Fragen zum Auszahlschein

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Moderator: Czauderna

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sandral
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Fragen zum Auszahlschein

Beitrag von sandral » 16.05.2015, 16:53

Liebes Forum, bin neu hier dabei und gleich meine Erste Frage:

Da ich jetzt länger als 6 Wochen AU bin, werde ich ins Krankengeld fallen.

Jetzt gibt es doch nicht mehr den "Gelben AU-Bestätigungs"-Schein, sondern den Auszahlschein.

Fragen hierzu:
1. Was lege ich dann meinem Arbeitgeber jetzt vor? ein simples Attest meines Arztes? oder?

2. Auf dem Auszahlschein vermerkt der Arzt wie lange die AU voraussichtlich noch dauert - muss ich darauf achten, dass er vor diesem Datum, dann die nächste AU auf dem nächsten Auszahlschein bescheinigt(damit keine Lücke entsteht ?

Danke für Eure Mithilfe
Sandra

Czauderna
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Re: Fragen zum Auszahlschein

Beitrag von Czauderna » 16.05.2015, 17:24

sandral hat geschrieben:Liebes Forum, bin neu hier dabei und gleich meine Erste Frage:

Da ich jetzt länger als 6 Wochen AU bin, werde ich ins Krankengeld fallen.

Jetzt gibt es doch nicht mehr den "Gelben AU-Bestätigungs"-Schein, sondern den Auszahlschein.

Fragen hierzu:
1. Was lege ich dann meinem Arbeitgeber jetzt vor? ein simples Attest meines Arztes? oder?
Hallo,
eigentlich nix mehr, denn die Überwachung der Arbeitsunfähigkeit obliegt der Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann zwar einen Nachweis fordern, dann muss er ihn aber auch bezahlen, denn der Arzt bestätigt die AU nur noch auf dem Auszahlschein. Wenn du deinem Arbeitgeber entgegenkommen willst, kannst du ihm jeweils eine Kopie des Krankengeldauszahlscheins zukommen lassen, natürlich mit geschwärzten Diagnosen.


2. Auf dem Auszahlschein vermerkt der Arzt wie lange die AU voraussichtlich noch dauert - muss ich darauf achten, dass er vor diesem Datum, dann die nächste AU auf dem nächsten Auszahlschein bescheinigt(damit keine Lücke entsteht ?
Anzuraten wäre dies auf jeden Fall !!

Danke für Eure Mithilfe
Sandra
Gruss
Czauderna

sandral
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Beitrag von sandral » 17.05.2015, 01:17

Danke, dann werde ich dem Arbeitgeber mal den Auszahlschein in Kopie schicken (ohne Diagnose).
Zuletzt geändert von sandral am 18.06.2015, 02:46, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.05.2015, 08:57

Hallo,
theoretisch schon, aber in der Praxis kann ich mir das nicht vorstellen , da müsste es schon seitens der Kasse einen begründeten Verdacht geben.
Gruß
Czauderna

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