im Krankengeldbezug gekündigt!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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nikki74
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im Krankengeldbezug gekündigt!

Beitrag von nikki74 » 19.11.2011, 22:00

Hallo, ich wurde im Ramen meiner Probezeit im Krankengeldbezug gekündigt zum 18.10. Ich war noch bis zum 6.11 krank und erhielt weiterhin Krankengeld. Am 7.11. hatte ich mich arbeitsfähig schreiben lassen. Mein Antrag auf Arbeitslosengeld I wurde abgelehnt weil ich die Anwartschaft nicht erfüllt hatte. Bin aber beim Job Center gemeldet. Nun hatte ich ein Brief erhalten das ab 7.11. mein Krankenversicherungsschutz ungeklärt ist????? Das Job Center muss mich doch Rückwirkend Krankenversichern, auch wenn ich mit dem Krankengeld für ein Monat über den Sozialleistungssatz war oder?
Oder bin ich noch Nachträglich ab dem 7.11. automatisch krankenversichert für 4 Wochen?
Oder gibt es eine Lücke und ich bin nur 4 Wochen ab dem 18.10. krankenversichert?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.11.2011, 11:59

Hallo,
wenn statt ALG 1 nun ALG 2 zum Zuge kommt, dann zahlt der Leistungsträger auch ab Beginn des ALG 2-Bezuges die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
an deine Kasse. Du musst dich auf jeden Fall bei deiner Kasse melden und der die Antragsstellung auf ALG 2 mitteilen. Der nachgehende Leistungsanspruch käme bei dir ggf. nur dann in Frage wenn zwischen dem Ende des Krankengeldbezuges und dem Beginn des ALG2 - Bezuges noch ein Zwischenraum wäre.
Gruss
Czauderna

nikki74
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aw

Beitrag von nikki74 » 21.11.2011, 20:28

habe zwar im November Leistungen vom Job Center erhalten muss diese aber zurück zahlen, weil ich mit dem Krankengeld was dann auch im November kam leicht über den Sozialleistungssatz war. Nachträglich wird der Bescheid für November dann aufgehoben und habe dann ab Dezember wieder Ansprüche! Habe ich jetzt eine Lücke die ich selbst bezahlen muss um Krankenversichert zu sein?

nikki74
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aw

Beitrag von nikki74 » 21.11.2011, 20:32

habe zwar im November Leistungen vom Job Center erhalten muss diese aber zurück zahlen, weil ich mit dem Krankengeld was dann auch im November kam leicht über den Sozialleistungssatz war. Nachträglich wird der Bescheid für November dann aufgehoben und habe dann ab Dezember wieder Ansprüche! Habe ich jetzt eine Lücke die ich selbst bezahlen muss um Krankenversichert zu sein?

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