.2010.(Pilon Tibiale Fraktur mit O.P ,das ganze Programm!!! :cry:

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