Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Moderator: Czauderna
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
ich empfehle alles schriftlich zu machen.
Was die drei Tage angeht - seltsam ist das schon - da schickt dir die Krankenkasse einen Ablehnungsbescheid, oder war es nur eine Mitteilung ?,
gegen den du natürlich Widerspruch (schriftlich) einlegen solltest. Wenn der "Bescheid" eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, dann sollte etwas von einem Monat stehen, ansonsten gilt ein Jahr. Warum hat die Kasse denn trotz des "Bescheides" gestern nochmal angerufen - ist doch unlogisch.
Ja, du solltest alle Unterlagen nochmals zusenden - besser einmal zu viel als einmal zu wenig.
Gruß
Czauderna
ich empfehle alles schriftlich zu machen.
Was die drei Tage angeht - seltsam ist das schon - da schickt dir die Krankenkasse einen Ablehnungsbescheid, oder war es nur eine Mitteilung ?,
gegen den du natürlich Widerspruch (schriftlich) einlegen solltest. Wenn der "Bescheid" eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, dann sollte etwas von einem Monat stehen, ansonsten gilt ein Jahr. Warum hat die Kasse denn trotz des "Bescheides" gestern nochmal angerufen - ist doch unlogisch.
Ja, du solltest alle Unterlagen nochmals zusenden - besser einmal zu viel als einmal zu wenig.
Gruß
Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Okay verstehe- wäre es empfehlenswert gleich dann einen Widerspruch zu verfassen? Falls ja, dann würde ich auch gerne als Erklärung Ihre Erklärung nehmen die sie heute verwendet haben weil ich wie bereits gesagt es sehr gut fand wie sie alles erklären zwecks Blockfristen etc und es mir für den Widerspruch sehr helfen kann.Czauderna hat geschrieben: ↑02.08.2023, 16:24Hallo,
ich empfehle alles schriftlich zu machen.
Was die drei Tage angeht - seltsam ist das schon - da schickt dir die Krankenkasse einen Ablehnungsbescheid, oder war es nur eine Mitteilung ?,
gegen den du natürlich Widerspruch (schriftlich) einlegen solltest. Wenn der "Bescheid" eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, dann sollte etwas von einem Monat stehen, ansonsten gilt ein Jahr. Warum hat die Kasse denn trotz des "Bescheides" gestern nochmal angerufen - ist doch unlogisch.
Ja, du solltest alle Unterlagen nochmals zusenden - besser einmal zu viel als einmal zu wenig.
Gruß
Czauderna
Ja finde das wegen den 3 Tagen schon seltsam aber für werde Arbeitsvertrag und Kündigung nochmals den Herrn zusenden.
Zum "Ablehnungsbescheid" kann ich sagen dass dort als Überschrift nicht Ablehnungsbescheid steht. Den 'bescheid' habe ich ja bereits vor einigen Tagen gepostet dort steht halt nur bevor es beginnt als Überschrift "Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Zusätzlich steht noch das drin:
"Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei bestehender Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf arbeitslosengeld möglich sein. Erkunden Sie sich bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit Personen deren versicherungspflichtverhältnis endet sind verpflichtet sich unverzüglich nach Kenntnis des beendigungszeitpunktes persönlich bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchen zu melden. Die meldepflicht gilt auch für Personen die werdende Arbeitsunfähigkeit ihren Arbeitsplatz verlieren. Und finanzielle Nachteile zu vermeiden empfehlen wir Ihnen dringend sich innerhalb von sieben Tagen nach Zugang dieses Bescheides persönlich arbeitssuchend bei ihrer Agentur für Arbeit zu melden. Auch der sozialhilfeträger kann Ihnen unter Umständen Hilfe anbieten zurückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung."
Ebenfalls steht auch dort drin wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin dass ich die Möglichkeit habe innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zu erheben entweder schriftlich oder zur niederschrift bei der Krankenkasse. Der Widerspruch kann auch elektronisch erhoben werden steht dort und die E-Mail-Adresse ist daneben angegeben oder ich könne es an das elektronische Behörden postfach der Krankenkasse schicken.
Ich werde morgen dann einen Widerspruch schreiben und es dann per Post mit Einschreiben an die Krankenkasse versenden, ebenfalls werde ich die Kündigung und den Arbeitsvertrag mit reinlegen damit die 3 Tage auch noch bezahlt werden und dann sehen wir weiter. Mehr kann ich gerade eh nicht tun oder? Macht es Sinn zusätzlich zum Sozialgericht zu gehen? Oder reicht es aus wenn ich nur den Widerspruch denen zusenden? Ist das vielleicht zu "hart" wenn ich Widerspruch + Sozialgericht Option nehme?
Bevor ich es noch vergesse den Anruf gestern habe ich erhalten weil ich vergeblich versucht hatte den Berater anzurufen wegen dieser drei Tage Sache (weil ich fragen wollte warum dies nicht bezahlt wurde) und er rief mich daraufhin zurück und erklärte mir dass er halt den Arbeitsvertrag und die Kündigung braucht.
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
Macht es Sinn zusätzlich zum Sozialgericht zu gehen? Oder reicht es aus wenn ich nur den Widerspruch denen zusenden? Ist das vielleicht zu "hart" wenn ich Widerspruch + Sozialgericht Option nehme?
Nein, zu hart ist das meiner Meinung nach nicht, allerdings kann ich aus meiner eigenen Tätigkeit bei einer Krankenkasse schreiben, dass die Gerichte, ohne, dass das Widerspruchsverfahren bei der Kasse beendet war durch die Zustellung eines klagefähigen Bescheides durch den Widerspruchsausschuss, kein Klageverfahren eröffnet haben. Das ist aber meine eigene Erfahrung, muss also nicht verallgemeinert werden.
Gruss
Czauderna
Macht es Sinn zusätzlich zum Sozialgericht zu gehen? Oder reicht es aus wenn ich nur den Widerspruch denen zusenden? Ist das vielleicht zu "hart" wenn ich Widerspruch + Sozialgericht Option nehme?
Nein, zu hart ist das meiner Meinung nach nicht, allerdings kann ich aus meiner eigenen Tätigkeit bei einer Krankenkasse schreiben, dass die Gerichte, ohne, dass das Widerspruchsverfahren bei der Kasse beendet war durch die Zustellung eines klagefähigen Bescheides durch den Widerspruchsausschuss, kein Klageverfahren eröffnet haben. Das ist aber meine eigene Erfahrung, muss also nicht verallgemeinert werden.
Gruss
Czauderna
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo
Du musst erst den Widerspruch gegen den Bescheid einreichen und die KK muss darüber entscheiden. Erst dann kannst du gegen den neuen Bescheid (=Widerspruchsbescheid) Klage einreichen.
Diese Reihenfolge ist im Verwaltungsverfahrensrecht vorgeschrieben.
MfG
Das ist immer so.dass die Gerichte, ohne dass das Widerspruchsverfahren bei der Kasse beendet war durch die Zustellung eines klagefähigen Bescheides durch den Widerspruchsausschuss, kein Klageverfahren eröffnet haben
Du musst erst den Widerspruch gegen den Bescheid einreichen und die KK muss darüber entscheiden. Erst dann kannst du gegen den neuen Bescheid (=Widerspruchsbescheid) Klage einreichen.
Diese Reihenfolge ist im Verwaltungsverfahrensrecht vorgeschrieben.
MfG
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
ggf. könnte ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht hilfreich sein: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/
MfG
ratte1
ggf. könnte ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht hilfreich sein: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/
MfG
ratte1
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Sehr geehrter Herr X,Czauderna hat geschrieben: ↑02.08.2023, 14:29
Die Blockfrist lief vom 02.01.2020 - 01.01.2023
Das Leistungsende war 01.07.21
Innerhalb der Blockfrist bis zum 01.01.2023 lagen nach dem 01.07.2021 noch folgende Arbeitsunfähigkeitszeiten
05.07.2021 - 02.08.2021
16.05.2022 - 17.05.2022
Dem Grunde nach hat wegen der ursprünglichen Diagnose eine neue Blockfrist ab dem 02.01.2023 vorgelegen und damit auch ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch, weil seit dem Leistungsende, dem 01.07.2021 bis zum Beginn der neuen Blockfrist, dem 02.01.2023 mehr als sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der ursprünglichen Diagnose vorlag.
wie aus den Ihnen vorliegenden Akten zu sehen ist, war
das Leistungsende von meinem Krankengeldbezug am 01.07.2021
Außerdem ging meine Blockfrist vom
02.01.2020 bis 01.01.2023
Innerhalb der Blockfrist bis zum 01.01.2023 lagen nach dem 01.07.2021 noch folgende Arbeitsunfähigkeitszeiten:
05.07.2021 - 02.08.2021
16.05.2022 - 17.05.2022
Dem Grunde nach hat wegen der ursprünglichen Diagnose eine neue Blockfrist ab dem 02.01.2023 vorgelegen und damit auch ein grundsätzlicher Krankengeldanspruch, weil seit dem Leistungsende, dem 01.07.2021 bis zum Beginn der neuen Blockfrist, dem 02.01.2023 mehr als sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der ursprünglichen Diagnose vorlag.
Deswegen erhebe ich zu Ihrem Bescheid vom 25.7.2023 Widerspruch und beantrage und bestehe auf zeitnahe Zahlung meines Krankengeldes.
Meine versicherte Tätigkeit stellte ebenfalls hohe Anforderungen an die:
Körperliche Leistungsfähigkeit
Konzentrationsfähigkeit
Flexibilität und Umstellungsfähigkeit
Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit
Durchsetzungsfähigkeit
Durchhaltefähigkeit
Kommunikationsfähigkeit
Gruppenfähigkeit
Ich habe nach wie vor folgende, erhebliche Beschwerden:
X
X
X
X
X
Ich bin mit diesen Beschwerden und den ärztlich attestierten Gesundheitsstörungen nicht in der Lage,
meiner versicherten Tätigkeit mit dem oben dargestellten Anforderungsprofil oder einer vergleichba-
ren Tätigkeit nachzugehen. Täte ich dies, dann auf die Gefahr hin, meinen Zustand zu verschlimmern.
Beachten Sie bitte die aktenkundigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Atteste.
Ich bitte um zeitnahe Widerspruchsprüfung als auch antragsgemäße Abhilfe und die zeitnahe Zahlung meines Krankengeldes.
Mit freundlichen Grüßen
X
Könnten sie bitte einen Blick drauf werfen?Ist dies okay so oder könnten sie mir helfen es besser zu formulieren? Sollte ich den Bereich mit den hohen Anforderungen vom bisherigen Job und meinen momentanen Beschwerden weglassen oder passt das so?
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
tut mir leid, aber ich kann bei der Formulierung leider nicht helfen, da dies in meinen Augen schon sehr nahe an der Rechtsberatung wäre, die r hier im Forum nicht gemacht werden darf und von mir als Moderator schon gleich gar nicht.
Dass Passagen aus meiner Antwort hier im Forum verwandt werden, das kann ich natürlich nicht verhindern.
Ich bin gespannt, was die Kasse antworten wird.
Gruss
Czauderna
tut mir leid, aber ich kann bei der Formulierung leider nicht helfen, da dies in meinen Augen schon sehr nahe an der Rechtsberatung wäre, die r hier im Forum nicht gemacht werden darf und von mir als Moderator schon gleich gar nicht.
Dass Passagen aus meiner Antwort hier im Forum verwandt werden, das kann ich natürlich nicht verhindern.
Ich bin gespannt, was die Kasse antworten wird.
Gruss
Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Das verstehe ich absolut, habe gerade meine Psychiater angerufen und er meinte ich solle es so wie im Text als Widerspruch senden und dann falls es wieder abgelehnt wird dann zum Sozialgericht gehen.Czauderna hat geschrieben: ↑03.08.2023, 15:25Hallo,
tut mir leid, aber ich kann bei der Formulierung leider nicht helfen, da dies in meinen Augen schon sehr nahe an der Rechtsberatung wäre, die r hier im Forum nicht gemacht werden darf und von mir als Moderator schon gleich gar nicht.
Dass Passagen aus meiner Antwort hier im Forum verwandt werden, das kann ich natürlich nicht verhindern.
Ich bin gespannt, was die Kasse antworten wird.
Gruss
Czauderna
Macht es Sinn im Widerspruch zu erwähnen dass ich eventuell zum Sozialgericht gehen werde bzw damit darüber schonmal im voraus sage ....
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Ich habe soeben nochmal Post von der Kasse erhalten echt seltsame
"Ihr Anspruch auf entgeltfortzahlung bzw Krankengeld
Sehr geehrter Herr X
Sie sind seit dem 25.05.2023 arbeitsunfähig nach unseren Informationen wurde ihr arbeitsverhältnis beendet bitte beantworten Sie uns deshalb die auf den Blättern zwei und drei gestellten Fragen und beachten Sie folgende Hinweise"
Es ist dwr gleiche 'antrag auf kk' wie letztes Mal allerdings war bei dem letzten die Rede dass ich seit dem 30.5 Arbeitsunfähig krankgeschrieben bin. Bei dem jetzigen hat die Kasse den 25.5. als Anfangsdatum der Arbeitsunfähigkeit genommen. Hier stehen wieder die dieselben Fragen wie z.b wann die Kündigung ausgesprochen wurde ob ich gekündigt wurde wie ich die Kündigung erhalten habe wie lange die probezeit vereinbart war wann allgemein die erste Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber erstmals gemeldet wurde etc. Ebenfalls wird in diesem Schreiben wieder die Kündigung und auch der Arbeitsvertrag verlangt.
Soll ich diese Sachen wieder ausfüllen? Falls ja dann werde ich einfach die gleichen Sachen noch mal ankreuzen weil sich ja nichts verändert hat und auch das dann noch mal mit dazu geben.
Jetzt ist halt die Frage wegen dem Widerspruch soll ich jetzt erstmal den Wiederspruch nicht denen schicken ? Kann es eventuell sein dass es diesmal akzeptiert wird und ich kk erhalte?
"Ihr Anspruch auf entgeltfortzahlung bzw Krankengeld
Sehr geehrter Herr X
Sie sind seit dem 25.05.2023 arbeitsunfähig nach unseren Informationen wurde ihr arbeitsverhältnis beendet bitte beantworten Sie uns deshalb die auf den Blättern zwei und drei gestellten Fragen und beachten Sie folgende Hinweise"
Es ist dwr gleiche 'antrag auf kk' wie letztes Mal allerdings war bei dem letzten die Rede dass ich seit dem 30.5 Arbeitsunfähig krankgeschrieben bin. Bei dem jetzigen hat die Kasse den 25.5. als Anfangsdatum der Arbeitsunfähigkeit genommen. Hier stehen wieder die dieselben Fragen wie z.b wann die Kündigung ausgesprochen wurde ob ich gekündigt wurde wie ich die Kündigung erhalten habe wie lange die probezeit vereinbart war wann allgemein die erste Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber erstmals gemeldet wurde etc. Ebenfalls wird in diesem Schreiben wieder die Kündigung und auch der Arbeitsvertrag verlangt.
Soll ich diese Sachen wieder ausfüllen? Falls ja dann werde ich einfach die gleichen Sachen noch mal ankreuzen weil sich ja nichts verändert hat und auch das dann noch mal mit dazu geben.
Jetzt ist halt die Frage wegen dem Widerspruch soll ich jetzt erstmal den Wiederspruch nicht denen schicken ? Kann es eventuell sein dass es diesmal akzeptiert wird und ich kk erhalte?
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo
Bei deinem Widerspruch musst du vor allem auf die Frist achten. Du kannst auch einfach schreiben:
„Gegen den Bescheid vom xx.xx.2023 lege ich Widerspruch ein. Eine Begründung folgt.“
Damit machst du nichts falsch und hältst die Frist ein.
Die Begründung muss man nicht innerhalb der Frist, die unter dem Bescheid steht, abgeben.
Das Schreiben von heute beantwortest du und kannst dann den neuen Bescheid abwarten.
Ich würde einen Brief als Einschreiben Rückschein schicken, in dem du die Fragen von heute beantwortest und den Widerspruch einlegst mit den 2 Sätzen (den zwischen „ … “).
Bei der (späteren) Begründung würde ich nicht dazu raten, gleich zu schreiben, dass du Klage einreichen wirst. Das wird an der Antwort des Sachbearbeiters nichts ändern und klingt nur so als wolltest du drohen.
Ich würde auch nichts über deine beruflichen Anforderungen schreiben. Die haben mit der Blockfrist gar nichts zu tun.
Dies ist keine Rechtsberatung.
MfG
Bei deinem Widerspruch musst du vor allem auf die Frist achten. Du kannst auch einfach schreiben:
„Gegen den Bescheid vom xx.xx.2023 lege ich Widerspruch ein. Eine Begründung folgt.“
Damit machst du nichts falsch und hältst die Frist ein.
Die Begründung muss man nicht innerhalb der Frist, die unter dem Bescheid steht, abgeben.
Das Schreiben von heute beantwortest du und kannst dann den neuen Bescheid abwarten.
Ich würde einen Brief als Einschreiben Rückschein schicken, in dem du die Fragen von heute beantwortest und den Widerspruch einlegst mit den 2 Sätzen (den zwischen „ … “).
Bei der (späteren) Begründung würde ich nicht dazu raten, gleich zu schreiben, dass du Klage einreichen wirst. Das wird an der Antwort des Sachbearbeiters nichts ändern und klingt nur so als wolltest du drohen.
Ich würde auch nichts über deine beruflichen Anforderungen schreiben. Die haben mit der Blockfrist gar nichts zu tun.
Dies ist keine Rechtsberatung.
MfG
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Gute News! So wie es aussieht wird es klappen und der ganze Stress hat sich endlich gelohnt.
Also ich habe soeben einen Brief von der Krankenkasse erhalten- in dem ohne auf den Widerspruch eingegangen wurde, ein Brief kam in dem steht,
Dass ich seit 25.5 .23 Arbeitsunfähig krankgeschrieben bin und dass man mir mein Krankengeld rasch Überweisen möchte und ich nur noch eine Erklärung unterschreiben soll und bitte in dem nächsten Tagen denen zurück geben soll.
PAPIER1:meine iban, Meine Email und wann ich gekündigt wurde und Unterschreiben
PAPIER2 meine Adresse etc nochmals überprüfen und Unterschreiben
PAPIER3:
"ABSCHLUSSBESCHEINIGUNG ZUM BEZUG VON KRANKENGELD"
"Ich bestätige dass ich,
1: ab_________ meine Arbeit wieder voll aufgenommen habe oder aufnehmen werde.
2: ab __________ bezahlten Urlaub nehmen werde.
3: ab___________eine neue arbeitsstelle angetreten habe oder antreten werde.
4: ab_____________meine rentenzahlung beginnt oder begonnen hat.
Hier kann man nur eins von diesen 4 Sachen auswählen und ausfüllen. Drunter ist ein Feld für Datum und Unterschrift.
Da ich weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben bin und vorraussichtlich auch sein werde, kann ich keines von den 4 ankreuzen, reicht es aus wenn dieses Papier3 dann einfach nur unterschreibe mit Datum oder soll ich dazu selbst was rein schreiben dass ich noch weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben bin und vorraussichtlich auch sein werde?
[Dazu steht ein kleines Hinweisfeld dass diese Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse benötigt werden nach Paragraph 284 etc. zum Zwecke der Prüfung der Leistungspflicht. Ihr Mitwirkenden ist nach Paragraph 60 etc. Erforderlich. Fehlende Mitwirkung kann z.b. zu Nachteilen zur Höhe und Dauer des Krankengeldes führen.]
Liebe Grüße Hoffi...
Also ich habe soeben einen Brief von der Krankenkasse erhalten- in dem ohne auf den Widerspruch eingegangen wurde, ein Brief kam in dem steht,
Dass ich seit 25.5 .23 Arbeitsunfähig krankgeschrieben bin und dass man mir mein Krankengeld rasch Überweisen möchte und ich nur noch eine Erklärung unterschreiben soll und bitte in dem nächsten Tagen denen zurück geben soll.
PAPIER1:meine iban, Meine Email und wann ich gekündigt wurde und Unterschreiben
PAPIER2 meine Adresse etc nochmals überprüfen und Unterschreiben
PAPIER3:
"ABSCHLUSSBESCHEINIGUNG ZUM BEZUG VON KRANKENGELD"
"Ich bestätige dass ich,
1: ab_________ meine Arbeit wieder voll aufgenommen habe oder aufnehmen werde.
2: ab __________ bezahlten Urlaub nehmen werde.
3: ab___________eine neue arbeitsstelle angetreten habe oder antreten werde.
4: ab_____________meine rentenzahlung beginnt oder begonnen hat.
Hier kann man nur eins von diesen 4 Sachen auswählen und ausfüllen. Drunter ist ein Feld für Datum und Unterschrift.
Da ich weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben bin und vorraussichtlich auch sein werde, kann ich keines von den 4 ankreuzen, reicht es aus wenn dieses Papier3 dann einfach nur unterschreibe mit Datum oder soll ich dazu selbst was rein schreiben dass ich noch weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben bin und vorraussichtlich auch sein werde?
[Dazu steht ein kleines Hinweisfeld dass diese Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Krankenkasse benötigt werden nach Paragraph 284 etc. zum Zwecke der Prüfung der Leistungspflicht. Ihr Mitwirkenden ist nach Paragraph 60 etc. Erforderlich. Fehlende Mitwirkung kann z.b. zu Nachteilen zur Höhe und Dauer des Krankengeldes führen.]
Liebe Grüße Hoffi...
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Wäre sehr schön wenn man mir die letzte Frage noch beantworten kann.... LG
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
es geht um die Zeit vom 25.5. - 27.05. -
Für die Zeit vom 28.5.-29.5. gibt es keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ergo solltest du am 28.5. wieder gearbeitet haben ?!
Danach bleibe tatsächlich nur Feld 1 übrig.
Gruss
Czauderna
es geht um die Zeit vom 25.5. - 27.05. -
Für die Zeit vom 28.5.-29.5. gibt es keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ergo solltest du am 28.5. wieder gearbeitet haben ?!
Danach bleibe tatsächlich nur Feld 1 übrig.
Gruss
Czauderna
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Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
In Papier3 steht ja ich soll bestätigen und eins von diesen Sachen ankreuzen. Da steht als Überschrift ABSCHLUSSBESPRECHUNG ZUM BEZUG VON KRANKENGELD, ARBEITSUNFÄHIG SEIT 25.5.2023
Ich war ja vom 25.5.2023 bis 27.5.2023 über den Hausarzt und bin seit 30.5.2023 vom Psychiater Arbeitsunfähig krankgeschrieben. Der 28.5 war ein Sonntag da hat man frei gehabt und der 29.5 war ein Feiertag dort war auch frei. An diesen 2 Tagen war ich Zuhause und es gab keine Arbeit laut Plan.
Im Papier 3 wo ich diese Sachen ankreuzen soll steht halt ich bin seit 25.5. Arbeitsunfähig.
Weder hab ich meine alte Arbeit wieder angefangen, weder bezahlten Urlaub, weder einen neuen Job und auch keine Rente.. daher weiß ich nicht was ich ankreuzen soll und will auch keine Fehler machen.soll ich evtl den Herren mal anrufen und fragen? Weil die sehen jadass ich weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben bin und in Papier 3 steht halt auch nix von den 2 Tagen (28-29.5) drin. Da steht au seit 25.5.2023
Oder soll ich dieses Papier 3 gar nicht zurücksenden weil keins davon zutrifft?
Re: Habe ich diesen Monat Anspruch auf Krankengeld? HİLFE
Hallo,
Weder hab ich meine alte Arbeit wieder angefangen, weder bezahlten Urlaub, weder einen neuen Job und auch keine Rente.. daher weiß ich nicht was ich ankreuzen soll
also, die Zeit vom 28.5. bis 29.5. muss als bezahlte Arbeitszeit (Sonn- und Feiertage) gerechnet werden, d.h., dein Arbeitgeber muss ab 28.5. Lohn zahlen und dann ab 30.05. wieder Lohn im Rahmen der Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Beschäftigung am 14.06.2023.
Ich setzte dabei aber voraus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.05. auch ab 30.05. ausgestellt wurde und als Erstmeldung deklariert war.
Selbst wenn es anders wäre - auch in diesem Falle müsste der Arbeitgeber mit dem 28.05. wieder mit der Lohnzahlung einsetzen, meine ich.
Ich sehe immer noch Feld 1 und dort den 28.05.
Gruss
Czauderna
Weder hab ich meine alte Arbeit wieder angefangen, weder bezahlten Urlaub, weder einen neuen Job und auch keine Rente.. daher weiß ich nicht was ich ankreuzen soll
also, die Zeit vom 28.5. bis 29.5. muss als bezahlte Arbeitszeit (Sonn- und Feiertage) gerechnet werden, d.h., dein Arbeitgeber muss ab 28.5. Lohn zahlen und dann ab 30.05. wieder Lohn im Rahmen der Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Beschäftigung am 14.06.2023.
Ich setzte dabei aber voraus, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 30.05. auch ab 30.05. ausgestellt wurde und als Erstmeldung deklariert war.
Selbst wenn es anders wäre - auch in diesem Falle müsste der Arbeitgeber mit dem 28.05. wieder mit der Lohnzahlung einsetzen, meine ich.
Ich sehe immer noch Feld 1 und dort den 28.05.
Gruss
Czauderna