Ja 28.5 und 29.5 wurde soweit ich weiß vom Arbeitgeber bezahlt...Czauderna hat geschrieben: ↑19.08.2023, 16:11Hallo,
Weder hab ich meine alte Arbeit wieder angefangen, weder bezahlten Urlaub, weder einen neuen Job und auch keine Rente.. daher weiß ich nicht was ich ankreuzen soll
also, die Zeit vom 28.5. bis 29.5. muss als bezahlte Arbeitszeit (Sonn- und Feiertage) gerechnet werden, d.h., dein Arbeitgeber muss ab 28.5. Lohn zahlen und dann ab 30.05. wieder Lohn im Rahmen der Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Beschäftigung am 14.06.2023.
Ich setzte dabei aber voraus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.05. auch ab 30.05. ausgestellt wurde und als Erstmeldung deklariert war.
Selbst wenn es anders wäre - auch in diesem Falle müsste der Arbeitgeber mit dem 28.05. wieder mit der Lohnzahlung einsetzen, meine ich.
Ich sehe immer noch Feld 1 und dort den 28.05.
Gruss
Czauderna
Genau ab 30.5 haben die den Lohn dann im Rahmen der Entgeltfortzahlung bezahlt...bis zum Ende der Beschäftigung 14.6.
Genau Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 30.5. vom Psychiater war als erstmeldung deklariert und geht seit dem OHNE Unterbrechung WEITER.
Was soll ich dann bei Feld 1 eingeben?
"ABSCHLUSSBESCHEINIGUNG ZUM BEZUG VON KRANKENGELD, Arbeitsunfähig seit 25.5.2023
"Ich bestätige dass ich,
1: ab_________ meine Arbeit wieder voll aufgenommen habe oder aufnehmen werde"
Was soll ich hier dann genau eingeben?
Viele Grüße Hoffi...