GKV - Krankengeldverweigerungspraxis verhindern!
Moderator: Czauderna
ich gehe davon aus, das Frau Haas das Problem gar nicht verstanden hat. Sie wird kaum zu denjenigen gehören, die sich mit solchen Problem auch nur ansatzweise, geschweige denn in Foren, auseinander setzen...
Ich habe nur die Befürchtung, dass sich bis zur Wahl die FDP wieder irgendetwas einfallen lässt um die 5%-Hürde doch noch zu überspringen. Und sei es wieder mit einem Spaß-Mobil durch's Land zu fahren...
Ich habe nur die Befürchtung, dass sich bis zur Wahl die FDP wieder irgendetwas einfallen lässt um die 5%-Hürde doch noch zu überspringen. Und sei es wieder mit einem Spaß-Mobil durch's Land zu fahren...
Zur Info
aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/804941/sozialrichter-wollen-aerztliche-gutachter-antreiben.html
Mehr als 86.000 Klagen im vergangenen Jahr
Bei den Sozialgerichten gingen im vergangenen Jahr insgesamt 86.749 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein, das waren 4,8 Prozent weniger als 2010. "Die Belastung der Sozialgerichte ist nach wie vor sehr hoch", sagte Brandts.
Bemerkbar machten sich vor allem Rückgänge in den Bereichen Grundsicherung für Arbeitssuchende, Schwerbehindertenrecht und Arbeitslosenversicherung. Während sich bei den Hartz IV-Verfahren offensichtlich die bessere Arbeitsmarktlage niederschlägt, hat Brandts keine Erklärung für die geringere Zahl an Verfahren im Schwerbehindertenrecht.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende war mit 28.040 Eingängen im Jahr 2011 (minus 4,0 Prozent) nach wie vor der mit Abstand größte Bereich, gefolgt vom Schwerbehindertenrecht (17 387, minus 5,1 Prozent) und der Rentenversicherung (14 753, plus 7,24 Prozent).
Ein wichtiges Thema bei den Klagen gegen die Rentenversicherungsträger waren Streitigkeiten über Renten wegen Erwerbsminderung.
Mehr als 86.000 Klagen im vergangenen Jahr
Bei den Sozialgerichten gingen im vergangenen Jahr insgesamt 86.749 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein, das waren 4,8 Prozent weniger als 2010. "Die Belastung der Sozialgerichte ist nach wie vor sehr hoch", sagte Brandts.
Bemerkbar machten sich vor allem Rückgänge in den Bereichen Grundsicherung für Arbeitssuchende, Schwerbehindertenrecht und Arbeitslosenversicherung. Während sich bei den Hartz IV-Verfahren offensichtlich die bessere Arbeitsmarktlage niederschlägt, hat Brandts keine Erklärung für die geringere Zahl an Verfahren im Schwerbehindertenrecht.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende war mit 28.040 Eingängen im Jahr 2011 (minus 4,0 Prozent) nach wie vor der mit Abstand größte Bereich, gefolgt vom Schwerbehindertenrecht (17 387, minus 5,1 Prozent) und der Rentenversicherung (14 753, plus 7,24 Prozent).
Ein wichtiges Thema bei den Klagen gegen die Rentenversicherungsträger waren Streitigkeiten über Renten wegen Erwerbsminderung.
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- Registriert: 07.11.2011, 18:47
Hallo,
zum Sachstand in dem hier skizzierten Fall:
Das LG Hamburg hat vor ein paar Tagen in der mündlichen Hauptverhandlung die Klagvorwürfe uneingeschränkt anerkannt und die Schmerzensgeldforderung dem Grunde und der Höhe nach als gerechtfertigt angesehen. Der TK gab das Gericht mit auf den Weg, darüber nachzudenken, per Anerkenntnisurteil das Verfahren beenden zu lassen.
Ich werde über den Fortgang des Verfahrens berichten.
Gruß, Kernschmelze
zum Sachstand in dem hier skizzierten Fall:
Das LG Hamburg hat vor ein paar Tagen in der mündlichen Hauptverhandlung die Klagvorwürfe uneingeschränkt anerkannt und die Schmerzensgeldforderung dem Grunde und der Höhe nach als gerechtfertigt angesehen. Der TK gab das Gericht mit auf den Weg, darüber nachzudenken, per Anerkenntnisurteil das Verfahren beenden zu lassen.
Ich werde über den Fortgang des Verfahrens berichten.
Gruß, Kernschmelze
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Ja genau.
Der Vorstand wird entlassen und der Verwaltungsrat aufgelöst.
Das BVA wird eingestampft und der Patientenbeauftragte muss zukünftig den Müll runterbringen.
Solche
Konsequenzen stelle ich mir natürlich vor wenn ein Gericht einen Einzelfall beurteilt. Wobei noch nirgendwo erwähnt wurde das ein Urteil gefällt wurde
Der Vorstand wird entlassen und der Verwaltungsrat aufgelöst.
Das BVA wird eingestampft und der Patientenbeauftragte muss zukünftig den Müll runterbringen.
Solche
Konsequenzen stelle ich mir natürlich vor wenn ein Gericht einen Einzelfall beurteilt. Wobei noch nirgendwo erwähnt wurde das ein Urteil gefällt wurde
Au ja, Fatbob.
Diskutieren wir beide ermsthaft, Kernschmelze hat meinen Kommentar schon gelesen aber wohl verstanden, sonst hätte er mal die Konsequenzen für die genannten Personenkreise genannt.
Da Du wohl seine Rolle übernehmen willst, bitte schön. Nenne doch mal die Auswirkungen auf die genannten Institutionen.
und ich bin wirklich gespannt was ich da übersehen haben soll. Aber ich werde ja hoffentlich von Fatbob aufgeklärt.
Diskutieren wir beide ermsthaft, Kernschmelze hat meinen Kommentar schon gelesen aber wohl verstanden, sonst hätte er mal die Konsequenzen für die genannten Personenkreise genannt.
Da Du wohl seine Rolle übernehmen willst, bitte schön. Nenne doch mal die Auswirkungen auf die genannten Institutionen.
und ich bin wirklich gespannt was ich da übersehen haben soll. Aber ich werde ja hoffentlich von Fatbob aufgeklärt.
Hallo,
es ist doch noch nix entschieden - ich darf mal zitieren - "Das LG Hamburg hat vor ein paar Tagen in der mündlichen Hauptverhandlung die Klagvorwürfe uneingeschränkt anerkannt und die Schmerzensgeldforderung dem Grunde und der Höhe nach als gerechtfertigt angesehen. Der TK gab das Gericht mit auf den Weg, darüber nachzudenken, per Anerkenntnisurteil das Verfahren beenden zu lassen.
Das mit dem Hinweis an die TK, lasse ich einfach mal so stehen.
Passiert ist doch bisher nur, dass sich das Gericht mit dem Fall befassen wird, was ja auch gut so ist. Wäre es nicht dazu gekommen, wäre die Klage abgeschmettert worden.
Also, warten wir es ab, wie dieser Einzelfall entschieden wird, wenn es denn weitergehen sollte.
Gruss
Czauderna
es ist doch noch nix entschieden - ich darf mal zitieren - "Das LG Hamburg hat vor ein paar Tagen in der mündlichen Hauptverhandlung die Klagvorwürfe uneingeschränkt anerkannt und die Schmerzensgeldforderung dem Grunde und der Höhe nach als gerechtfertigt angesehen. Der TK gab das Gericht mit auf den Weg, darüber nachzudenken, per Anerkenntnisurteil das Verfahren beenden zu lassen.
Das mit dem Hinweis an die TK, lasse ich einfach mal so stehen.
Passiert ist doch bisher nur, dass sich das Gericht mit dem Fall befassen wird, was ja auch gut so ist. Wäre es nicht dazu gekommen, wäre die Klage abgeschmettert worden.
Also, warten wir es ab, wie dieser Einzelfall entschieden wird, wenn es denn weitergehen sollte.
Gruss
Czauderna
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Was die Richter meiner Meinung nach gesagt haben ist:
Liebe TK, wir schlagen dir vor anzuerkennen, in diesem Fall einen riesengroßen Fehler gemacht zu haben.
Überlege es dir bitte genau, ob du den Rechtsstreit weiterfolgen willst oder ob du einsehen willst, "Bockmist" gemacht zu haben.
Letzteres halten wir für die bessere Lösung, denn wenn du das weiter verfolgst, verlierst du.
Und: Der Fall ist so klar, dass wir uns eigentlich gar nicht weiter damit befassen sollten. (und noch viel mehr)
Shit, jeder der schon mal PKH (Prozesskostenhilfe) beantragt hat, versteht das - nur dass es da nicht unbedingt zu einer mündlichen Eröterung der Sach-und Rechtsgrundlage kommt.
Gruß
ReallyAngry
Liebe TK, wir schlagen dir vor anzuerkennen, in diesem Fall einen riesengroßen Fehler gemacht zu haben.
Überlege es dir bitte genau, ob du den Rechtsstreit weiterfolgen willst oder ob du einsehen willst, "Bockmist" gemacht zu haben.
Letzteres halten wir für die bessere Lösung, denn wenn du das weiter verfolgst, verlierst du.
Und: Der Fall ist so klar, dass wir uns eigentlich gar nicht weiter damit befassen sollten. (und noch viel mehr)
Shit, jeder der schon mal PKH (Prozesskostenhilfe) beantragt hat, versteht das - nur dass es da nicht unbedingt zu einer mündlichen Eröterung der Sach-und Rechtsgrundlage kommt.
Gruß
ReallyAngry
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- Beiträge: 98
- Registriert: 07.11.2011, 18:47
Hallo,
reallyangry hat die Aussagen des Richters richtig gedeutet.
Zum Thema "Einzelfall" noch eine Bemerkung. Unser Rechtssystem kennt i. d. R. nur Einzelfälle. Mithin ist die Kenntnis über alle Einzelfälle dieser oder ähnlicher Art notwendig, um eine verallgemeinernde Aussage über die rechtswidrige und zuweilen auch gesundheitsgefährdende Krankengeldverweigerungspraxis der GKV zu treffen. Da die GKV sich aus verständlichem Grund standhaft weigern, entsprechende Statistiken zu veröffentlichen, ist die Öffentlichkeit auf andere Quellen angewiesen, um zu einem Urteil zu gelangen. Hier ein Beispiel:
In dem Artikel der WELT „Wie Krankenkassen an ihren Patienten sparen“ (03.05.12) berichtet Frau Sraier vom Gesundheitsladen München über eine Vielzahl vergleichbarer Fälle der Krankengeldverweigerungspraxis und erklärt unter der Überschrift:
„Widerspruch und Rechtsweg überfordert viele Kranke“
"Am Ende gibt es einen Brief vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), in dem dem Patienten bescheinigt wird, er sei gesund. Oft sogar nur auf der Basis schriftlicher Unterlagen."
Die Versicherten müssen dann Widerspruch einlegen oder gar den Rechtsweg beschreiten, um weiterhin Leistungen zu beziehen. "Dazu sind aber viele Menschen krankheitsbedingt gar nicht in der Lage", sagt Sraier."
http://www.welt.de/wirtschaft/article10 ... paren.html
Gleiches erklären der UPD, der VDK und auch die IG Metall.
Zusammenfassung: Es sind keine bedauerlichen Einzelfälle. Nein, die rechtswidrige Krankengeldverweigerungspraxis ist ein Massenphänomen. Hinzu kommt, wie in dem Fall, den ich betreue, dass das Verwaltungshandeln der TK zu einem (psychischen) Gesundheitsschaden geführt hat, wie es bei vielen - auch in diesem Forum geschilderten Fällen - vorgekommen ist. Nur diesen Gesundheitsschaden zu dokumentieren und erfolgreich einzuklagen, dazu haben nur wenige Betroffene die Kraft und erleben die Unterstützung, wie es eigentlich notwendig wäre. Das ist auch den GKV bekannt, und sie nutzen diese Situation erbarmungslos aus.
Gruß, Kernschmelze
reallyangry hat die Aussagen des Richters richtig gedeutet.
Zum Thema "Einzelfall" noch eine Bemerkung. Unser Rechtssystem kennt i. d. R. nur Einzelfälle. Mithin ist die Kenntnis über alle Einzelfälle dieser oder ähnlicher Art notwendig, um eine verallgemeinernde Aussage über die rechtswidrige und zuweilen auch gesundheitsgefährdende Krankengeldverweigerungspraxis der GKV zu treffen. Da die GKV sich aus verständlichem Grund standhaft weigern, entsprechende Statistiken zu veröffentlichen, ist die Öffentlichkeit auf andere Quellen angewiesen, um zu einem Urteil zu gelangen. Hier ein Beispiel:
In dem Artikel der WELT „Wie Krankenkassen an ihren Patienten sparen“ (03.05.12) berichtet Frau Sraier vom Gesundheitsladen München über eine Vielzahl vergleichbarer Fälle der Krankengeldverweigerungspraxis und erklärt unter der Überschrift:
„Widerspruch und Rechtsweg überfordert viele Kranke“
"Am Ende gibt es einen Brief vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), in dem dem Patienten bescheinigt wird, er sei gesund. Oft sogar nur auf der Basis schriftlicher Unterlagen."
Die Versicherten müssen dann Widerspruch einlegen oder gar den Rechtsweg beschreiten, um weiterhin Leistungen zu beziehen. "Dazu sind aber viele Menschen krankheitsbedingt gar nicht in der Lage", sagt Sraier."
http://www.welt.de/wirtschaft/article10 ... paren.html
Gleiches erklären der UPD, der VDK und auch die IG Metall.
Zusammenfassung: Es sind keine bedauerlichen Einzelfälle. Nein, die rechtswidrige Krankengeldverweigerungspraxis ist ein Massenphänomen. Hinzu kommt, wie in dem Fall, den ich betreue, dass das Verwaltungshandeln der TK zu einem (psychischen) Gesundheitsschaden geführt hat, wie es bei vielen - auch in diesem Forum geschilderten Fällen - vorgekommen ist. Nur diesen Gesundheitsschaden zu dokumentieren und erfolgreich einzuklagen, dazu haben nur wenige Betroffene die Kraft und erleben die Unterstützung, wie es eigentlich notwendig wäre. Das ist auch den GKV bekannt, und sie nutzen diese Situation erbarmungslos aus.
Gruß, Kernschmelze