Hallo, ich habe ja am 20.8 einen Brief im Briefkasten entdeckt (wurde wohl Samstag 19.8 eingeworfen), der Brief wurde am 17.8 verfasst und da stand ja drin dass mein Widerspruch gegen die Entscheidung wegen der Ablehnung (ab 30.5) vom 25.7 ,Czauderna hat geschrieben: ↑08.09.2023, 15:16Hallo,
ich frage noch einmal nach - wenn die Kasse dir schreibt, dass die Sache ab dem 30.05. an den Widerspruchsausschuss gegangen ist, d.h. die Ablehnung des Krankengeldanspruchs aufrechterhalten wird, was war denn die entsprechende Begründung dafür.
Wenn zu meiner aktiven Zeit ein Vorgang an den Widerspruchsausschuss gegangen ist, der rechtlich, zumindest was den Ablauf des Widerspruchsverfahrens anging, fehlerhaft unsererseits war, dann haben wir die Sache sofort wieder zurückbekommen, mit einem entsprechenden Text dazu.
Nur, wenn das Verfahren formell richtig abgelaufen war, also die Versicherten genau und natürlich auch schriftlich über den Grund der Ablehnung mittels eines Bescheides informiert waren, nur dann hat der Widerspruchsausschuss zugunsten oder zuungunsten des Widerspruchsführers (Versicherte) entschieden und im Fall der Ablehnung einen klagefähigen Bescheid erteilt.
Gruss
Czauderna
am 10.8 eingegangen ist. Das heißt wenn's am 10.8 eingegangen ist das ist ja 1 Monat her. Seit dem habe ich nichts neues mehr zu meinem Wiederspruch erhalten. Erst wo ich gestern nachgefragt habe was jetzt mit der Zeit ab 30.5 ist... meinte sie ja es ist be Widerspruchsausschuss ist...
Ich verstehe nicht genau was das heißt? Was kann ich jetzt tun? Heisst das die Kasse lehnt den Widerspruch ab und hat es dem Widerspruchsausschuss weitergegeben? Ich habe nie Infos erhalten. Bitte um Hilfe bin nervlich echt am Ende