Eine Frage an die Fachleute hier im Forum,
1.
darf eine Krankenkasse den berechtigten Personenkreis einschränken. Z. B. in der Art, dass Mitglieder, die ein bestimmtes Levensalter vollendet haben (z.B. 55 Jahre).
2.
haben auch Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V die Möglichkeit das ab 01.08.2009 gesetzliche Krankengeld mit Anspruch ab der 7. Woche der AU zu wählen. Oder haben dieses Recht nur die freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen
gesetzl. Krankengeld (1.8.09) für hauptberufl Selbstständige
Moderator: Czauderna