Hallo zusammen,
bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern regelt § 192 SGB V, dass die Mitgliedschaft (mit Anspruch auf KG) auch nach Beschäftigungsende für diee Dauer der AU/Krankengeldbezug fortbesteht.
Nun bin ich wegen Überschreitens des Jahresarbeitsentgelts versicherungsfrei und bei einer GKV mit Anspruch auf KG freiwillig versichert. Sofern mein Beschäftigungsverhältnis wegen Befristung während einer laufenden AU endet, gilt dann auch für mich § 192 SGB V? Oder habe ich mit Beschäftigungsende keinen Anspruch mehr auf KG?
Vielen Dank!
Freiwillig Vers. wegen Überschreiten der JAEG + Krankengeld + Beschäftigungsende
Moderator: Czauderna
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Re: Freiwillig Vers. wegen Überschreiten der JAEG + Krankengeld + Beschäftigungsende
Hallo,
das Versicherungsverhältnis bzw. die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter wird durch den Krankengeldbezug nicht geändert, d.h.
in deinem Fall, dass du bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit auch über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf Krankengeld hast.
Gruss
Czauderna
das Versicherungsverhältnis bzw. die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter wird durch den Krankengeldbezug nicht geändert, d.h.
in deinem Fall, dass du bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit auch über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses Anspruch auf Krankengeld hast.
Gruss
Czauderna