Hilfe, kein Anspruch auf Krankengeld? Warum nicht?
Moderator: Czauderna
Hilfe, kein Anspruch auf Krankengeld? Warum nicht?
Hallo,
am besten fange ich mal ganz von vorne an, aaaaalso
05/2011 wurde ich plötzlich schwer krank und man stellte Lupus fest und ich war 4 Wochen im Krankenhaus, ich gab meine damalige Arbeit auf (geringfügig) und versuchte mich zu erholen.
07/2011 hatte ich dann einen weiteren, aber leichteren schub, welcher einen erneuten 1 wöchigen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte.
Noch im Juli 2011 trat ich dann einen Vollzeit Job mit 40 Std Woche an, war mir auch der schwere meiner Krankheit nicht richtig bewußt. Schon von Anfang an merkte ich, wie es mit mir stetig bergab ging, aber ich versuchte das zu überspielen.
Ich merkte, daß es so kaum weitergehen konnte und verfolgte mein Ziel wenigstens die Anwartschaft von ALG1 zu erfüllen. Leider kam es dazu nicht mehr.
Ende Februar 2012 sagte mein Körper entgültig nein. Ein erneuter Schub, dazu kam dann noch die psychische Geschichte. Ich brach komplett zusammen und landete im Krankenhaus für 10 Tage. Die Ärzte sagten auch stopp! Der Sozialdienst zeigte mir die Möglichkeit des Krankengeldes auf.
Ab dieser Minute fiel der Druck von mir ab und ich konnte mich entspannen.
Nach den 10 Tagen Krankenhaus schrieb mich also mein Arzt weiter krank und weil ich grade in der Nähe war gab ich den Schein persönlich bei der KK ab (direkt weitere 4 Wochen AU).
EINEN! Tag später, also 2 Tage nach der Entlassung und grademal 12 Tagen AU flatterte mir schon der Termin zum MDK ins Haus!
Gut dachte ich mir, ich werde das schon schaffen. Der Termin war kein Thema bei der schwere meiner Krankheit. Bis auf weiteres AU. Mir wurde dann "betriebsbedingt" auch noch gekündigt.
Ich bekam einen Termin zum Beratungsgespräch bei der KK, mit der Bitte sämtliche Befunde erneut mitzubringen, da ein erneuter Termin beim MDK stattfinden soll?!!!
Naja, bin dann da hin und die "nette Dame" fragte mich als erstes, ob ich mich denn schon arbeitslos gemeldet hatte. Ich sagte, daß das Arbeitsamt mich nicht möchte, da ich krank sei und eh noch keinen Anspruch auf ALG 1 habe.
"Oh, na dann bekommen Sie auch kein Krankengeld, das können Sie nur bekommen, wenn sie auch Recht auf ALG1 hätten", ich fragte sie perplex warum und wo das stünde. Sie könne nicht alles wissen, aber das hätte der Gesetzgeber so geregelt für die Leute die nur 1 Woche gearbeitet haben und dann krank werden...
Ich habe geheult und sie gefragt was ich denn nun machen solle. Wohngeld oder ArGe beantragen war ihre Antwort.
Sie ging kurz weg und kopierte meine Papiere und kam mit einem "großzügigen" Angebot wieder. Ihr war eingefallen, daß man ja 4 Wochen weiterversichert ist und in dieser Zeit bekäme ich natürlich KG!
Danach nix mehr.
Also, ich war auf den Tag genau 7 Monte arbeiten bevor ich krank wurde, in den ersten 5 Wochen der AU zweimal beim MDK.
Ist das so? Hab ich kein Recht auf KG?
LG
Mel
am besten fange ich mal ganz von vorne an, aaaaalso
05/2011 wurde ich plötzlich schwer krank und man stellte Lupus fest und ich war 4 Wochen im Krankenhaus, ich gab meine damalige Arbeit auf (geringfügig) und versuchte mich zu erholen.
07/2011 hatte ich dann einen weiteren, aber leichteren schub, welcher einen erneuten 1 wöchigen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte.
Noch im Juli 2011 trat ich dann einen Vollzeit Job mit 40 Std Woche an, war mir auch der schwere meiner Krankheit nicht richtig bewußt. Schon von Anfang an merkte ich, wie es mit mir stetig bergab ging, aber ich versuchte das zu überspielen.
Ich merkte, daß es so kaum weitergehen konnte und verfolgte mein Ziel wenigstens die Anwartschaft von ALG1 zu erfüllen. Leider kam es dazu nicht mehr.
Ende Februar 2012 sagte mein Körper entgültig nein. Ein erneuter Schub, dazu kam dann noch die psychische Geschichte. Ich brach komplett zusammen und landete im Krankenhaus für 10 Tage. Die Ärzte sagten auch stopp! Der Sozialdienst zeigte mir die Möglichkeit des Krankengeldes auf.
Ab dieser Minute fiel der Druck von mir ab und ich konnte mich entspannen.
Nach den 10 Tagen Krankenhaus schrieb mich also mein Arzt weiter krank und weil ich grade in der Nähe war gab ich den Schein persönlich bei der KK ab (direkt weitere 4 Wochen AU).
EINEN! Tag später, also 2 Tage nach der Entlassung und grademal 12 Tagen AU flatterte mir schon der Termin zum MDK ins Haus!
Gut dachte ich mir, ich werde das schon schaffen. Der Termin war kein Thema bei der schwere meiner Krankheit. Bis auf weiteres AU. Mir wurde dann "betriebsbedingt" auch noch gekündigt.
Ich bekam einen Termin zum Beratungsgespräch bei der KK, mit der Bitte sämtliche Befunde erneut mitzubringen, da ein erneuter Termin beim MDK stattfinden soll?!!!
Naja, bin dann da hin und die "nette Dame" fragte mich als erstes, ob ich mich denn schon arbeitslos gemeldet hatte. Ich sagte, daß das Arbeitsamt mich nicht möchte, da ich krank sei und eh noch keinen Anspruch auf ALG 1 habe.
"Oh, na dann bekommen Sie auch kein Krankengeld, das können Sie nur bekommen, wenn sie auch Recht auf ALG1 hätten", ich fragte sie perplex warum und wo das stünde. Sie könne nicht alles wissen, aber das hätte der Gesetzgeber so geregelt für die Leute die nur 1 Woche gearbeitet haben und dann krank werden...
Ich habe geheult und sie gefragt was ich denn nun machen solle. Wohngeld oder ArGe beantragen war ihre Antwort.
Sie ging kurz weg und kopierte meine Papiere und kam mit einem "großzügigen" Angebot wieder. Ihr war eingefallen, daß man ja 4 Wochen weiterversichert ist und in dieser Zeit bekäme ich natürlich KG!
Danach nix mehr.
Also, ich war auf den Tag genau 7 Monte arbeiten bevor ich krank wurde, in den ersten 5 Wochen der AU zweimal beim MDK.
Ist das so? Hab ich kein Recht auf KG?
LG
Mel
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
da hat die Dame von der Kasse Dir einen Bären aufgebunden!
Du hast Ansruch auf Krankengeld nach Paragraph 192 SGB V.
Achte auf eine lückenlose Krankschreibung. Schick der Kasse einen Brief, fordere Krankengeldunterlagen, und erwähne, dass Du Dich nach dem letzten Gespräch noch mal erkundigt hast und Verweise auf die Rechtsgrundlage. Lass ebenfalls durchblicken, dass Du Dir einen Rechtsbeistand nehmen wirst, wenn sie weiterhin das Recht so auslegen, wie sie es beim letzten Mal gesagt haben.
Das wird ein kräftezehrender Kampf, wenn die solche Geschütze auffahren. Aber wehr Dich.
LG, Fer
da hat die Dame von der Kasse Dir einen Bären aufgebunden!
Du hast Ansruch auf Krankengeld nach Paragraph 192 SGB V.
Achte auf eine lückenlose Krankschreibung. Schick der Kasse einen Brief, fordere Krankengeldunterlagen, und erwähne, dass Du Dich nach dem letzten Gespräch noch mal erkundigt hast und Verweise auf die Rechtsgrundlage. Lass ebenfalls durchblicken, dass Du Dir einen Rechtsbeistand nehmen wirst, wenn sie weiterhin das Recht so auslegen, wie sie es beim letzten Mal gesagt haben.
Das wird ein kräftezehrender Kampf, wenn die solche Geschütze auffahren. Aber wehr Dich.
LG, Fer
Also,Machts Sinn hat geschrieben:Ja Fee,
so schätze ich das auch ein - allerdings ist noch nicht präzise rüber gekommen, wie die Daten der Au und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses waren und ob die AUB´s überschneidend bzw. der Krankengeldbezug lückenlos waren. Auch das mit "1 Woche" habe ich nicht verstanden.
Gruß!
Machts Sinn
27.02.2012- Beginn AU, zu diesem Zeitpunkt noch ungekündigt
12.03.2012- Kündigung zum 15.04.2012 "betriebsbedingt)
15.03.2012- 1. Termin beim MDK
16.03.2012- 1. Termin KK Beratung
20.03.2012- 2. Termin KK Reha-, Kranken- und Schwerbehindertenantrag
05.04.2012- 2. Termin beim MDK
08.04.2012- Krankengeld setzt ein
15.04.2012- Kündigungsfrist abgelaufen->4 wöchige nachversicherung
15.05.2012- laut KK Ende des KG wegen fehlendem ALG1 Anspruch
Und ja, ich bin durchgehend seit dem 27.02.2012 AU und von beiden MDK`s auch weiter AU, aktuelle AU-Bescheinigung geht bis 30.04.2012
ist es so verständlicher? Die KK meint ich habe keinen Anspruch, da ich ja auch keinen Anspruch auf ALG 1 habe.
Aber ich bin doch erst während der Krankheit gekündigt worden?!
LG
Edit: Hab mich mit dem Datum vertan richtig ist
27.02.2012- Beginn AU, zu diesem Zeitpunkt noch ungekündigt
12.03.2012- Kündigung zum 15.04.2012 "betriebsbedingt)
15.03.2012- 1. Termin beim MDK
20.03.2012- Einladung zu KK (Hinweis auf erneuten MDK Termin)
26.03.2012- 1.Termin zur KK,Beratung
28.03.2012- schriftl. Einladung zum MDK
03.04.2012- 2.Termin KK beantragung KG,GdB,Reha
05.04.2012- 2. Termin beim MDK
08.04.2012- Krankengeld setzt ein
15.04.2012- Kündigungsfrist abgelaufen->4 wöchige nachversicherung
Zuletzt geändert von Melli25 am 20.04.2012, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,
das mit dem Monat ist Paragrah 19 SGB V, und der passt hier gar nicht.
Du hast Anspruch auf Krankengeld nach 192 SGB V.
Das gekündigte Beschäftigungsverhältnis kann allenfalls auf die Beurteilung der AU nach den AU-Richtlinien Auswirkungen haben. Aber die Baustelle haben sie ja (noch) nicht aufgemacht.
Die erzählen Dir einen vom Pferd. Völlig am Gesetz vorbei. Deshalb: Wehren!
LG, Fee
das mit dem Monat ist Paragrah 19 SGB V, und der passt hier gar nicht.
Du hast Anspruch auf Krankengeld nach 192 SGB V.
Das gekündigte Beschäftigungsverhältnis kann allenfalls auf die Beurteilung der AU nach den AU-Richtlinien Auswirkungen haben. Aber die Baustelle haben sie ja (noch) nicht aufgemacht.
Die erzählen Dir einen vom Pferd. Völlig am Gesetz vorbei. Deshalb: Wehren!
LG, Fee
Also falls Du meinst das sie ein Leistungsprofil und eine Arbeitsplatzanalyse erstellen wollen, doch, das haben sie schon gemacht. Aber laut MDK Gutachter bin ich gesundheitsmäßig noch nicht für Rehamaßnahmen geeignet wegen meinem Gesundheitszustand.Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
das mit dem Monat ist Paragrah 19 SGB V, und der passt hier gar nicht.
Du hast Anspruch auf Krankengeld nach 192 SGB V.
Das gekündigte Beschäftigungsverhältnis kann allenfalls auf die Beurteilung der AU nach den AU-Richtlinien Auswirkungen haben. Aber die Baustelle haben sie ja (noch) nicht aufgemacht.
Die erzählen Dir einen vom Pferd. Völlig am Gesetz vorbei. Deshalb: Wehren!
LG, Fee
LG
Mel
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Es IST tatsächlich die AOK!
LG
Achso, hab ich ganz vergessen, hab der Bearbeiterin jetzt gesagt das ich nix gefunden habe was gegen KG spricht, sondern das alles dafür spricht und das es eine Verbindung zum ALG1 Anspruch gar nicht gibt.
Die wollte mich tatsächlich abwimmeln mit den Worten "das ist doch erstmal nebensächlich jetzt, sie sind so schwer krank, kommen sie doch erstmal wieder auf die Beine". Was soll ich sagen, ich wurde etwas ungehalten, denn für mich ist das existenziell und alles andere als nebensächlich, ich konnte seit dem ersten kk Termin nicht mehr schlafen.
Einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung wollte ich auch stellen, das hat sie auch irgendwie totgequatscht..
Das ist der Oberhammer....Und ich habe Mega Angst was noch kommen wird
LG
LG
Achso, hab ich ganz vergessen, hab der Bearbeiterin jetzt gesagt das ich nix gefunden habe was gegen KG spricht, sondern das alles dafür spricht und das es eine Verbindung zum ALG1 Anspruch gar nicht gibt.
Die wollte mich tatsächlich abwimmeln mit den Worten "das ist doch erstmal nebensächlich jetzt, sie sind so schwer krank, kommen sie doch erstmal wieder auf die Beine". Was soll ich sagen, ich wurde etwas ungehalten, denn für mich ist das existenziell und alles andere als nebensächlich, ich konnte seit dem ersten kk Termin nicht mehr schlafen.
Einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung wollte ich auch stellen, das hat sie auch irgendwie totgequatscht..
Das ist der Oberhammer....Und ich habe Mega Angst was noch kommen wird
LG
Hallo,Melli25 hat geschrieben:Es IST tatsächlich die AOK!
um genau zu sein, die AOK Nord-West
Darum übergebe es sofort einen Anwalt, dann kommst Du schneller zu Deinem Recht.Melli25 hat geschrieben: Und ich habe Mega Angst was noch kommen wird
Und laß Dich, von dem ebenfalls hier im Forum angemeldeten AOK-Service, falls er sich bei Dir melden sollte,
nicht einlullen.
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 18.04.2012, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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