Fragen zum Krankengeld
Moderator: Czauderna
Hallo liebe Forum Mitglieder,
heute habe ich nach genau 6 Wochen Krankheit, einen Brief meiner Krankenkasse erhalten.
Dabei sind 3 Bögen ...
1: Auszahlschein
2. Einverständniserklärung
(.....mit meiner Unterschrift ermächtige ich die Krankenkasse und den
Medizinischen Dienst der Krankenkasse --Ärztliche Berichte
--Krankenhausberichte
--Reha und Entlassungsberichte
--Gutachtermappe der Deutschen
Rentenversicherung
....bei den entsprechenden Stellen anzufordern.
Diese Enverständniserklärung gilt nur für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit....)
3:Auskunftbogen
(Da wird gefragt ob ich bereits gekündigt bin..ob mein Arbeitsverhältnis
noch besteht....welche Ärzte mich behandeln...ob eine Raha geplant
ist ......ob eine Scherbehinderung besteht...ob ein Verdacht auf Berufs-
krankheit besteht....wann voraussichtlich wieder eine Arbeitsaufnahme
möglich ist.....ob ich bereits wieder Arbeit aufgenommen habe ...
welchen Beruf ich erlernt habe...letzte ausgeübte Tätigkeit....
seit wann ich diese Tätigkeit ausübe....)
Fragen :
Mir ist klar das den Auszahlschein mein Doc ausfüllt..und ich da auch noch was ausfüllen muß..Konto..etc..
Nur wie sieht es denn aus mit der Einverständniserklärung und dem Auskunftbogen ????
Muß ich die auch ausfüllen ?? Gibt es ein Gesetz daß mich dazu zwingt....bzw...werden die mir dann kein Krankengeld zahlen wenn ich die 2 Blätter nicht ausfülle ??? Wenn ich nichts ausfülle, dann muß mich doch der MDK sehen, besonderst wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und kann dann nicht nach Aktenlage gehen, oder??
Zu mir:
Ordentliche Kündigung erhalten am 31.1.13
Durchgehend krank seit 31.1 (aber bereits seit Juli 12 in psychiatrischer Behandlung !!)
Ab 1.4. werde ich arbeitslos sein...nach ca. 8 Jahren Betriebszugehörigkeit !!
Bei mir liegt eine psychische Erkrankung vor.
Hoffe daß ihr mir wieder so nützliche Tips gebt, wie bereits zuvor [/b]
heute habe ich nach genau 6 Wochen Krankheit, einen Brief meiner Krankenkasse erhalten.
Dabei sind 3 Bögen ...
1: Auszahlschein
2. Einverständniserklärung
(.....mit meiner Unterschrift ermächtige ich die Krankenkasse und den
Medizinischen Dienst der Krankenkasse --Ärztliche Berichte
--Krankenhausberichte
--Reha und Entlassungsberichte
--Gutachtermappe der Deutschen
Rentenversicherung
....bei den entsprechenden Stellen anzufordern.
Diese Enverständniserklärung gilt nur für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit....)
3:Auskunftbogen
(Da wird gefragt ob ich bereits gekündigt bin..ob mein Arbeitsverhältnis
noch besteht....welche Ärzte mich behandeln...ob eine Raha geplant
ist ......ob eine Scherbehinderung besteht...ob ein Verdacht auf Berufs-
krankheit besteht....wann voraussichtlich wieder eine Arbeitsaufnahme
möglich ist.....ob ich bereits wieder Arbeit aufgenommen habe ...
welchen Beruf ich erlernt habe...letzte ausgeübte Tätigkeit....
seit wann ich diese Tätigkeit ausübe....)
Fragen :
Mir ist klar das den Auszahlschein mein Doc ausfüllt..und ich da auch noch was ausfüllen muß..Konto..etc..
Nur wie sieht es denn aus mit der Einverständniserklärung und dem Auskunftbogen ????
Muß ich die auch ausfüllen ?? Gibt es ein Gesetz daß mich dazu zwingt....bzw...werden die mir dann kein Krankengeld zahlen wenn ich die 2 Blätter nicht ausfülle ??? Wenn ich nichts ausfülle, dann muß mich doch der MDK sehen, besonderst wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und kann dann nicht nach Aktenlage gehen, oder??
Zu mir:
Ordentliche Kündigung erhalten am 31.1.13
Durchgehend krank seit 31.1 (aber bereits seit Juli 12 in psychiatrischer Behandlung !!)
Ab 1.4. werde ich arbeitslos sein...nach ca. 8 Jahren Betriebszugehörigkeit !!
Bei mir liegt eine psychische Erkrankung vor.
Hoffe daß ihr mir wieder so nützliche Tips gebt, wie bereits zuvor [/b]
1 und 3 ausfüllen, 2 in den Mülleimer.
Wenn Vorladung zum MDK, aktuelle Befunde mitnehmen, Arztbericht fordert
der MDK eh an, warum also bitteschön will sich die KK noch dazwischendrängen ?
Ist dein SB Arzt ? ehr nicht, er will er das beste für seine Krankenkasse,das du sofort wieder Arbeiten gehst, ob gesund oder nicht.
Neue Methode um sofort am anfang einer AU an alle Berichte zu kommen, auch nicht schlecht...immer neue Maschen, danke das du das geschrieben hast, kann man dann so vor warnen.
lg
PS: stell das schreiben mal rein hier, ob da was von freiwillig/bzw Widerruf punkt 2 steht.
Natürlich deine daten schwärzen
Wenn Vorladung zum MDK, aktuelle Befunde mitnehmen, Arztbericht fordert
der MDK eh an, warum also bitteschön will sich die KK noch dazwischendrängen ?
Ist dein SB Arzt ? ehr nicht, er will er das beste für seine Krankenkasse,das du sofort wieder Arbeiten gehst, ob gesund oder nicht.
Neue Methode um sofort am anfang einer AU an alle Berichte zu kommen, auch nicht schlecht...immer neue Maschen, danke das du das geschrieben hast, kann man dann so vor warnen.
lg
PS: stell das schreiben mal rein hier, ob da was von freiwillig/bzw Widerruf punkt 2 steht.
Natürlich deine daten schwärzen
Tja, bei Nr. 2 gibt es halt verschiedene Sichtweisen.
Wenn der MDK eine AU beurteilt stützt er sich auf die vorhandenen Daten. Je besser seine Aktenlage ist, desto besser kann er eine AU beurteilen.
Der MDK entscheidet, ob er die Beurteilung nach persönlicher Begutachtung oder nach Aktenlage vornimmt.
Kann also passieren, das bei unzureichender Aktenlage auf arbeitsfähig entschieden wird. Dann hat man das Gerenne mit Widerspruch usw.
Die Entscheidung, ob man diese Einverständniserklärung abgibt trifft der Versicherte.
Wenn der MDK eine AU beurteilt stützt er sich auf die vorhandenen Daten. Je besser seine Aktenlage ist, desto besser kann er eine AU beurteilen.
Der MDK entscheidet, ob er die Beurteilung nach persönlicher Begutachtung oder nach Aktenlage vornimmt.
Kann also passieren, das bei unzureichender Aktenlage auf arbeitsfähig entschieden wird. Dann hat man das Gerenne mit Widerspruch usw.
Die Entscheidung, ob man diese Einverständniserklärung abgibt trifft der Versicherte.
Der MDK macht auch so was er will mit oder ohne Befunde und solche GA vom Mdk sind ein Witz
Bei mir hatten die alle Befunde und haben es trozdem nicht auf der reihe bekommen mehr als 3 Sätze zu schreiben, und fertig ist das GA super so geht mann nicht mit Patienten um sorry hab da kein Verständnis für
Lg Wurmie
Bei mir hatten die alle Befunde und haben es trozdem nicht auf der reihe bekommen mehr als 3 Sätze zu schreiben, und fertig ist das GA super so geht mann nicht mit Patienten um sorry hab da kein Verständnis für
Lg Wurmie
Hallo,
Zustimmung zu Machts Sinn, insbesondere zu 1.)
aber auch zwei ist die Meinung von Machts Sinn aus meiner Sicht nachvollziehbar.
Was 3. anbetrifft - na, ja es handelt sich um eine "Selbsteinschätzung", die übrigens auch in ähnlicher Form beim Reha-Antrag der Rentenversicherung
"abgefragt" wird. Von daher nicht so bedenklich, aber die Frage, was diese "Selbsteinschätzung" mit der direkten Aufgabe einer Krankenkasse zu tun hat,
die sollte schon gestellt werden. Auch zu 3. kann dich niemand zwingen.
Gruss
Czauderna
Zustimmung zu Machts Sinn, insbesondere zu 1.)
aber auch zwei ist die Meinung von Machts Sinn aus meiner Sicht nachvollziehbar.
Was 3. anbetrifft - na, ja es handelt sich um eine "Selbsteinschätzung", die übrigens auch in ähnlicher Form beim Reha-Antrag der Rentenversicherung
"abgefragt" wird. Von daher nicht so bedenklich, aber die Frage, was diese "Selbsteinschätzung" mit der direkten Aufgabe einer Krankenkasse zu tun hat,
die sollte schon gestellt werden. Auch zu 3. kann dich niemand zwingen.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 18.03.2013, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
@ Carola
Leider habe ich keinen Scanner und kann so nichts von dem Schrieb der KK hier reinstellen
@ Machts Sinn
Zu 1. Auszahlschein :
Ich werde meinen Psychiater beim nächsen Termin den Auszahlschein ausfüllen lassen und ihn darum bitten da **bis auf weiteres** reinzuschreiben !
zu 2. (Einverständniserklärung für KK und MDK um Infos einzuholen) :
Die letzten 2 Sätze auf dem Blatt sind folgende:
Diese einverständniserklärung gilt nur für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit.
Die DAK-Gesundheit trägt Sorge dafür, dass die Wahrung des Sozialgeheimnisses nach § 35 des Sozialgesetzbuch (SGB) I eingehalten wird.
Ich werde außer dem Auszahlschein NICHTS ausfüllen.
Die sollen mal versuchen mir mein KG zu verweigern allein nach Aktenlage !
Da können die sich auf Wiedersprüche und Klagen meinerseits einstellen.
Ich bin psychisch krank und dann stressen die mich mit so nem Schrieb.
Habe meinen Arbeitsplatz wegen meinen extremen Stimmungsschwankungen verloren, und daß schon etliche Male in meinem Leben.
Ich bin allein durch diesen Brief jetzt so aggresiv geworden....boahh...der ganze Tag wurde mir damit verdorben.
Bin noch immer geladen !
Mir so ne Frage zu stellen, als ob ich wüsste wie lange meine Krankheit geht.
Solange es KEIN GESETZ dafür gibt, daß mich zwingt den Mist auszufüllen...werde ich einen Teufel tun.
Auszahlschein wird ausgefüllt.....aber daß wars auch [/b]
Leider habe ich keinen Scanner und kann so nichts von dem Schrieb der KK hier reinstellen
@ Machts Sinn
Zu 1. Auszahlschein :
Ich werde meinen Psychiater beim nächsen Termin den Auszahlschein ausfüllen lassen und ihn darum bitten da **bis auf weiteres** reinzuschreiben !
zu 2. (Einverständniserklärung für KK und MDK um Infos einzuholen) :
Die letzten 2 Sätze auf dem Blatt sind folgende:
Diese einverständniserklärung gilt nur für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit.
Die DAK-Gesundheit trägt Sorge dafür, dass die Wahrung des Sozialgeheimnisses nach § 35 des Sozialgesetzbuch (SGB) I eingehalten wird.
Ich werde außer dem Auszahlschein NICHTS ausfüllen.
Die sollen mal versuchen mir mein KG zu verweigern allein nach Aktenlage !
Da können die sich auf Wiedersprüche und Klagen meinerseits einstellen.
Ich bin psychisch krank und dann stressen die mich mit so nem Schrieb.
Habe meinen Arbeitsplatz wegen meinen extremen Stimmungsschwankungen verloren, und daß schon etliche Male in meinem Leben.
Ich bin allein durch diesen Brief jetzt so aggresiv geworden....boahh...der ganze Tag wurde mir damit verdorben.
Bin noch immer geladen !
Mir so ne Frage zu stellen, als ob ich wüsste wie lange meine Krankheit geht.
Solange es KEIN GESETZ dafür gibt, daß mich zwingt den Mist auszufüllen...werde ich einen Teufel tun.
Auszahlschein wird ausgefüllt.....aber daß wars auch [/b]
@DEPRIMAN: Warte mal, nicht aufregen. Bis jetzt lässt sich doch noch gar nichts erkennen, dass die Kasse Dir kein KRG zahlen will und wird.DEPRIMAN hat geschrieben:Ich werde außer dem Auszahlschein NICHTS ausfüllen.
Die sollen mal versuchen mir mein KG zu verweigern allein nach Aktenlage !
Da können die sich auf Wiedersprüche und Klagen meinerseits einstellen.
Ich bin psychisch krank und dann stressen die mich mit so nem Schrieb.
Habe meinen Arbeitsplatz wegen meinen extremen Stimmungsschwankungen verloren, und daß schon etliche Male in meinem Leben.
Ich bin allein durch diesen Brief jetzt so aggresiv geworden....boahh...der ganze Tag wurde mir damit verdorben.
Bin noch immer geladen !
Mir so ne Frage zu stellen, als ob ich wüsste wie lange meine Krankheit geht.
Solange es KEIN GESETZ dafür gibt, daß mich zwingt den Mist auszufüllen...werde ich einen Teufel tun.
Auszahlschein wird ausgefüllt.....aber daß wars auch [/b]
Also zu ggb. Zeit schön Auszahlschein ausfüllen lassen und brav einreichen. Dann wirst Du es ja sehen.
Hallo,Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Depriman,
DAK-Gesundheit - dann sind wir ja "Leidensgenossen". Das Formular 2. habe ich von denen auch mal erhalten und einfach gar nicht reagiert, zumal ich das damals auch nicht konnte ... Zwar war erst mal Ruhe, aber mit den nächsten Kontakt von dort kam dann die Krankengeldeinstellung wie ein Blitz aus heiterem Himmel und danach auch noch die Ablehnung der kurz darauf beantragten Psychotherapie, hier B. und C. http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... r/#post560 Es hat zwei, zweieinhalb Jahre gedauert, bis beides korrigiert war! Also bleib´geschmeidig, so gut es geht, denn die sitzen am längeren Hebel, mögen "schleimen" weit lieber als "meckern" ...
Gruß!
Machts Sinn
Ich hab's gelesen, beides korrigiert ?
Gruss
Czauderna
@ ALL
Danke erstmal für eure Antworten
War heute bei meinem Doc und habe ihm die 3 Blätter vorgelegt...
Blatt 1. Auszahlschein....ist alles klar.
Blatt 2. Einverständniserklärung
....dazu hat er gesagt, daß ich diese ruhig unterschreiben kann, da ein Gericht bereits ein Urteil darüber gesprochen hat daß diese Einverständniserklärung nicht rechtsfähig ist.... und NUR DER ARZT entscheidet was er wieviel er der KK und dem MDK an Infos zukommen lässt !
Blatt3. Auskunftbogen
...diesen hat er in den Mülleimer geworfen ....hahaha
Werde also die Einverständniserklärung unterschreiben und so der KK keinen Grund geben böse auf mich zu sein....schleim.....schleim...wie Machts sinn gesagt hat[/b]
Danke erstmal für eure Antworten
War heute bei meinem Doc und habe ihm die 3 Blätter vorgelegt...
Blatt 1. Auszahlschein....ist alles klar.
Blatt 2. Einverständniserklärung
....dazu hat er gesagt, daß ich diese ruhig unterschreiben kann, da ein Gericht bereits ein Urteil darüber gesprochen hat daß diese Einverständniserklärung nicht rechtsfähig ist.... und NUR DER ARZT entscheidet was er wieviel er der KK und dem MDK an Infos zukommen lässt !
Blatt3. Auskunftbogen
...diesen hat er in den Mülleimer geworfen ....hahaha
Werde also die Einverständniserklärung unterschreiben und so der KK keinen Grund geben böse auf mich zu sein....schleim.....schleim...wie Machts sinn gesagt hat[/b]
Hallo Deprimann,
eine Anmerkung aus der Praxis - wenn ich im Laufe meiner Berufsjahre mir es erlaubt hätte auf Versicherte "böse" zu sein weil sie es "gewagt" haben sich über irgendetwas zu beschweren oder auf Anfragen nicht zu reagieren, dann wäre ich ich schon lange depressiv und als Privatmann füge ich noch hinzu - Menschen, die schleimen, die sind auch nicht ehrlich - Anwesende natürlich wie immer ausgenommen.
Gruss
Czauderna
eine Anmerkung aus der Praxis - wenn ich im Laufe meiner Berufsjahre mir es erlaubt hätte auf Versicherte "böse" zu sein weil sie es "gewagt" haben sich über irgendetwas zu beschweren oder auf Anfragen nicht zu reagieren, dann wäre ich ich schon lange depressiv und als Privatmann füge ich noch hinzu - Menschen, die schleimen, die sind auch nicht ehrlich - Anwesende natürlich wie immer ausgenommen.
Gruss
Czauderna
So, habe am 21.3.13 die Einverständniserklärung unterschrieben und an die KK geschickt.
Und heute, 25.3. habe ich von der DAK 2 mal den gleichen Schrieb erhalten :
Sehr geehrter Herr ....
anlässlich Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlen wir Ihnen ab dem 14.03 kalendertägliches Krankengeld in Höhe von......€
Dieser betrag ergibt sich aus Ihrem Krankengeldanspruch in Hohe von....
abzüglich Ihres
Pflegeversicherungsbeitrags ...............
Rentenversicherungsbeitrags ...............
Arbeitslosenversicherungsbeitrags ..............
Die darüber hinaus aus dem Krankengeld zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge übernehmen wir für Sie.
Für jede Überweisung des Krankengeldes benötigen wir einen von Ihnen und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ausgefüllten Auszahlschein.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise auf der Rückseite.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung.
Mit freundlichen Grüßen
Antja Tomschke
RÜCKSEITE:
Der Auszahlschein ersetzt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. der Zahlungszeitraum beträgt regelmäßig vier Wochen. Kürzere Zahlungszeiträume sind möglich. Das Krankengeld zahlen wir bei einem vollen Kalendermonat für 30 Tage. Die Arbeitsunfähigkeit muss nahtlos nachgewiesen werden, d.h. besteht Ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin, sollte Ihr Arzt dies spätestens am letzten Tag des zuvor bescheinigten Zeitraums bestätigen.
Das Krankengeld zahlen wir bis zu dem Tag, an dem die Ärztin/der Arzt den Auszahlschein ausgestellt hat. Der letzte Auszahlschein darf nicht früher als zwei Tage vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt sein.
Haben Sie einen Anspruch auf Versorgungskrankengeld oder erhalten Sie während einer medizinischen Rehabilitionsmaßnahme von der gesetzlichen Rentenversicherung Übergangsgeld ? Dann können wie Ihnen leider kein Krankengeld auszahlen. Ihr Krankengeldanspruch ruht in dieser Zeit. Ihr Anspruch ruht ggf. auch, solange Sie sich im Ausland aufhalten.
Waren Sie vor Beginn der Krankengeldzahlung arbeitslos oder endet Ihr Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit, empfehlen wie Ihnen, sich unmittelbar im Anschluss an die Krankengeldzahlung bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Hinweis zur steuerlichen Berücksichtigung von Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei, werden jedoch bei der Ermittlung dess Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. Die Entgeltersatzleistung geben Sie daher in der Einkommensteuererklärung an.
Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie von uns Leistungen bezogen haben, übermitteln wir bis zum 28.02. die Daten über die gewährten Entgeltersatzleistungen an die Finanzverwaltung. Im Anschluss erhalten Sie einen Leistungsnachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten.
Fragen:
Ist in dem Schrieb soweit alles ok ?
Sehe nur ab wann ich KG von der DAK erhalte, aber nicht bis wann ????
Ist daß so normal ? Von den 78 Wochen die möglich sind, steht da garnichts !!![/b]
Und heute, 25.3. habe ich von der DAK 2 mal den gleichen Schrieb erhalten :
Sehr geehrter Herr ....
anlässlich Ihrer Arbeitsunfähigkeit zahlen wir Ihnen ab dem 14.03 kalendertägliches Krankengeld in Höhe von......€
Dieser betrag ergibt sich aus Ihrem Krankengeldanspruch in Hohe von....
abzüglich Ihres
Pflegeversicherungsbeitrags ...............
Rentenversicherungsbeitrags ...............
Arbeitslosenversicherungsbeitrags ..............
Die darüber hinaus aus dem Krankengeld zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge übernehmen wir für Sie.
Für jede Überweisung des Krankengeldes benötigen wir einen von Ihnen und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ausgefüllten Auszahlschein.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise auf der Rückseite.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung.
Mit freundlichen Grüßen
Antja Tomschke
RÜCKSEITE:
Der Auszahlschein ersetzt die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. der Zahlungszeitraum beträgt regelmäßig vier Wochen. Kürzere Zahlungszeiträume sind möglich. Das Krankengeld zahlen wir bei einem vollen Kalendermonat für 30 Tage. Die Arbeitsunfähigkeit muss nahtlos nachgewiesen werden, d.h. besteht Ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin, sollte Ihr Arzt dies spätestens am letzten Tag des zuvor bescheinigten Zeitraums bestätigen.
Das Krankengeld zahlen wir bis zu dem Tag, an dem die Ärztin/der Arzt den Auszahlschein ausgestellt hat. Der letzte Auszahlschein darf nicht früher als zwei Tage vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt sein.
Haben Sie einen Anspruch auf Versorgungskrankengeld oder erhalten Sie während einer medizinischen Rehabilitionsmaßnahme von der gesetzlichen Rentenversicherung Übergangsgeld ? Dann können wie Ihnen leider kein Krankengeld auszahlen. Ihr Krankengeldanspruch ruht in dieser Zeit. Ihr Anspruch ruht ggf. auch, solange Sie sich im Ausland aufhalten.
Waren Sie vor Beginn der Krankengeldzahlung arbeitslos oder endet Ihr Beschäftigungsverhältnis während der Arbeitsunfähigkeit, empfehlen wie Ihnen, sich unmittelbar im Anschluss an die Krankengeldzahlung bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Hinweis zur steuerlichen Berücksichtigung von Entgeltersatzleistungen
Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei, werden jedoch bei der Ermittlung dess Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. Die Entgeltersatzleistung geben Sie daher in der Einkommensteuererklärung an.
Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie von uns Leistungen bezogen haben, übermitteln wir bis zum 28.02. die Daten über die gewährten Entgeltersatzleistungen an die Finanzverwaltung. Im Anschluss erhalten Sie einen Leistungsnachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten.
Fragen:
Ist in dem Schrieb soweit alles ok ?
Sehe nur ab wann ich KG von der DAK erhalte, aber nicht bis wann ????
Ist daß so normal ? Von den 78 Wochen die möglich sind, steht da garnichts !!![/b]