Hallole,
mal eine Frage:
Beim ALG1 gibt es ja den § 131 Abs.4 SGB III:
Dieser § sagt: " Hat der Arbeitslose innnerhalb der letzen 2 Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemesungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist."
Sprich: Auch wenn ich zwischendrin einen Job hatte, bei dem ich weniger verdient habe, gilt als Bemessungsgrundlage weiterhin die höhere Summe.
Gibt es einen Vergleichbaren § auf im Bezug aufs Krankengeld?
LG
Höhe des Krankengelds?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
nein, so etwas gibt es nicht. Krankengeld wird bei Empfängern von ALG 1 in Höhe des ALG 1 gezahlt.
Bei Arbeitnehmer ist es gesetzlich so geregelt, dass der letzte Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde zu legen ist. Abweichungen kann es geben, wenn die letzten 3 Monate vorher z.B. jeden Monat Überstunden geleistet wurden. AUßerdem werden die beitragspflichtigen Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld usw.) der letzten 12 Monate zu 1/360 berücksichtigt.
LG, Fee
nein, so etwas gibt es nicht. Krankengeld wird bei Empfängern von ALG 1 in Höhe des ALG 1 gezahlt.
Bei Arbeitnehmer ist es gesetzlich so geregelt, dass der letzte Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zugrunde zu legen ist. Abweichungen kann es geben, wenn die letzten 3 Monate vorher z.B. jeden Monat Überstunden geleistet wurden. AUßerdem werden die beitragspflichtigen Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld usw.) der letzten 12 Monate zu 1/360 berücksichtigt.
LG, Fee