Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Angenommen ich bin momentan mit Kranheit A krankgeschrieben. Anfang Oktober wäre diese Krankheit beendet und ich würde direkt im Anschluss meinen (bewilligten) Urlaub antreten. Nach 1 Woche Urlaub erkranke ich dann an Krankheit B. Diese Krankheit ist chronisch und die Blockfrist hierfür endet Mitte August (ohne die 78 Wochen Krankengeld ausgeschöpft zu haben). Ich war mit Kranheit B seit ca. 11 Monaten nicht mehr krank und habe in dieser Zeit gearbeitet bzw. hatte eine andere Erkrankung. Somit müsste der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung übernehmen.
Doch wie wird das Krankengeld nach der Lohnfortzahlung berechnet? Es richtet sich ja nach dem Verdienst im Monat vor der Erkrankung. Hier war ich jedoch seit einigen Monaten mit Krankheit A krankgeschrieben. Bekomme ich dann von der Krankenkasse wieder das gleiche Krankengeld (Höhe) wie bei Krankheit A oder wie wird das berechnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße
Nobby
Höhe Krankengeld bei neuer Erkrankung - dazwischen kurz gearbeitet
Moderator: Czauderna
Re: Höhe Krankengeld bei neuer Erkrankung - dazwischen kurz gearbeitet
Hallo,
da würde sich am Krankengeld vermutlich nichts ändern.
Wenn denn Anspruch besteht. Gerade, wenn jetzt eine chronische Erkrankung attestiert wird ... Warum war die chronische Erkrankung denn damals nicht mehr AU-auslösend? Wurde die Diagnose lediglich ersetzt?
Es kann dir passieren, dass die Kasse nicht zahlt, wenn sie nachweisen kann, dass die Diganose der chronischen Erkrankung ohne die andere Diagnose ebenfalls zu Arbeitsunfähigkeit geführt hätte.
Viele Grüße
D-S-E
da würde sich am Krankengeld vermutlich nichts ändern.
Wenn denn Anspruch besteht. Gerade, wenn jetzt eine chronische Erkrankung attestiert wird ... Warum war die chronische Erkrankung denn damals nicht mehr AU-auslösend? Wurde die Diagnose lediglich ersetzt?
Es kann dir passieren, dass die Kasse nicht zahlt, wenn sie nachweisen kann, dass die Diganose der chronischen Erkrankung ohne die andere Diagnose ebenfalls zu Arbeitsunfähigkeit geführt hätte.
Viele Grüße
D-S-E