Der Arzt hat meinem Mann nur mitgeteilt, er dürfe ihn nicht weiter krankschreiben. Er dürfe meinem Mann und auch dem Anwalt dieses Schreiben jedoch nicht aushändigen. Inwieweit der Arzt sich jetzt aus der Verantwortung ziehen will weiss ich nicht, kann ich auch nicht beurteilen. Unser Anwalt hat uns heute gesagt, dass der MDK jemanden gesund schreiben kann ohne ihn gesehen zu haben und wir nichts dagegen machen könnten.
Selbst der Therapeut (dieser arbeitet auch als Arzt) hat meinem Mann gesagt, er könne ihn nicht krankschreiben.
Wir selbst oder auch unser Anwalt hat diesbezüglich bisher nichts von der KK gehört. Und der Anwalt sagte, da es keinen Bescheid gebe, kann auch kein Widerspruch erhoben werden.
Also kann ein Richter auch jemanden wegen Mordes verknacken ohne ihn je gesehen zu haben oder wie seh ich unsere Gesetze hier???
Wie sollen wir uns denn jetzt verhalten??
Noch einen Arzt aufsuchen??
Also ich kann echt verstehen, wenn ein psychisch kranker durchdreht!!!
Das grenzt ja schon an reine Schikane
Das AA zahlt im Moment eigentlich nur widerwillig. Sie können den Zirkus eigentlich auch nicht recht nachvollziehen und zahlen erst einmal, damit wir überhaupt etwas zum Leben haben.
Sie haben ja auch alle Unterlagen von uns bekommen (Anwaltschreiben usw. )
HILFE!! Krankengeld und Mitgliedschaft weg!!!
Moderator: Czauderna
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Da wir alle nicht genau wissen, was der MDK nun dem Arzt mitgeteilt hat, könnten wir nun nur spekulieren.
Ich würde vorschlagen, dass Du oder Dein Anwalt schnellstmöglich Akteneinsicht bei der Kasse bzw. die Übersendung Deiner Unterlagen als Kopie einforderst.
Mit Fakten können wir hier dann auch weiterhelfen!
Ich würde vorschlagen, dass Du oder Dein Anwalt schnellstmöglich Akteneinsicht bei der Kasse bzw. die Übersendung Deiner Unterlagen als Kopie einforderst.
Mit Fakten können wir hier dann auch weiterhelfen!
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Der Anwalt will sich ja das Schreiben zukommen lassen. Wir sind selbst gespannt.
Aber wie sieht es denn aus, falls wir vor Gericht recht bekommen. Würde man dann meinem Mann nachträglich wieder arbeitsunfähigkeit bescheinigen?
Es kann doch auch nicht sein, dass die KK sagt es wäre eine Lücke in der AU und der MDK schreibt, dass er durchgängig vom 16.8.2010 bis 20.6.1011 AU war.
Bin ich froh, wenn dieser Albtraum ein Ende hat!!!
Aber wie sieht es denn aus, falls wir vor Gericht recht bekommen. Würde man dann meinem Mann nachträglich wieder arbeitsunfähigkeit bescheinigen?
Es kann doch auch nicht sein, dass die KK sagt es wäre eine Lücke in der AU und der MDK schreibt, dass er durchgängig vom 16.8.2010 bis 20.6.1011 AU war.
Bin ich froh, wenn dieser Albtraum ein Ende hat!!!