Hinhaltetaktik der Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Hinhaltetaktik der Krankenkasse
Hallo,
leider bin ich während der Probezeit erkrankt so das ich für 6 Wochen von meiner Ärztin krank geschrieben wurde.
Während dieser Zeit kamen die ersten Schreiben von meiner Krankenkasse ich solle bitte Angeben machen zu einem Antrag auf Krankengeld.
Alle Unterlagen liegen nun der Krankenkasse vor, doch Sie können noch keine Entscheidung treffen ob ich Anspruch habe.
Laut der Sachbearbeiterin hatten Sie noch nicht so einen Fall wie mich.
Sie verstehen nicht warum ich diesen Job angetreten habe wenn ich doch weiß das ich an Depressionen leide.
Und jetzt ergeben sich immer mehr weitere Fragen.
In einer Teamsitzung mit dem Medizinischen Dienst konnten Sie zu keinem Ergebnis kommen.
Sie würden es jetzt an die Rechtsabteilung weiterleiten.
Was mache ich jetzt bloß ? Warten bis eine Entscheidung getroffen wird ?
Oder einen Anwalt befragen ?
Habt Ihr schon mal etwas ähnliches Erlebt ?
leider bin ich während der Probezeit erkrankt so das ich für 6 Wochen von meiner Ärztin krank geschrieben wurde.
Während dieser Zeit kamen die ersten Schreiben von meiner Krankenkasse ich solle bitte Angeben machen zu einem Antrag auf Krankengeld.
Alle Unterlagen liegen nun der Krankenkasse vor, doch Sie können noch keine Entscheidung treffen ob ich Anspruch habe.
Laut der Sachbearbeiterin hatten Sie noch nicht so einen Fall wie mich.
Sie verstehen nicht warum ich diesen Job angetreten habe wenn ich doch weiß das ich an Depressionen leide.
Und jetzt ergeben sich immer mehr weitere Fragen.
In einer Teamsitzung mit dem Medizinischen Dienst konnten Sie zu keinem Ergebnis kommen.
Sie würden es jetzt an die Rechtsabteilung weiterleiten.
Was mache ich jetzt bloß ? Warten bis eine Entscheidung getroffen wird ?
Oder einen Anwalt befragen ?
Habt Ihr schon mal etwas ähnliches Erlebt ?
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
so wie ich es rauslese, hast Du den Job tatsächlich angetreten, oder?
Gib doch bitte mal die genauen Daten:
Ab wann Arbeitsvertrag
wann Arbeit aufgenommen bzw. von - bis gearbeitet
ab wann krank geschrieben
wann beim Arzt für die Krankschreibung gewesen.
Den mißglückten Arbeitsversuch gibt es schon Jahrzehnte nicht mehr. Kompliziert wird es, wenn Du z.B. den neuen Job gar nicht angetren hast. Ansonsten wäre es für mich klar.
Gerne mehr, wenn ich die Daten kenne.
LG, Fee
so wie ich es rauslese, hast Du den Job tatsächlich angetreten, oder?
Gib doch bitte mal die genauen Daten:
Ab wann Arbeitsvertrag
wann Arbeit aufgenommen bzw. von - bis gearbeitet
ab wann krank geschrieben
wann beim Arzt für die Krankschreibung gewesen.
Den mißglückten Arbeitsversuch gibt es schon Jahrzehnte nicht mehr. Kompliziert wird es, wenn Du z.B. den neuen Job gar nicht angetren hast. Ansonsten wäre es für mich klar.
Gerne mehr, wenn ich die Daten kenne.
LG, Fee
Hallo Fee
Hallo Fee,
hier ein paar Daten. Arbeitsvertrag zum 02.04.12, bis zu meiner Krankmeldung am 05.06.12 habe ich durchgehend gearbeitet.
Krankmeldung am 05.06.12 - 13.07.12
Kündigung durch Arbeitgeber am 16.07.12
Ich hoffe du kannst was damit anfangen.
Vielen Dank für deine Hilfe
hier ein paar Daten. Arbeitsvertrag zum 02.04.12, bis zu meiner Krankmeldung am 05.06.12 habe ich durchgehend gearbeitet.
Krankmeldung am 05.06.12 - 13.07.12
Kündigung durch Arbeitgeber am 16.07.12
Ich hoffe du kannst was damit anfangen.
Vielen Dank für deine Hilfe
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Hallo cosmic,
Du schreibst, dass Du vom 5. Juni bis 13. Juli krankgeschrieben bist. Das sind (nur) 39 Tage und damit weniger als 6 Wochen. Bitte überprüfe die Daten nochmal.
Außerdem wichtig:
An welchem Tag hat die Ärztin die Krankmeldung ausgestellt? Wenn mehrere Krankmeldungen ausgestellt wurden: an welchen Tagen? Für welche Einzelzeiträume?
Gruß
Swantje
edit: Tippfehler behoben
Du schreibst, dass Du vom 5. Juni bis 13. Juli krankgeschrieben bist. Das sind (nur) 39 Tage und damit weniger als 6 Wochen. Bitte überprüfe die Daten nochmal.
Außerdem wichtig:
An welchem Tag hat die Ärztin die Krankmeldung ausgestellt? Wenn mehrere Krankmeldungen ausgestellt wurden: an welchen Tagen? Für welche Einzelzeiträume?
Gruß
Swantje
edit: Tippfehler behoben
Hallo,
meine Ärtzin hat mir gleich für 6 Wochen eine Krankschreibung 05.06.12 - 18.07.12 geschrieben.
Ich muss am 13.8.12 wieder hin.
Heute habe ich mit der Krankenkasse telefoniert.
Sie haben erneut meine Ärztin angeschrieben
Ist das so üblich ?
Am kommenden Montag werde ich von meiner Sachbearbeiterin angerufen.
Ich habe ihr schon gesagt das ich wissen muss wie es weiter geht.
Der September rückt immer näher.
meine Ärtzin hat mir gleich für 6 Wochen eine Krankschreibung 05.06.12 - 18.07.12 geschrieben.
Ich muss am 13.8.12 wieder hin.
Heute habe ich mit der Krankenkasse telefoniert.
Sie haben erneut meine Ärztin angeschrieben
Ist das so üblich ?
Am kommenden Montag werde ich von meiner Sachbearbeiterin angerufen.
Ich habe ihr schon gesagt das ich wissen muss wie es weiter geht.
Der September rückt immer näher.
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich sehe das so, dass Du nach § 192 SGB einen Krankengeldanspruch herstellen kannst.
Was das anschreiben des Arztes angeht: Übliche Praxis. So eine AU-Bescheinigung sagt ja nur etwas über die Zeit und Diagnose aus. Der MDK braucht schon mehr "Futter".
Arztanfragen sind standartisierte und vertragliche Muster, die mit der KV (Kassenärztichen Vereinigung) abgestimmt sind. Da sind Fragen an den Arzt drin zum zuletzt ausgeübten Beruf, aktuellen Therapien, ob eine Wiedereingliederung geplant ist, ob eine Reha angezeigt ist, ob eine Mitbehandlung bei anderen Ärzten/Therapeuten erfolgt usw. Ausserdem sind dem MDK im verschlossenen Umschlag noch Befunde zuzuleiten (MRT-Berichte, Krankenhausbericht usw.) Je nach Arzt aussagekräftig oder eben nicht, und mit oder ohne Umschlag. Da ist es wie auf hoher See *g
Da Du gekündigt bist, werden sie beim Arbeitgeber eher keine Arbeitsplatzbeschreibung angefodert haben. Und eine Wiedereingliederungsmaßnahme wird es auch logischerweise nicht geben.
Die dann (mehr oder weniger schnell) zurückgekommenen Unterlagen werden aktenmäßig dem MDK vorgelegt. Und der gibt dann sein Statement ab.
Man kann auch nicht pauschal sagen, dass alle gekündigten vom MDK arbeitsfähig gemacht werden. Ich habe genug Fälle, die auch in der Konstellation bis zur Leistungsunterbrechung (1,5 Jahre) ihr Krankengeld erhalten haben. Es kommt halt auf die (Schwere der) Erkrankung an.
LG, Fee
ich sehe das so, dass Du nach § 192 SGB einen Krankengeldanspruch herstellen kannst.
Was das anschreiben des Arztes angeht: Übliche Praxis. So eine AU-Bescheinigung sagt ja nur etwas über die Zeit und Diagnose aus. Der MDK braucht schon mehr "Futter".
Arztanfragen sind standartisierte und vertragliche Muster, die mit der KV (Kassenärztichen Vereinigung) abgestimmt sind. Da sind Fragen an den Arzt drin zum zuletzt ausgeübten Beruf, aktuellen Therapien, ob eine Wiedereingliederung geplant ist, ob eine Reha angezeigt ist, ob eine Mitbehandlung bei anderen Ärzten/Therapeuten erfolgt usw. Ausserdem sind dem MDK im verschlossenen Umschlag noch Befunde zuzuleiten (MRT-Berichte, Krankenhausbericht usw.) Je nach Arzt aussagekräftig oder eben nicht, und mit oder ohne Umschlag. Da ist es wie auf hoher See *g
Da Du gekündigt bist, werden sie beim Arbeitgeber eher keine Arbeitsplatzbeschreibung angefodert haben. Und eine Wiedereingliederungsmaßnahme wird es auch logischerweise nicht geben.
Die dann (mehr oder weniger schnell) zurückgekommenen Unterlagen werden aktenmäßig dem MDK vorgelegt. Und der gibt dann sein Statement ab.
Man kann auch nicht pauschal sagen, dass alle gekündigten vom MDK arbeitsfähig gemacht werden. Ich habe genug Fälle, die auch in der Konstellation bis zur Leistungsunterbrechung (1,5 Jahre) ihr Krankengeld erhalten haben. Es kommt halt auf die (Schwere der) Erkrankung an.
LG, Fee
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
ZDF - Zahlen, Daten, Fakten bitte
@Krankenkassenfee:
Ich sehe hier noch keine Möglichkeit, den Krankengeldanspruch zu beurteilen. Jedenfalls nicht über den 18.7. hinaus.
Denn @cosmic: hier fehlen immer noch Daten.
Deine Ärztin hat Dich also bis 18.7. (Mittwoch) krankgeschrieben. Wann warst Du denn dort, um dich weiter krankschreiben zu lassen?
Du schreibst, Du "musst am 13.8. (Montag) wieder hin". Was heißt das? Was steht auf Deiner aktuellen Krankmeldung? AU bis 10.8. (Freitag)? AU bis 11.8. (Samstag)? AU bis 12.8. (Sonntag)? AU bis 13.8. (Montag)?
Beim Krankengeldanspruch kommt es auf den Tag der ärztlichen Feststellung an. Ohne genau zu wissen, welche Daten deine Ärztin wann aufgeschrieben hat , ist das hier alles Spekulation.
Gruß
Swantje
Ich sehe hier noch keine Möglichkeit, den Krankengeldanspruch zu beurteilen. Jedenfalls nicht über den 18.7. hinaus.
Denn @cosmic: hier fehlen immer noch Daten.
Deine Ärztin hat Dich also bis 18.7. (Mittwoch) krankgeschrieben. Wann warst Du denn dort, um dich weiter krankschreiben zu lassen?
Du schreibst, Du "musst am 13.8. (Montag) wieder hin". Was heißt das? Was steht auf Deiner aktuellen Krankmeldung? AU bis 10.8. (Freitag)? AU bis 11.8. (Samstag)? AU bis 12.8. (Sonntag)? AU bis 13.8. (Montag)?
Beim Krankengeldanspruch kommt es auf den Tag der ärztlichen Feststellung an. Ohne genau zu wissen, welche Daten deine Ärztin wann aufgeschrieben hat , ist das hier alles Spekulation.
Gruß
Swantje
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