HILFE!!! Keine Krankengeld aufgrund fristloser Kündigung
Moderator: Czauderna
HILFE!!! Keine Krankengeld aufgrund fristloser Kündigung
Hallo,
ich war am 28.03. früh morgens beim Arzt und bin seitdem krankgeschrieben. Am Abend habe ich von meinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung erhalten ohne Angabe von Gründen.
Heute bekamm ich Post von meiner Krankenkasse, wo drin steht das ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe aufgrund der fristlosen Kündigung.
Aber ich war doch bereits krankgeschrieben als ich die Kündigung erhalten habe.
Was kann ich jetzt tun?
Danke für eure Hilfe
ich war am 28.03. früh morgens beim Arzt und bin seitdem krankgeschrieben. Am Abend habe ich von meinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung erhalten ohne Angabe von Gründen.
Heute bekamm ich Post von meiner Krankenkasse, wo drin steht das ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe aufgrund der fristlosen Kündigung.
Aber ich war doch bereits krankgeschrieben als ich die Kündigung erhalten habe.
Was kann ich jetzt tun?
Danke für eure Hilfe
Hallo,
so einen Fall hatte ich selbst schon im Bekanntenkreis, jetzt nicht so knapp (AU und Kündigung am selben Tag) und da weiß ich nicht wie es sich da verhält, aber im normalfall hat man trotzdem Anspruch auf KG.
Bei meinem Bekannten haben sie das damals damit begründet, daß das KG in der Zeit ruht, in der man auch keinen Anspruch auf ALG1 hätte, bei fristloser Kündigung also 3 Monate Sperrfrist. Das ist aber Quatsch.
Ist denn die fristlose Kündigung denn überhaupt rechtmäßig??
Bei meinem Bekannten hat die KK dann nach Post vom Anwalt doch KG gezahlt und es wurde dann festgestellt das die Kündigung gar nicht rechtmäßig war und die haben sich dann 6 Wochen KG vom Arbeitgeber zurückgeholt.
LG
Mel
so einen Fall hatte ich selbst schon im Bekanntenkreis, jetzt nicht so knapp (AU und Kündigung am selben Tag) und da weiß ich nicht wie es sich da verhält, aber im normalfall hat man trotzdem Anspruch auf KG.
Bei meinem Bekannten haben sie das damals damit begründet, daß das KG in der Zeit ruht, in der man auch keinen Anspruch auf ALG1 hätte, bei fristloser Kündigung also 3 Monate Sperrfrist. Das ist aber Quatsch.
Ist denn die fristlose Kündigung denn überhaupt rechtmäßig??
Bei meinem Bekannten hat die KK dann nach Post vom Anwalt doch KG gezahlt und es wurde dann festgestellt das die Kündigung gar nicht rechtmäßig war und die haben sich dann 6 Wochen KG vom Arbeitgeber zurückgeholt.
LG
Mel
Ich denke (nicht weiß), daß Du in dem Fall Probleme bekommen wirst, bzw. vielleicht schon hast. Denn wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist, müßte die KK nicht zahlen für die ersten 6 Wochen.
Man kann ja nicht verlangen, daß die KK nun die Kosten übernimmt, weil Du Dich nicht im Stande fühlst eine Klage ein zu reichen. So hart sich das auch anhört.
Klar zahlen die KG und holen sich das ggf vom AG wieder wenn über die Klage entschieden wurde, aber hier wird ja nicht entschieden, da Du ja keine Klage eingereicht hast. Wenn es die Möglichkeit gäbe das Geld vom AG wiederzuholen, dann verlangen die das auch (wie übrigens die AfA und ArGe auch)
Ich vermute das dieser Fall schiefgehen wird. Aber hier sind so viele Experten die sich da top auskennen.
Fakt ist, die Frist für die Kündigungsschutzklage ist gestern abgelaufen.
Davon ab hättest Du gar keine Rechtsschutz gebraucht, es gibt für solche Fälle finanzielle Hilfen vom Staat, Beratungshilfeschein, Prozeßkostenhilfe ect. Und wer gewinnt zahlt nix, was bei einer ungerechtfertigten Kündigung ja sehr warscheinlich gewesen wäre.
Schwieriger Fall
Man kann ja nicht verlangen, daß die KK nun die Kosten übernimmt, weil Du Dich nicht im Stande fühlst eine Klage ein zu reichen. So hart sich das auch anhört.
Klar zahlen die KG und holen sich das ggf vom AG wieder wenn über die Klage entschieden wurde, aber hier wird ja nicht entschieden, da Du ja keine Klage eingereicht hast. Wenn es die Möglichkeit gäbe das Geld vom AG wiederzuholen, dann verlangen die das auch (wie übrigens die AfA und ArGe auch)
Ich vermute das dieser Fall schiefgehen wird. Aber hier sind so viele Experten die sich da top auskennen.
Fakt ist, die Frist für die Kündigungsschutzklage ist gestern abgelaufen.
Davon ab hättest Du gar keine Rechtsschutz gebraucht, es gibt für solche Fälle finanzielle Hilfen vom Staat, Beratungshilfeschein, Prozeßkostenhilfe ect. Und wer gewinnt zahlt nix, was bei einer ungerechtfertigten Kündigung ja sehr warscheinlich gewesen wäre.
Schwieriger Fall
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Re: HILFE!!! Keine Krankengeld aufgrund fristloser Kündigung
Hallo Kleine26Kleine26 hat geschrieben:Hallo,
ich war am 28.03. früh morgens beim Arzt und bin seitdem krankgeschrieben. Am Abend habe ich von meinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung erhalten ohne Angabe von Gründen.
Heute bekamm ich Post von meiner Krankenkasse, wo drin steht das ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe aufgrund der fristlosen Kündigung.
na dann schau mal hier,
LSG-Urteil: Krankengeld auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmer können auch nach Arbeitsende noch Krankengeld erhalten, wenn der Arzt sie am letzten Arbeitstag krankgeschrieben hat.
LSG-Urteil zum Anspruch auf Krankengeld
Das hat das Landessozialgericht (LSG) in Essen am 14.7.2011 entschieden. Das Krankengeld müsse gezahlt werden, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld ende.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil des LSG Nordrhein-Westfahlen wurde am 24.10.2011 veröffentlicht (L 16 KR 73/10).
haufe.de/sozialversicherung/newsDetails?newsID=1319521068.37
Gruß Bully
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
Bully hat Recht. Die KK muss KG bezahlen.
Nach meinem Kenntnisstand muss die KK auch KG bezahlen, auch wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung nicht rum sind.
Die Kasse muss im eigenen Interesse dann selbst tätig werden, ob sie das KG für die 6 Wochen nicht vom AG zurückbekommen kann.
Wenn aber
- in der Kündigung kein Grund, oder zumindest nicht die AU als Grund, angegeben ist UND
- auch der Mitarbeiter selbst keine Klage erhebt
ist das frühzeitige Ende des Arbeitsverhältnisses zu akzeptieren.
Ohne Dir was unterstellen zu wollen: Aber theoretisch kann es ja durchaus andere berechtigte Gründe geben, warum ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter fristlos kündigt. Und sowas kann eine KK ja nicht beurteilen.
Also:
Bestehe bei Deiner KK auf die Zahlung von KG. Denn darauf hast Du Anspruch, auch bei beendetem Arbeitsverhältnis.
Gruß
Sportsfreund
Bully hat Recht. Die KK muss KG bezahlen.
Nach meinem Kenntnisstand muss die KK auch KG bezahlen, auch wenn die 6 Wochen Lohnfortzahlung nicht rum sind.
Die Kasse muss im eigenen Interesse dann selbst tätig werden, ob sie das KG für die 6 Wochen nicht vom AG zurückbekommen kann.
Wenn aber
- in der Kündigung kein Grund, oder zumindest nicht die AU als Grund, angegeben ist UND
- auch der Mitarbeiter selbst keine Klage erhebt
ist das frühzeitige Ende des Arbeitsverhältnisses zu akzeptieren.
Ohne Dir was unterstellen zu wollen: Aber theoretisch kann es ja durchaus andere berechtigte Gründe geben, warum ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter fristlos kündigt. Und sowas kann eine KK ja nicht beurteilen.
Also:
Bestehe bei Deiner KK auf die Zahlung von KG. Denn darauf hast Du Anspruch, auch bei beendetem Arbeitsverhältnis.
Gruß
Sportsfreund
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
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Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:Also für diesen Rechtsstreit genügen erst mal zwei Postkarten, eine an die Krankenkasse und wenn der Widerspruchsbescheid da ist eine an das Sozialgericht - quasi kostenlos.
Und ich glaube, dass der Rechtsstreit schneller abschließend erledigt ist als jeder andere, denn es geht nur um eine spezielle Rechtsfrage, die momentan beim Bundessozialgericht geprüft wird. Und mit der Antwort ist auch bald zu rechnen, denn beim ersten Senat sind nur noch drei ältere Sachen anhängig aber über zwanzig neuere, wovon allein 14 aus dem Jahr 2012 sind. Also das ist absehbar und danach sind alle Gerichte an die Entscheidung gebunden - und die Krankenkassen auch.
Ich denke, die Postkarten lohnen sich auf jeden Fall!
Gruß!
Machts Sinn
wer schreibt denn heute noch Postkarten ?? - aber ansonsten - ja, mach es so - stimme ich Machts Sinn zu.
Gruss
Czauderna