Hallo,
als ergänzende Information zur begrüßenswerten Aktion von Machts Sinn nun folgender Hinweis:
Es gilt:
„Auf Grund der Tätigkeit sind die Aufwendungen für den MDK haushaltsrechtlich den Leistungs-, nicht den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen zuzuordnen. Sie unterliegen also nicht dem Begrenzungsgebot, entsprechen etwa 0,2 - 0,25 % der gesamten Leistungsausgaben der GKV und sind damit der kleinste aller Leistungsposten der Kassen.“
http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2005/i05-305.pdf (S. 18)
Was heißt das? Auf Grund der Leistungsausgabe "MDK-Umlagefinanzierung" ist die massenhafte Bestellung von MDK-Gutachten ohne Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Das Missverhältnis von 80% an offensichtlich überflüssigen MDK-Gutachten auf Grund unzureichender Identifikation gutachterlich zu untersuchender AU-Fälle wird sich nichts verändern, wenn nicht die MDK-Umlage zu den Verwaltungskosten gerechnet wird. Denn Letztere sind vom Gesetzgeber begrenzt.
Es wird sich jede GKV überlegen, ob sie massenhaft Gutachten just for fun beauftragt, wenn der Verwaltungstopf damit belastet wird.
Die Gutachtenflut definiert den Personalstamm des MDK. Die 6700 Vollzeitstellen, die der MDK heute vorhält, kosten p. a. ca. 550 Mio! Davon zahlt die GKV ca. 275 Mio.
Von dem GKV-Beitrag von ca. 275 Mio könnten nach meiner Schätzung locker ca. 80 Mio eingespart werden - also rund 30% -, wenn der Gutachten-Verschwendung Einhalt geboten wird.
Gruß, Kernschmelze