Fragen zu Krankengeld/MDK Gutachten

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Moderator: Czauderna

Adler76
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Beitrag von Adler76 » 05.06.2012, 17:55

Jetzt haben wir den schlamasel.....

Mein Hausarzt setzt erst die AUB´s fort,wenn das Sozialgericht eine entsprechendes Urteil Gesprochen hat.

Grund ist....die AOK hat ihn angewiesen nur bis zum 31.5.2012 die AU auszustellen.

Kann mir das von der KK irgendwie zu meinem nachteil ausgelegt werden?
Wenn das Gericht mir Recht zuspricht und die KK muss Zahlen.......können die das dann so drehen dass sie angeben....es sind ja keine weiteren AUB´s bei uns vorgelegt worden.

Ich hoffe Ihr wisst wie ich das meine!?

Gast

Beitrag von Gast » 05.06.2012, 18:14


Adler76
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Beitrag von Adler76 » 05.06.2012, 19:12

Ich habe gerade mit nem Anwalt Telefoniert......Montag Nachmittag gleich nen Termin bei ihm.

Mal sehen wie es weiter geht.....

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.06.2012, 19:29

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.06.2012, 19:49

Machts Sinn hat geschrieben:
Adler76 hat geschrieben: die AOK hat ihn angewiesen nur bis zum 31.5.2012 die AU auszustellen
Hallo Adler,

war deine Vermutung also doch richtig! Ich behaupte ja schon länger, dass es bei den Krankenkassen solche Praktiken gibt - auch wenn die Kassenvertreter hier das bisher immer bestritten haben.

Dabei war der MDK von der Krankenkasse gegen Ende April doch nur zur Frage der Wiedereingliederung beteiligt und das auch noch nur nach Aktenlage. Er konnte zur Beendigung der AU zum 31.05.2012 doch gar nichts konkretes beitragen und hat das ja auch nicht getan (sondern damals weitere AU festgestellt).

Also was sich manche Krankenkassen-SB so anmaßen -unglaublich!

Bevor Kosten für den Anwalt entstehen schlage ich vor, morgen früh bei der AOK anzurufen und nach dem Bearbeitungsstand zum Widerspruch zu fragen, weil du sonst den Rechtsanwaltstermin wahrnehmen müsstest - und dann nicht nur Kosten für das Widerspruchsverfahren, sondern zunächst auch für das eA-Verfahren im Raum stehen, die die Kasse evtl. zu tragen hat, § 63 SGB X.

Übrigens es gibt bereits Rechtsprechung, dass sich die Anweisung der Krankenkasse und das Befolgen durch den Arzt nicht zu deinem Nachteil auswirken kann, wenn du tatsächlich AU bist und wegen der Anweisung halt die AUB nicht vorlegen kannst.

Trotzdem gibt dein Arzt kein gutes Bild ab, wenn du AU bist und er dir nur wegen der Weisung der Krankenkasse eine AUB verweigert, macht er sich schlicht strafbar.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
langsam, langsam - bisher wissen wir nur, dass Adler uns geschrieben hat, dass sein Arzt ihm gesagt habe, dass die Kasse ihn "angewiesen" habe die Au-Meldung nur bis zu einem bestimmten Datum auszustellen.
Dass du die Aussage des Arztes vorbehaltlos glaubst, dass kann ich ja noch verstehen, aber wenn man das mal von der logischen Seite betrachtet - wie kann eine Kasse einem Arzt "Anweisungen" geben ??
Und was noch viel bemerkenswerter ist, wie doof muss ein Arzt sein, der so etwas auch noch seinem Patienten erzählt.
Was würde denn passieren wenn der Arzt trotz der "Anweisung" weiter Au-Meldungen erstellen würde - die Kasse entzieht ihm seine Zulassung oder die Kasse verklagt ihn ??
Die einzige Möglichkeit, die eine Kasse gegenüber einem Vertragsarzt hat in puncto Au-Meldung, das ist der Hinweis auf die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien,
wie gesagt Hinweis, keine "Anweisung".
Ich sehe das aufgrund der Schilderung eher so, dass der Arzt wahrscheinlich Kontakt mit der Kasse hatte, nun aber keinen Mumm in den Knochen hat seiner eigene Meinung bzw. Überzeugung Folge zu lasten - er will erst ausstellen wenn das Sozialgericht geurteilt hat ??
Was ist das denn für eine Lachnummer. ??
Sicher, er hat damit im Interesse der Kasse gehandelt, das will ich nicht bestreiten, aber er mit Sicherheit keine Anweisung bekommen sondern ist den Weg des geringsten Widerstandes gegangen.
Und was wir noch überhaupt nicht beleuchtet haben, vielleicht benutzt er diese
"Ausrede" einfach auch nur dafür um einen "Schwarzen Peter" zu haben, statt seinem Patienten zu sagen, dass er ihn für arbeitsfähig hält - da er aber dann damit rechnen muss, dass er diesen Patienten dann los ist und er sich ggf. das, sowie eine schlechte "Presse" nicht leisten kann geht er eben diesen Weg.
Wir wissen nicht, wie dieser Arzt tickt, aber nach dem was Adler hier geschrieben hat, ist es weniger die Kasse sondern eher der Arzt, der hier an den "Pranger" gehört.
Gruss
Czauderna

Adler76
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Beitrag von Adler76 » 05.06.2012, 20:09

Also,

es gibt ja Schriftlich von der KK dass das KG nur bis längstens 31.5.2012 bezahlt wird.Da ja zu diesem Zeitpunk ja gekündigt wurde.
Ich gehe davon aus das der Arzt das gleiche bekommen hat!!!

Das argument wegen der Kündigung wurde auch beim ersten Termin bei der SB von ihr geäussert......Zeuge dafür habe ich

Eine Anhörung zu meinem Problem wurde ja NIE gemacht.
Lediglich eine Arbeitsplatzbeschreibung.

Nix davon das ich die Kompressionsstrümpfe schon vorher schon hatte.....bzw.das ganze trotzdem schlimmer wurde.

Was den Anwalt betrifft......
Ich steh ja jetzt,zumindest vorläufig,mittellos da.......ist schon alles mit dem Anwalt besprochen :wink:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.06.2012, 20:18

Adler76 hat geschrieben:Also,

es gibt ja Schriftlich von der KK dass das KG nur bis längstens 31.5.2012 bezahlt wird.Da ja zu diesem Zeitpunk ja gekündigt wurde.
Ich gehe davon aus das der Arzt das gleiche bekommen hat!!!


Das argument wegen der Kündigung wurde auch beim ersten Termin bei der SB von ihr geäussert......Zeuge dafür habe ich

Eine Anhörung zu meinem Problem wurde ja NIE gemacht.
Lediglich eine Arbeitsplatzbeschreibung.

Nix davon das ich die Kompressionsstrümpfe schon vorher schon hatte.....bzw.das ganze trotzdem schlimmer wurde.

Was den Anwalt betrifft......
Ich steh ja jetzt,zumindest vorläufig,mittellos da.......ist schon alles mit dem Anwalt besprochen :wink:

Hallo,

genau das ist es doch - die Kasse hat geschrieben, dass sie nur bis zum 31.05. Krankengeld zahlt, okay - auch wenn der Arzt das gleiche Schreiben erhalten hat, dann ist das doch keine "Anweisung" bzw. ein Verbot für den Arzt keine weiteren Au-Meldungen auszustellen wenn er dies für medizinisch notwendig hält und wenn er auch nur einen Funken "Zivilcourage" hat, dann schert er sich um das Schreiben der Kasse einen D...., und schreibt dich weiter Arbeitsunfähig.
Was bitteschön soll denn hier ein Gericht entscheiden und das auch noch kurzfristig, was will dein Anwalt erreichen, wenn Ihr keinen medizinischen Rückhalt habt ??
Die Arbeitsunfähigkeit kann nur durch einen Arzt und nicht durch ein Gericht festgestellt werden, es sei denn der Richter hat auch Medizin studiert.
Der Gang vor den Kadi ist immer nur dann sinnvoll wenn er auch einen Sinn hat.
Gruss
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 05.06.2012, 20:21


Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.06.2012, 20:29

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Adler76
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Beitrag von Adler76 » 05.06.2012, 20:33

Fakt ist......mein Hausarzt erzählte meinem ex-cheff....besser wir berenten ihn.....

Und kaum kommt die AOK an,wird man völlig Gesund!?

Hier stimmt´s ganz gewaltig nicht!!!
In drei Monaten von Rente auf voll Arbeitfähig.....never.....

Der Anwalt kann sicher meine AU nicht veststellen.....
Es gehtb erst mal um ne beratung

Und wenn mein "Arzt"sagt wenn das Urteil da ist das die bezahlen müssen,ja dann schreibe ich weitere AUB´s aus.........

Also gehe ich davon aus,das ich weiter AU bin,auch in seinen Augen.



Edit

hier das "Gutachten"

Bild

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.06.2012, 21:00

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Zuletzt geändert von Machts Sinn am 05.06.2012, 21:02, insgesamt 1-mal geändert.

reallyangry
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Beitrag von reallyangry » 05.06.2012, 21:00

Adler, halte durch!!!
Ich schieb dich nach oben-deine Geschichte macht mich fassungslos...
LG
ReallyAngry

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.06.2012, 21:49

Hallo Adler,
na, mit dem "Gutachten" (das ist zwar keins, aber besser als gar nix), da kannst du doch punkten "AU. auf Zeit" und auch eine Stufenweise Wiedereingliederung wurde angeregt durch den MDK. Da verstehe ich deinen Arzt noch weniger als bisher. Was will er denn ?? - Das Ding kann er doch jederzeit der Kasse unter die Nase reiben oder steht da drinnen, dass das Ende der AU. im Ermessen der Kasse liegt ??
Was die "Befristung" angeht - ja, auch das kannst du für dich verwenden, da bin ich mit Machts Sinn einig.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 05.06.2012, 22:44

Was hast du denn für einen komischen Vogel als Arzt?

Was für Auskünfte gibt er deinem Arbeitgeber? Hat der schon mal was von der ärztlichen Schweigepflicht gehört?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.06.2012, 10:11

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

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