Hallo Machts Sinn,
findest Du den Entwurf nicht auch eher enttäuschend? Aus meiner Sicht wird in dem Patientenrechtegesetz lediglich die
bereits bestehende Rechtslage in ein Gesetz zusammengefasst. Viel mehr kann ich da nicht erkennen.
Quelle BMG: Aufklärungsgespräch, Einsicht in Patientenakte... ("So erhalten Patienten eine deutlich bessere Grundlage als bisher, um ihre Rechte einzufordern.") Ein Aufklärungsfehler führt bereits heute zu möglichen Schadenersatzforderungen, Einsichtsrecht ist ebenfalls bereits gegeben und einklagbar.
Ärzte und Krankenhäuser sollen stärker als bisher verpflichtet werden, bei der Behandlung unterlaufene Fehler oder Beinahe-Fehler zu dokumentieren und auszuwerten. Da bin ich aber mal gespannt. Die Ärzte stöhnen heute schon über die ganzen Dokumentationspflichten (Hatten wir das nicht schon beim Thema 'Bürokratieaufwand'?)
Kodifizierung eines umfassenden Haftungssystems... "...indem die von den Gerichten entwickelten Instrumente zur Beweislastvereilung in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt werden." Zwar schön, dass es dann im BGB steht, heißt aber nicht, dass ich leichter Recht bekomme. An der
bereits gängigen Beweislastverteilung ändert sich nichts
Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern: Bei Verdacht auf Behandlungsfehler sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Versicherten zu unterstützen. Aus einer Ermessensleistung wird eine Regelleistung - wow, was für ein Durchbruch! Die Kassen die ich kenne, haben alle schon die Versicherten unterstützt, da sie ohnehin ein eigenes Interesse an der Aufdeckung von Behandlungsfehlern haben.
Außerdem wird ihnen bei Genehmigungsverfahren (z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen) eine gesetzliche Frist gesetzt. Reagieren Krankenkassen innerhalb dieser Frist nicht, soll der Antrag als genehmigt gelten. Das bedeutet nur eine schnellere Entscheidung, aber keine Erweiterung der Leistungsansprüche. Die Verfahren, die sich aus meiner Sicht lange hinziehen, sind Widerspruchsverfahren. In diesen Fällen ist die Entscheidung aber bereits gefallen (wenn auch noch nicht rechtswirksam).
Künftig erstellt der Beauftragte oder die Beauftragte für die Belange der Patientinnen und Patienten eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit. Dafür braucht man ein Gesetz? Armes Deutschland...
Meine Note für den BMG: 6 - setzen!
Aus meiner Sicht, nichts als Augenwischerei und Selbstbeweihräucherung
Das Gesetz in dieser Form ist schlichtweg überflüssig. Aber das ist aus Berlin ja nichts Neues. Was ist noch das nächste wichtige Projekt? Helmpflicht auf Fahrrädern...?