Fragen zu Krankengeld/MDK Gutachten
Moderator: Czauderna
Watt? Wie rechnet ihr denn? Ein Abakus wäre genauer oder gute alte Rechenschieber.
Krankengeldanspruch ab Tag nach ärztlicher Feststellung Also ab dem 06.03.2012
78 Wochen = 546 Tage. Da wird nix mit 30 Tagen angesetzt. Das gilt nur für die Zahlungen. Ansonsten gilt jeder Tag.
06.03.12 - 05.03.13 = 365 Tage (kein Schaltjahr, müsste sonst berücksichtigt werden)
546 Tage - 365 Tage = 181 Tage Rest
181-26 (06.03.-31.03.) - April(30) - Mai(31) - Juni(30)-Juli(31)-August(31).
Dann kommt Rest 2 raus. Also Anspruch im September für 2 Tag bis 02.09.13. Der Tag der ärztlichen Feststellung wird gerne vergessen. So wohl auch hier. Es sei denn es gibt Vorerkrankungen. Von der Blockfrist will ich gar nicht erst anfangen
Krankengeldanspruch ab Tag nach ärztlicher Feststellung Also ab dem 06.03.2012
78 Wochen = 546 Tage. Da wird nix mit 30 Tagen angesetzt. Das gilt nur für die Zahlungen. Ansonsten gilt jeder Tag.
06.03.12 - 05.03.13 = 365 Tage (kein Schaltjahr, müsste sonst berücksichtigt werden)
546 Tage - 365 Tage = 181 Tage Rest
181-26 (06.03.-31.03.) - April(30) - Mai(31) - Juni(30)-Juli(31)-August(31).
Dann kommt Rest 2 raus. Also Anspruch im September für 2 Tag bis 02.09.13. Der Tag der ärztlichen Feststellung wird gerne vergessen. So wohl auch hier. Es sei denn es gibt Vorerkrankungen. Von der Blockfrist will ich gar nicht erst anfangen
Zuletzt geändert von broemmel am 17.07.2013, 17:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Sorry jo stimmtreallyangry hat geschrieben:Hallo,
@ CiceroOWL
muss jetzt SGBIII§145 heißen...ist geändert worden!Ich würde mich mal schleunigst mit der AfA in Verbindung setzen und zusehen das ein Antrag anch § 125 SGB III erfolgt.
(Die "Nahtlosigkeitsregel")
LG
ReallyAngry
vdk.de/kv-lauf-hersbruck/ID66637