fristlose KÜ, trotz gerichtl. Vergleich, Verweigerung KG

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AlfonsoX
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fristlose KÜ, trotz gerichtl. Vergleich, Verweigerung KG

Beitrag von AlfonsoX » 11.04.2013, 17:40

Hallo Zusammen,

wie aus den vielen Forenbeiträge in den letzten Wochen erlesen, passiert zur Zeit sehr viel Unfug bei den KK. Jetzt hat es auch mich erwischt.

Mir möchte die KK den Anspruch auf KG ablehnen, weil ich fristlos gekündigt wurde. Jetzt nach dem der gerichtliche Vergleich zustandegekommen
ist, möchte die KK den Anspruch ablehnen, weil keine Krankmeldung von mir vorliegt und ich mich nicht direkt bei ihnen krankgemeldet habe.
Da ich bei der AOK bin, hat dies immer mein Hausarzt für mich erledigt, dieser bestätigt auch, dass er mich gemeldet hat. Und zu guter letzt möchte
mir die AOK das KG rückwirkend verweigern, da meine Krankschreibung nicht lückenlos ist.

Heute hatte ich ein anstrengendes Telefonat mit der Vorgesetzten der Sachbearbeiterin und die hat mich ganz schön in die Ecke getrieben, wieso ich
meinen Pflichten nicht nachgekommen bin, wieso ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe... und mir schonmal in Aussicht gestellt, dass es kein KG
(rückwirkend) von ihr geben wird!

Jetzt bin ich total fertig. Habe in den letzten 4 Monaten vom Ersparten gelebt aber die Reserven sind am Ende,
der AG zahlt nicht und die KK verweigert mir rückwirkend das KG.

Zu allem Übel, weis ich nicht wie ich mich jetzt am besten verhalten soll, da ich mir keiner Pflichtverletzung bewusst bin. Bitte helft mir weiter!



zum chronologischen Ablauf der Ereignisse:

07.01.13 Krankmeldung beim AG für 07. + 08.01.
09.01.13 erster Arbeitstag im neuen Jahr
11.01.13 fristlose KÜ

12/13.01.13 beim Notdienst wegen Panikattacken gewesen
14.01.13 Hausarzt schreibt mich bei der AOK krank.
14.01.13 meine KK bestätigt mir schriftlich eine aktuell bestehende Mitgliedschaft
13.02.13 erster Termin bei der KK (hier wird mir mitgeteilt, dass auf Grund der fristlosen KÜ)
- meine Mitgliedschaft seitens AG gekündigt ist
- kein Anspruch auf KG besteht, da ich am Tag nach der ärztlichen Feststellung (15.01.13) nicht mehr versichert war
- Das Schreiben ist ohne Rechtsmittelhelfsbelehrung
- erst nach nachbohren von mir wird mir eine freiwillige KV ohne Anspruch auf KG angeboten

01.03.13 der Beitragsbescheid zur freiwilligen KV trifft ein, Inhalt:
- Kostenbelehrung
- Informationen zur Mitgliedschaft (enhält keine Informationen zu Krankmeldungen)
- Vorlage des EKSt. Bescheids
- Einwilligung zur Datenerhebung

20.03.13 gerichtlicher Beschluss ergeht, der Vergleich ist rechtswirksam
- ordentliche KÜ zum 30.06.2013
- Verpflichtung zur Gehaltsnachzahlung... usw...

07.04.13 mein AG hat mich immer noch nicht bei der KV angemeldet
08.04.13 ich rufe bei der KV an, zwecks Terminabsprache (Inhalt: Antrag auf KG)
11.04.13 noch kein Rückruf zwecks Termin, ich rufe die Vorgesetzte meiner Sachbearbeiterin an

folgender Inhalt des Gespräches:
- es liegen bisher nur 2 Krankheitstage vom Januar vor
=> mein Hausarzt bestätigt mir nochmals ausdrücklich, dass er mich immer gemeldet hat
- selbst wenn ich wieder vom AG her angemeldet werde, dann steht mir nur KG ab dem Moment
zur Verfügung, ab dem ich mich gemeldet habe.
- da keine durchgehende Krankschreibung vorliegt, gibt es auch kein KG, und wenn dann nicht
mehr Rückwirkend!
- wieso ich mich nicht ALG gemeldet habe
- wieso ich nicht bei der Krankenkasse direkt krankgemeldet habe, es sei meine Pflicht, dass
wenn mein Hausarzt mich nicht meldet, das selbst zu machen!?


folgende AU-Bescheinigungen habe ich (noch nicht dem AG vorgelegt):
14.01. - 27.01. vom 14.01.13
14.01. - 28.02. vom 28.01.13
14.01. - 07.04. vom 28.02.13
14.01. - auf weiteres / vom 30.01.13
14.01. - 30.04. vom 08.04.13



aktueller Sachstand:
- für morgen um 10:00 Uhr habe ich einen Termin vereinbart, ich soll meine gelben durchgehenden AU-Bescheinigungen mitbringen, sowie den Vergleich...

- meine Befürchtung: Mir wird ein Strick gedreht daraus, wieso ich keine durchgehenden AUs habe,
und ich wäre meiner "Sorgfaltspflicht" nicht nachgekommen, dass ich die Hausarztmeldungen direkt
der KK abgegeben habe.

Poet
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Re: fristlose KÜ, trotz gerichtl. Vergleich, Verweigerung KG

Beitrag von Poet » 11.04.2013, 18:51

AlfonsoX hat geschrieben: Da ich bei der AOK bin, hat dies immer mein Hausarzt für mich erledigt, dieser bestätigt auch, dass er mich gemeldet hat.

=> mein Hausarzt bestätigt mir nochmals ausdrücklich, dass er mich immer gemeldet hat

folgende AU-Bescheinigungen habe ich (noch nicht dem AG vorgelegt):
14.01. - 27.01. vom 14.01.13
14.01. - 28.02. vom 28.01.13
14.01. - 07.04. vom 28.02.13
14.01. - auf weiteres / vom 30.01.13
14.01. - 30.04. vom 08.04.13
@Alfonso: Ersteinmal Glückwunsch zum Vergleich, von mir wäre sonst die Frage gekommen, wie denn das geht mit der fristlosen KÜ im Krank...

Frage: Bist Du sicher, dass Dein Hausarzt den einen Teil der AU-Bescheinigungen gleich an die Kasse geschickt hat? Wieso hast Du denn den Teil für den Arbeitgeber? Die müssten übrigens jetzt zum AG, Du bist noch bis 30.06. dort als Arbeitnehmer beschäftigt. Ich sehe das Ganze so: Du hast Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG ab 14.01.2013 und wenn die Bescheinigungen korrekt eingereicht wurden im Anschluss Anspruch auf KRG. Bedeutet aber auch, dass wenn die AU andauert über den 30.06.2013 hinaus, Dein AG gar nicht mehr zahlen müsste. Da isser dann natürlich fein raus.

P.S.: Die Formulierung "Meine KK möchte KG ablehnen weil ich fristlos gekündigt wurde" ist übrigens nicht richtig. :D

AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 11.04.2013, 19:19

danke dir, es war klar dass die Gründe nicht aufrechterhalten werden können.

Mein Hausarzt versendet gesammelt in unterschiedlichen Intervallen die Meldungen an die AOK. Er hat mir das heute nochmals ausdrücklich bestätigt,
dass er mich bei der KK gemeldet regelmäßig, lückenlos gemeldet hat.

Die "gelben Zettel" habe ich aus dem Grund noch nicht versendet, weil ich bis kürzlich ja nicht mehr in Anstellung war. Diese gehen aber morgen noch mit der Post an den AG raus.
Ich sehe das Ganze so: Du hast Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG ab 14.01.2013 und wenn die Bescheinigungen korrekt eingereicht wurden im Anschluss Anspruch auf KRG.
Das sehe ich auch wie du, nur lese ich hier sehr oft von BSG-Krankengeld Falle oder sonstigen unschönen Tricks seitens der KK, den Anspruch zu torpedieren.
Bedeutet aber auch, dass wenn die AU andauert über den 30.06.2013 hinaus, Dein AG gar nicht mehr zahlen müsste. Da isser dann natürlich fein raus.
stimmt schon, aber durch den Vergleich passt es wieder.

Die Formulierung "Meine KK möchte KG ablehnen weil ich fristlos gekündigt wurde" ist übrigens nicht richtig.
Wie würdest du die Headline benennen?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.04.2013, 19:29

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AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 11.04.2013, 19:44

Hallo Machts Sinn,

danke dir für deine Worte, das beruhigt mich.
Ich werde mich morgen nicht ins Boxhorn jagen lassen.
Den Vergleich auf den Tisch legen und die Meldungen sollen sie sich
bei meinem Hausarzt einholen.

Ich habe schon einige Beiträge von dir gelesen und die Dokumentation
bis zum Ende angesehen und ist echt ne Schweinerei was da so abläuft.

Ich hoffe es geht dir soweit gut und wünsche dir das Beste!

Viele Grüße
AlfonsoX

Poet
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Beitrag von Poet » 11.04.2013, 19:48

@Alfonso: Rede morgen mit der Kasse und schildere Deinen kompletten Fall. Ggf. haben die auch die AU-Bescheinigungen mit Eingangsstempel. Dann kannst Du auch mal die Aussage Deines Arztes abgleichen. Mir ist die zu vage...

Dann hast Du auch Klarheit warum die Kasse so reagiert.

Ich würde die Headline so formulieren: Arbeitgeber kündigt fristlos ohne ausreichende Begründung nach 2 Tagen Arbeitsunfähigkeit.

@MS: Das kannst Du mal wieder gar nicht korrekt beurteilen, denn dazu müsstest Du wissen, welchen Kenntnisstand die Kasse hat in dem konkreten Fall. Zumindest kann man raushören, dass die denken, Alfonso hätte sich arbeitslos melden müssen, hat es aber nicht...dass ein Verfahren gegen den AG mit Resultat *Umdeutung der Kündigung* lief wissen die ev. nicht...und ob und wann die AU-Bescheinigungen vorgelegen haben, da können wir auch nur rätselraten.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.04.2013, 21:00

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AlfonsoX
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Beitrag von AlfonsoX » 11.04.2013, 21:20

@Poet
Ich würde die Headline so formulieren: Arbeitgeber kündigt fristlos ohne ausreichende Begründung nach 2 Tagen Arbeitsunfähigkeit.
Das stimmt so nicht, richtig ist dass ich 2 Tage AU war, dannach habe ich 3 Tage gearbeitet, dann kam die fristlose KÜ.
dass ein Verfahren gegen den AG mit Resultat *Umdeutung der Kündigung* lief wissen die ev. nicht...
gesagt hab ichs denen schon von Anfang an, dass es dabei nicht bleiben wird.
und ob und wann die AU-Bescheinigungen vorgelegen haben, da können wir auch nur rätselraten.
angenommen auf mein Hausarzt ist Verlass (Wortstamm nicht von verlassen) dann spielt es doch keine große Rolle,
wann die jetzt eingegangen ist, vor allem ist es ja nicht meine Schuld, wenns der Arzt
es zu spät veranlasst hat...


@Machts Sinn

hab niemand, egal. Ich leg morgen einfach nur die erste Seite meines Vergleiches hin, dadrauf steht: KÜ zum 30.06.13. Die Krankmeldung
hat mein Arzt versendet, da müssen se halt ihr System mal bisl entstauben. Und krank ist krank, da gibts kein links oder rechts.

Bin gespannt auf morgen. Noch hab ich ja auch überhaupt kein rechtlichen
Bescheid von denen, auf dem ersten steht ja keine Rechtsbehilfslehre drauf... Erst wenn ein Beschluss ergeht, dann müssen se den sauber
begründen... mal schaun

Danke Jungs, Petri Heil!

Poet
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Beitrag von Poet » 11.04.2013, 22:05

@Alfonso: Wenn die Scheine aber tatsächlich nicht oder zu spät vom Arzt gesandt wurden, dann nicht auf "dicke Hose" machen. Der Arzt ist nicht verpflichtet, AU-Scheine weiterzuleiten, reine Serviceleistung. Du dagegen schon, zumindest wenn Du KRG haben möchtest...wenn das passiert ist bist Du auf etwas Goodwill angewiesen. Eine Systemhaftung gibt es nicht, das kann Machts Sinn als Externer nicht wissen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.04.2013, 22:42

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vlac
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Beitrag von vlac » 11.04.2013, 22:59

Hallo,

zunächst einmal: viel Glück.

Um das noch einmal deutlich zu sagen: Der Begriff "Vertragsarzt" bedeutet nicht, dass der betreffende Arzt im Auftrag der Krankenkasse handelt. Es bedeutet nur, dass der Arzt einen Vertrag mit dem Krankenkassesystem geschlossen hat, in dem sich beide Seiten dazu verpflichten, Leistungen direkt mit der Krankenkasse zu den dafür vorgesehenen Konditionen abzurechnen. Alles andere ist eine Sache zwischen Arzt und Patient: Vom Behandlungsfehler bis hin zu der Situation, in der die Kasse, aus welchem Grund auch immer, für die erbrachten Leistungen nicht zahlt. In diesem Moment ist der Patient in der Pflicht, den Leistungserbringer zu bezahlen. Viele Krankenhäuser beispielsweise lassen sich das bei der stationären Aufnahme sogar unterschreiben. Allerdings ist das im Grund auch so, wenn man nichts unterschreiben muss; es weiß nur keiner, weil selten etwas schief geht.

Dementsprechend haftet der Arzt in der Theorie, wenn er dem Patienten etwas zusagt, und es nicht tut, und der Patient dadurch Nachteile erleidet. Das Problem ist: Man muss es erst einmal belegen können, dass das so vereinbart war. Und das dürfte schwierig sein, wenn man nichts Schriftliches hat - der Arzt kann im Nachhinein alles mögliche behaupten, und Du auch.

Allerdings ist es ja auch so, dass Du einen Vergleich geschlossen hast. Falls dabei nicht gefordert wird, dass Du an Deinen alten Arbeitsplatz zurück kehrst (was nach einer fristlosen Kündigung eigenartig wäre), könntest Du der Sache doch eigentlich entspannt entgegen gehen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.04.2013, 23:35

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Beitrag von leser » 12.04.2013, 00:10

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Beitrag von leser » 12.04.2013, 00:14

- entfernt, da nicht mehr relevant -
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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.04.2013, 00:21

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