Fristen Auszahlungsschein

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Moderator: Czauderna

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Gast

Fristen Auszahlungsschein

Beitrag von Gast » 30.12.2009, 19:44

Man sollte ja den Ausz.schein fuers KG spaetestens alle 4 Wochen einreichen.

Gibt es denn Schwierigkeiten mit der Auszahlung, wenn der Schein ( Termin ist mit dem Arzt natuerlich so vereinbart) erst 5 Wochen nach dem letzten eingereicht wird?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.12.2009, 21:59

Hallo,
nein, Schwierigkeiten gibt es da (erstmal) nicht. Wir schreiben den Versicherten an und bitten ihn, kürzere Zeiträume bei der Einreichung der Auszahlscheine einzuhalten. Wir sehen das vor allem darin begründet, dass bei einem Zeitraum von mehr als 3 drei Wochen nicht mehr von einem Arzt-Patienten-Kontakt gesprochen werden kann, der bei der Erkrankung dienlich wäre - kein Kontakt heisst in der Regel (Ausnahmen bestätigen die, wie immer) keine Behandlung bzw. Therapie oder ärztliche Überwachung.
Kommt der Versicherte unserer Bitte nicht nach, wenden wir und direkt an den Arzt und dann an den MDK - das passt dann schon.
Gruß
Czauderna

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 31.12.2009, 14:38

Hallo,

wichtig bei der Ausstellung des Auszahlscheines ist, dass dieser spätestens an dem Tag ausgestellt wird, der beim vorherigen Auszahlschein als vorausichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit oder aber als erneuter Vorstellungstermin angegeben wurde.

Damit wird der Nachweis erbracht, dass durchgehende Arbeitsunfähigkeit besteht.

MfG

ratte1

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