Hallo, ich würde nächste Woche zu meinem Psychiater nochmal hingehen, zwecks den Unterlagen falls es vor Gericht geht, gibt es bestimmte Unterlagen die ich von ihm verlangen soll ? Oder reicht es wenn ich mit ihm das einfach bespreche? Er ist sehr offen und man kann alles mit ihm bereden. LgCzauderna hat geschrieben: ↑27.09.2023, 08:26Hallo,
grundsaetzlich ist das so, allerdings spielt in diesem Falle die Diagnose bzw. der Grund für die Arbeitsunfähigkeit eine entscheidende Rolle, denn gerade wegen der Diagnose und dem Beginn ab 30.05. scheint ja die Kasse den Krankengeldanspruch zu verweigern. Mit dieser Frage, ob und wann dem Sozialgericht im Falle einer Klage Diagnosedaten bzw. Gutachten vorgelegt werden sollten oder sogar vorgelegt werden müssen, das ergibt sich aufgrund einer vorhgerigen Beratung durch einen Rechtsanwalt/anwältin
Gruss
Czauderna
Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Moderator: Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Okay. Netto für den Mai war 1777 , hab es selbst auf dem Lohnzettel gesehen. Muss es mal ausrechnen aber ich gehe davon aus dass die Kasse für die 3 Tage korrekt bezahlt hat.
Gibt es eine Sonderregelung in der die Kasse 90% kk zahlt?
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
ja, das kann dann der Fall sein, wenn Einmalzahlungen der letzten 12 Monate (auch von anderen Arbeitgebern) in die Krankengeldberechnung einfließen.
Aber immer daran denken, selbst wenn es zur 90% vom Netto kommt, werden vom Krankengeld immer noch die Arbeitnehmeranteile
(siehe oben)abgezogen.
Gruss
Czauderna
ja, das kann dann der Fall sein, wenn Einmalzahlungen der letzten 12 Monate (auch von anderen Arbeitgebern) in die Krankengeldberechnung einfließen.
Aber immer daran denken, selbst wenn es zur 90% vom Netto kommt, werden vom Krankengeld immer noch die Arbeitnehmeranteile
(siehe oben)abgezogen.
Gruss
Czauderna
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Heißt dann also "kk < 79% Netto"Czauderna hat geschrieben: ↑28.09.2023, 14:07Hallo,
ja, das kann dann der Fall sein, wenn Einmalzahlungen der letzten 12 Monate (auch von anderen Arbeitgebern) in die Krankengeldberechnung einfließen.
Aber immer daran denken, selbst wenn es zur 90% vom Netto kommt, werden vom Krankengeld immer noch die Arbeitnehmeranteile
(siehe oben)abgezogen.
Gruss
Czauderna
Gruß
von GS
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo Leute und zwar wollte ich nur kurz Info geben, das Krankengeld für die Zeit 25-27.5 wurde vor einigen Tagen überwiesen, hat zwar ewig gedauert aber ja...
Jetzt warte ich auf die große Sache mit der Arbeitsunfähigkeit die seit dem 30.5 geht, (die ja beim Widerspruchsausschuss ist weil sie abgelehnt wurde)
Den Widerspruch habe ich bereits am 25.7 geschrieben.
Am 25.10 sind es dann 3 Monate. İch habe über eine Rechtsberatung auch schon mich beraten lassen und die meinten ich könne nicht viel tun damit es schneller geht ...auch ein Anwalt könne den Prozess vom Widerspruchsausschuss in seiner Entscheidung nicht beeinflussen oder "verschnellern".
Ebenso meint die Rechtsberatung es würde nichts bringen jetzt zum Sozialgericht zu gehen weil ich abwarten müsse was der Widerspruchsausschuss entscheidet.
Di Rechtsberatung meinte auch es könne diesen Monat entschieden werden über das Krankengeld da der Wiederspruchauss bei manchen kassen quartalsweise über solche Sachen entscheidet.
Auch hat mir bei einer anderen Beratung gesagt es gäbe eine '3 Monatsregel' wenn der Widerspruchsausschuss der Kasse mir also nicht bis 25.10 über meinen Widerspruch etwas entschieden hat dann könnte ich vor das Sozialgericht gehen und Untätigkeitsklage machen.
(Beide Beratungsstellen haben meinen Fall geprüft und meinen ich wäre im Recht und sie wussten nicht was der Widerspruchsausschuss ablehnen könnte)
Was denkt ihr darüber? Soll ich einfach Mal abwarten bis Ende des Monats? Hab das Gefühl diesen Monat könnte Post kommen.... viel mehr kann ich ja eh nicht machen oder?
Jetzt warte ich auf die große Sache mit der Arbeitsunfähigkeit die seit dem 30.5 geht, (die ja beim Widerspruchsausschuss ist weil sie abgelehnt wurde)
Den Widerspruch habe ich bereits am 25.7 geschrieben.
Am 25.10 sind es dann 3 Monate. İch habe über eine Rechtsberatung auch schon mich beraten lassen und die meinten ich könne nicht viel tun damit es schneller geht ...auch ein Anwalt könne den Prozess vom Widerspruchsausschuss in seiner Entscheidung nicht beeinflussen oder "verschnellern".
Ebenso meint die Rechtsberatung es würde nichts bringen jetzt zum Sozialgericht zu gehen weil ich abwarten müsse was der Widerspruchsausschuss entscheidet.
Di Rechtsberatung meinte auch es könne diesen Monat entschieden werden über das Krankengeld da der Wiederspruchauss bei manchen kassen quartalsweise über solche Sachen entscheidet.
Auch hat mir bei einer anderen Beratung gesagt es gäbe eine '3 Monatsregel' wenn der Widerspruchsausschuss der Kasse mir also nicht bis 25.10 über meinen Widerspruch etwas entschieden hat dann könnte ich vor das Sozialgericht gehen und Untätigkeitsklage machen.
(Beide Beratungsstellen haben meinen Fall geprüft und meinen ich wäre im Recht und sie wussten nicht was der Widerspruchsausschuss ablehnen könnte)
Was denkt ihr darüber? Soll ich einfach Mal abwarten bis Ende des Monats? Hab das Gefühl diesen Monat könnte Post kommen.... viel mehr kann ich ja eh nicht machen oder?
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
bis auf diese "3-Monats-Regel" deckt sich das, was deine Rechtsberatung dir gesagt hat, mit dem, was hier auch geschrieben wurde.
Es wird dir nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten. Was du aber trotzdem machen könntest - die Kasse schriftlich anfragen wann der Widerspruchsausschuss in deiner Sache getagt hat bzw. tagen wird.
Gruss
Czauderna
bis auf diese "3-Monats-Regel" deckt sich das, was deine Rechtsberatung dir gesagt hat, mit dem, was hier auch geschrieben wurde.
Es wird dir nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten. Was du aber trotzdem machen könntest - die Kasse schriftlich anfragen wann der Widerspruchsausschuss in deiner Sache getagt hat bzw. tagen wird.
Gruss
Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
Habe ich die Möglichkeit bzw darf ich nach der Anschrift des Wiederspruchsauschusses verlangen?(um denen die Mail oder die Post zu senden)
Falls nein, soll ich meine Frage als Brief oder als Direktmail an mein Berater senden oder lieber an die allgemeine Adresse bzw Mail der Kasse?
Und reicht bei dem Text ein Einzeiler aus? Lg
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,Holger1981 hat geschrieben: ↑05.10.2023, 11:14Hallo,
Habe ich die Möglichkeit bzw darf ich nach der Anschrift des Wiederspruchsauschusses verlangen?(um denen die Mail oder die Post zu senden)
Falls nein, soll ich meine Frage als Brief oder als Direktmail an mein Berater senden oder lieber an die allgemeine Adresse bzw Mail der Kasse?
Und reicht bei dem Text ein Einzeiler aus? Lg
bei uns gab es keine direkte Anschrift vom Widerspruchsausschuss - der könnte dir sowieso nicht direkt helfen. Zuständig ist die Fachabteilung der Kasse, welche deinen Fall bearbeitet.
Wie du dich an die Kasse wendet, bleibt dir überlassen und auch , ob es sich um einen Einzeiler oder einen längeren Text dreht, das musst du wissen, was für dich wichtig ist.
Gruss
Czauderna
PS : Hast du übrigens auch schon bemerkt, dass wir mittlerweile beim 114. Beitrag zu deiner Eingangsfrage angelangt sind. Also, wenn ich dafür bezahlt würde, das würde mich freuen
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Ich verstehe immer noch nicht so Recht, wieso der Fall sofort an den Widerspruchsausschuss ging. Ich kenne es so, dass die Kasse erst mal versucht, eine Rücknahme des Widerspruchs zu erreichen. An den Widerspruchsausschuss geht der Fall auch nur, wenn es eine klare Sache (=weiterhin Ablehnung) ist. Hier fehlt mir irgendwie bis heute die Erklärung deiner Kasse, warum das so ein klarer Fall ist.
Die allermeisten Widersprüche werden vom Ausschuss zurückgewiesen.
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Ja bei mir ging es laut Krankenkasse nach meinem Widerspruch direkt an den Widerspruchsausschuss. Weiss bis heute Ned warum.D-S-E hat geschrieben: ↑08.10.2023, 00:42Ich verstehe immer noch nicht so Recht, wieso der Fall sofort an den Widerspruchsausschuss ging. Ich kenne es so, dass die Kasse erst mal versucht, eine Rücknahme des Widerspruchs zu erreichen. An den Widerspruchsausschuss geht der Fall auch nur, wenn es eine klare Sache (=weiterhin Ablehnung) ist. Hier fehlt mir irgendwie bis heute die Erklärung deiner Kasse, warum das so ein klarer Fall ist.
Die allermeisten Widersprüche werden vom Ausschuss zurückgewiesen.
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo nochmals, habe mich Anfang des Monats rechtsberaten lassen falls jetzt immer noch kein Bescheid etc wegen meinem Widerspruch kommt. Man meinte mir ich könne dann klage vor dem Sozialgericht machen oder noch besser erstmal eine Frist setzen dass mir man innerhalb von 1-2 Wochen (bleibt mir überlassen) eine Entscheidung oder bbescheid zu meinem 6.8 Widerspruch sendet bzw darüber entscheidet und falls nichts kommt das ich dann vor das Sozialgericht gehe. Hab leider vergessen dass man mir evtl eine Formulierung gibt. Würde das so passen?
4.12.2023
"Sehr geehrter Herr X,
bis dato habe ich keinen Bescheid oder keine Entscheidung zu meinem Widerspruch vom 6.8.2023 bezüglich meinem Krankengeld erhalten. Nun sind fast 4 Monate rum.
Ich bitte(fordere?) sie auf bis zum 13.12.2023 mir eine Entscheidung(Bescheid?) zu meinem Wiederspruch zu senden. Sollte dies nicht erfolgen werde ich über das Sozialgericht Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen X X"
İst das okay so?
Was könnte ich verbessern? Ich meine keinen Text von euch sondern Wörter etc die ich evtl verbessern könnte. Vielen Dank im Voraus und eine schöne Adventszeit
4.12.2023
"Sehr geehrter Herr X,
bis dato habe ich keinen Bescheid oder keine Entscheidung zu meinem Widerspruch vom 6.8.2023 bezüglich meinem Krankengeld erhalten. Nun sind fast 4 Monate rum.
Ich bitte(fordere?) sie auf bis zum 13.12.2023 mir eine Entscheidung(Bescheid?) zu meinem Wiederspruch zu senden. Sollte dies nicht erfolgen werde ich über das Sozialgericht Klage erheben.
Mit freundlichen Grüßen X X"
İst das okay so?
Was könnte ich verbessern? Ich meine keinen Text von euch sondern Wörter etc die ich evtl verbessern könnte. Vielen Dank im Voraus und eine schöne Adventszeit
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
du hast dir Anfang des Monats eine Rechtsberatung eingeholt, das war eine gute Idee, denn wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Dass diese Rechtsberatung von sich aus dir keine Formulierungshilfe erteilt hat, das spricht nicht gerade für die Qualität dieser Beratung.
Ich kann zu deinem Text nur sagen - bitten und drohen finde ich nicht so gut -auffordern und drohen würde ich vorziehen, wenn ich so etwas zu schreiben hätte.
Gruss
Czauderna
du hast dir Anfang des Monats eine Rechtsberatung eingeholt, das war eine gute Idee, denn wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Dass diese Rechtsberatung von sich aus dir keine Formulierungshilfe erteilt hat, das spricht nicht gerade für die Qualität dieser Beratung.
Ich kann zu deinem Text nur sagen - bitten und drohen finde ich nicht so gut -auffordern und drohen würde ich vorziehen, wenn ich so etwas zu schreiben hätte.
Gruss
Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Ja die Rechtsberatung ließ leider etwas zu wünschen übrig kann wohl so sagen..Czauderna hat geschrieben: ↑04.12.2023, 10:32Hallo,
du hast dir Anfang des Monats eine Rechtsberatung eingeholt, das war eine gute Idee, denn wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen. Dass diese Rechtsberatung von sich aus dir keine Formulierungshilfe erteilt hat, das spricht nicht gerade für die Qualität dieser Beratung.
Ich kann zu deinem Text nur sagen - bitten und drohen finde ich nicht so gut -auffordern und drohen würde ich vorziehen, wenn ich so etwas zu schreiben hätte.
Gruss
Czauderna
Danke.. hab's so gemacht.
Sollte ich Rechts am Briefrand und im Dokument bei der Anrede meinen Berater erwähnen oder nur den Widerspruchsausschuss? Oder beide Parteien nennen?
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo Holger,
das ist gar nicht so wichtig - dein Schreiben kommt ohnehin beim zuständigen Bearbeiter an, nehme ich mal an. Der wird dann prüfen, wo es hakt.
Wenn ich ehrlich bin, halte ich die Bearbeitungszeit derzeit noch für verhältnismäßig kurz. Mein Eindruck ist, dass es bis zum Widerspruchsbescheid häufig weit über ein halbes Jahr dauert.
Viele Grüße
D-S-E
das ist gar nicht so wichtig - dein Schreiben kommt ohnehin beim zuständigen Bearbeiter an, nehme ich mal an. Der wird dann prüfen, wo es hakt.
Wenn ich ehrlich bin, halte ich die Bearbeitungszeit derzeit noch für verhältnismäßig kurz. Mein Eindruck ist, dass es bis zum Widerspruchsbescheid häufig weit über ein halbes Jahr dauert.
Viele Grüße
D-S-E
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hi, ich habe seit Mai kein Einkommen mehr und wir kommen gerade noch so mir dem Gehalt meiner Frau zurecht, daher ist es für mich bzw uns äußerst schwer noch länger zu warten zumal die Krankenkasse meinte sie würde meinen Fall ganz besonders rasch bearbeiten. Mein Arzt meinte er habe mehrere Fälle wie bei mir und ich solle wenn's länger als 3 Monate dauert diesen Schritt gehen, bisher soll das was gebracht haben und die Kassen sollen kk angefangen haben zu zahlen, er soll mehrere Fälle haben wo es abgelehnt wurde und dann die versicherten auf die Entscheidung vom Widerspruchsausschuss gewartet haben sollen. Alles die gleiche Kasse....D-S-E hat geschrieben: ↑04.12.2023, 13:28Hallo Holger,
das ist gar nicht so wichtig - dein Schreiben kommt ohnehin beim zuständigen Bearbeiter an, nehme ich mal an. Der wird dann prüfen, wo es hakt.
Wenn ich ehrlich bin, halte ich die Bearbeitungszeit derzeit noch für verhältnismäßig kurz. Mein Eindruck ist, dass es bis zum Widerspruchsbescheid häufig weit über ein halbes Jahr dauert.
Viele Grüße
D-S-E
Der Arzt meinte auch die Kassen müssten nach 3 Monaten entscheiden und ich könne nach 3 Monaten Untätigkeitsklage machen .. er meinte ich solle im Internet nachsehen... Und auf Krankenkasse.de steht das selbe man könne nach 3 Monaten Untätigkeitsklage machen. Auch die Rechtsberatung, auch wenn sie nicht perfekt war, meinte das selbe
Hab mit meinem Arzt telefoniert und auch er meint auch ich solle den "verwarn"Brief senden und denen 1-2 Wochen Zeit geben und wenn dann nix kommt zum Sozialgericht.