Ges. Regelung Krankengeld beginnen die 42 Tage jedesmal neu

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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willi1111
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Ges. Regelung Krankengeld beginnen die 42 Tage jedesmal neu

Beitrag von willi1111 » 06.07.2011, 10:09

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Krankengeld für Selbstständige. Bin als Selbständiger freiwillig bei der TK versichert. Im Januar hatte ich einen Bandscheibenvorfall, und war ink. Reha 8 Wochen Krankgeschreiben. Und ab der 7. Woche hatte ich Anspruch auf Krankengeld. Ab März habe ich wieder gearbeitet. Nun bin ich wieder Krankgeschreiben, die TK hat mir mitgeteilt dass ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe, obwohl es sich eindeutig um die gleiche Krankheit handelt. Die 42 Tage beginnen jedesmal neu, bei Selbstständigen.
Stimmt das, gibt es da eine Gesetzliche Regelung.
Danke für eure Antworten.
Gruß willi

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.07.2011, 13:56

§ 46 SGB V
Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2. im übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.

Für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten sowie für Versicherte, die eine Wahlerklärung nach § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 abgegeben haben, entsteht der Anspruch von der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit an. Der Anspruch auf Krankengeld für die in Satz 2 genannten Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz entsteht bereits vor der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zu dem von der Satzung bestimmten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beginn der dritten Woche der Arbeitsunfähigkeit, wenn der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen Tarif nach § 53 Abs. 6 gewählt hat.
Stimmt also. Bei Beschäftigen beginnt der Anspruch bereits früher, ruht jedoch für die Zeit der Entgeltfortzahlung. Und da der Arbeitgeber bei der Entgeltfortzahlung unter bestimmten Voraussetzungen Vorerkrankungen anrechnen kann, kommt es vor, dass Krankengeld tatsächlich ab Anspruchsbeginn und nicht nach Ablauf von 6 Wochen gezahlt wird.

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