Fragen zu Krankengeld/MDK Gutachten

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Adler76
Beiträge: 134
Registriert: 12.05.2012, 18:28

Beitrag von Adler76 » 11.06.2012, 13:26

Es gibt wieder neues von der Front :D

Neuen Arzt habe ich jetzt.
AU bis kommenden Freitag.....erstmal.....

Freitag morgen muss ich erst mal zum MDK.

Wenn die Ärzte MDK hören werdenn die immer gleich blass :P

Wenn der MDK AU feststellt bekomme ich weitere AUB´s......wie soll man das nun wieder sehen......*kopfschüttel*.......

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 11.06.2012, 13:47

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Adler76
Beiträge: 134
Registriert: 12.05.2012, 18:28

Beitrag von Adler76 » 11.06.2012, 18:26

Also.....

der Anwalt sieht das locker.

Der MDK hebelt sich mit der Stellungnahme selber aus.
Das die Sacharbeiterin und Ihre vorgesetzte das so sehen,das ich eine leichtere Tätigkeit machen kann,ist schlicht falsch.

Der letzte Job is maßgeblich!!!!

Und sich aus der affäre ziehen können se auch nicht......die müssen das dann nachträglich anerkennen,das mir der AU.

Auf alle fälle hole ich mir morgen Persönlich die vorladung zum MDK Termin am Freitag ab.

MAl sehen wie es weiter geht........

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 11.06.2012, 19:52

Hallo,

also - locker sehe ich das nicht. Und leider habe ich auch schon genug unfähige Anwälte erlebt.
Sorge dafür, dass Du am Freitag eine Folge-AU bekommst, dann bist Du auf der sicheren Seite.

LG, Fee

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.06.2012, 08:16

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Adler76
Beiträge: 134
Registriert: 12.05.2012, 18:28

Beitrag von Adler76 » 12.06.2012, 13:57

Das mit den weiteren AUB`s ist so ne sache.....

Es gibt keinen Artz der mir das weiter ausstellt.Die machen das alle erst nach dem MDK Termin am Freitag.

Mein Anwalt hat verlauten lassen dass er ein Gutachter dazu ziehen will.

Notwendige Unterlagen hat er Kopiert.

Locker kann man es vielleicht nehmen.Da der MDK angegeben hat....weitere AU auf Zeit......und von dem Arbeitsversuch im März nicht zu lesen war.

Freitag Morgen 9:30 erst mal zur Untersuchung beim MDK.

Gast

Beitrag von Gast » 12.06.2012, 15:10


Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.06.2012, 16:23

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 12.06.2012, 19:04

Hallo Machts Sinn,

"Der MDK macht hier kein Obergutachten, denn vor Gericht ist seine Einschätzung von vornherein nicht mehr wert als die Beurteilung des behandelnden Arztes oder eines anderen Arztes …".

Woher weisst du das denn schon wieder ??

Denn das stimmt natürlich nicht - Selbstverständlich werden Obergutachten erstellt und selbstverständlich finden diese auch Eingang in die Gerichtsakte.

Zunächst einmal geht es hier auch gar nicht darum. Die Sachlage ist eigentlich klar.
Es liegen mittlerweile Folge-Meldungen vor und am Freitag findet die MDK.-
Begutachtung statt. Erkennt der MDK auf AU. dann muss die Kasse zahlen.
Interessant ist doch nur die Frage, was ist, wenn der MDK. die AU- verneint.
Das gab es schon, allerdings habe ich noch kein Gutachten gesehen, wo ein MDK-Arzt auf rückwirkende Arbeitsfähigkeit erkannt hatte, wenn, dann nur für die Zukunft und das mit entsprechender Zeitvorgabe. Aus solchen Gutachten geht auch immer hervor, ob der MDK. dem Versicherten das Ergebnis der Beurteilung mitgeteilt hat.
Gruss
Czauderna

Adler76
Beiträge: 134
Registriert: 12.05.2012, 18:28

Beitrag von Adler76 » 12.06.2012, 19:17

Ich sehe das jetzt mal "neutral"......

MDK hat ja schon AU auf Zeit eingeräumt,sieht man an der Stellungnahme....

Auf den Arbeitsversuch anfang März wurde der MDK NICHT hingewiesen.

Erstaunlich find ich auch den Begleitschen der bei dem Termin dabei war...

Unter anderem will man hier Schriftlich von Hausarzt wie lange die AU dauern wird.Ich könnte heute schon wetten was da eingetragen wird.

Vielleicht sehe ich das auch jetzt zu eng..........aber bei der AOK scheint man sich schon sicher zu sein.
Mit der aussage.....am Freitag werden wir es ja Stichfest haben ob sie AU sind oder nicht.Und das mit einem fetten,ja fast hinterhältigem,lächeln.

Warten wirs ab......

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 12.06.2012, 21:27

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 13.06.2012, 07:13

Hallo Macht's Sinn,
Wie so oft - ein Einzelfall, denn ich kenne Fälle aus der Praxis, bei denen
eben genau das Gegenteil der Fall war, wobei das natürlich Einzelfälle sind.
Wie dem auch sei, mir ging es wieder einmal um den Grundsatz, denn deine
Formulierung lies den Schluss zu, dass MDK-Gutachten grundsaetzlich keine
Berücksichtig finden wuerden und das trifft eben nicht zu.
Gruß
czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 13.06.2012, 17:35

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Adler76
Beiträge: 134
Registriert: 12.05.2012, 18:28

Beitrag von Adler76 » 14.06.2012, 11:31

Steht mir eigentlich zu,morgen einen Beistand mit zu nehmen,der auch bei der Untersuchung dabei ist?

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 14.06.2012, 13:04

und ich halte es für erwähnenswert, dass nach der Rechtsprechung des BSG entgegen § 7 Abs. 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien weder das Erst-Gutachten noch das Zweit-Gutachten des Medizinischen Dienstes verbindlich ist. Ein MDK-Gutachten ist nicht mehr als ein „normales“ Beweismittel – wie auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes. Das gilt auch für die Krankenkassen, die als Behörden an das Gesetz gebunden sind.
Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedanken und die allzu beliebte Festtschreibung versucht einen anderen Inhalt zu vermitteln. Guter Versuch.

Der Hinweis das Krankenkassen an das Gesetz gebunden sind ist ja ganz neu. Man beachte die Ironie, falls MS die mal wieder nicht versteht.

Im Streitfall vor Gericht werden die AU-Bescheinigungen des Arztes bei entsprechenden Stellungnahmen, gleich behandelt.

Du hast die Stellungnahmen verschwiegen.
Also:
-AU-Bescheinigung ist nicht ausreichend
-AU-Richtlinien sind weiterhin gültig
- gesetzwidrige AU-Richtlinien ist eine Bezeichnung die der persönlichen Meinung von MS entstammt. Nur mal wieder nicht als solche gekennzeichnet.

Antworten