Hallo in den Raum!
Habe da mal eine Frage:
Darf die Gesetzliche Krankenkasse die Höhe des täglichen Krankengeldes meinem Arbeitgeber mitteilen???
Höhe des Krankengeldes an AG mitteilen?
Moderator: Czauderna
Re: Höhe des Krankengeldes an AG mitteilen?
Hallo,flying hat geschrieben:Hallo in den Raum!
Habe da mal eine Frage:
Darf die Gesetzliche Krankenkasse die Höhe des täglichen Krankengeldes meinem Arbeitgeber mitteilen???
ja , das darf sie - es kommt nämlich oft vor, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld zahlt (Differenz zum tatsächlichen Netto), und wie soll er das machen, wenn er die Höhe nicht kennt. Klar, wenn das gehaltsbüero oder der Stb. fit sind, kann er sich das sogar selbst errechnen.
Die Kasse gibt hier keine Geheimnisse preis - weiss der Arbeitgeber doch auch
was sein Arbeitnehmer verdient hat im Bemessungszeitraum.
Gruss
Czauderna
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Wir hatten einen Fall, bei dem wir dem AG die Höhe des KG mitgeteilt haben (wegen KG-Zuschuss). Der Versicherte beschwerte sich im Nachhinein. Unser Datenschutzbeauftragter prüfte den Fall und kam zu dem Schluß, dass diese Angaben nicht dem AG ohne Einwilligung des Versicherten hätten übermittelt werden dürfen. Es fehlt die rechtliche Grundlage. Dieser Fall ist aber schon einige Jahre her. Ich weiß jetzt nicht, wie aktuell verfahren wird, denke aber, dass sich rechtlich nicht viel geändert hat.
Also meiner Meinung nach darf diese Übermittlung ohne Zustimmung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Es kann ja sein, dass jemand eine 2. Beschäftigung ausübt und der AG die Höhe des Entgelts aus dieser Beschäftigung nicht erfahren soll.
Also meiner Meinung nach darf diese Übermittlung ohne Zustimmung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Es kann ja sein, dass jemand eine 2. Beschäftigung ausübt und der AG die Höhe des Entgelts aus dieser Beschäftigung nicht erfahren soll.
Hallo,Dr. eisenbarth hat geschrieben:Wir hatten einen Fall, bei dem wir dem AG die Höhe des KG mitgeteilt haben (wegen KG-Zuschuss). Der Versicherte beschwerte sich im Nachhinein. Unser Datenschutzbeauftragter prüfte den Fall und kam zu dem Schluß, dass diese Angaben nicht dem AG ohne Einwilligung des Versicherten hätten übermittelt werden dürfen. Es fehlt die rechtliche Grundlage. Dieser Fall ist aber schon einige Jahre her. Ich weiß jetzt nicht, wie aktuell verfahren wird, denke aber, dass sich rechtlich nicht viel geändert hat.
Also meiner Meinung nach darf diese Übermittlung ohne Zustimmung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Es kann ja sein, dass jemand eine 2. Beschäftigung ausübt und der AG die Höhe des Entgelts aus dieser Beschäftigung nicht erfahren soll.
vielen Dank für die Ergänzung - ja, gerade bei 2. Beschäftigungsverhältnissen sind natürlich die Datenschutzrichtlinien zu beachten - hatte ich vergessen zu erwähnen. Ist eben immer gut wenn mehrere Experten sich äussern.
Gruss
Czauderna