Fragen zu Krankengeld/MDK Gutachten
Moderator: Czauderna
Naja. Du musst es ja wissen. Denn wie Du festgestellt hast haben alle anderen nicht die Kompetenz andere Meinungen zu vertreten.
Und der letzte Satz von Dir ist Dünnsinn. Und das solltest Du wissen.
Aber anscheinend willst Du wie so oft alles nur in Deine Richtung interpretiert haben.
Dann vergleich doch mal was hier zutrifft.
http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafv ... -339-stgb/
Aber ich sehe schon Du machst so lange weiter bis das BVerfG den jetzt existierenden Rechtsstaat einstampft und Dich zum höchsten Entscheidungsträger ernennt.
Und der letzte Satz von Dir ist Dünnsinn. Und das solltest Du wissen.
Aber anscheinend willst Du wie so oft alles nur in Deine Richtung interpretiert haben.
Dann vergleich doch mal was hier zutrifft.
http://www.wirtschaftsstrafrecht-strafv ... -339-stgb/
Aber ich sehe schon Du machst so lange weiter bis das BVerfG den jetzt existierenden Rechtsstaat einstampft und Dich zum höchsten Entscheidungsträger ernennt.
Hallo Machts Sinn,
und wieder darf, nein, muss ich dich zitieren :
"Aber die Entscheidung darüber kann jeder im Einzelfall trotzdem die dafür zuständige Polizei oder die Staatsanwaltschaft treffen lassen."
Was aber, wenn diese Entscheidung eben nicht die gewünschte ist ??
Was dann ??
Ausserdem urteilen weder Polizei noch Staatsanwaltschaft - diese entscheiden nur ob si Ermittlungen aufnehmen und/oder eine Strafanzeige
vornehmen - urteilen, das macht dann wieder der Richter, dem du das aber wieder nicht zutraust - womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären -
wer denn sonst ??
Gruss
Czauderna
und wieder darf, nein, muss ich dich zitieren :
"Aber die Entscheidung darüber kann jeder im Einzelfall trotzdem die dafür zuständige Polizei oder die Staatsanwaltschaft treffen lassen."
Was aber, wenn diese Entscheidung eben nicht die gewünschte ist ??
Was dann ??
Ausserdem urteilen weder Polizei noch Staatsanwaltschaft - diese entscheiden nur ob si Ermittlungen aufnehmen und/oder eine Strafanzeige
vornehmen - urteilen, das macht dann wieder der Richter, dem du das aber wieder nicht zutraust - womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären -
wer denn sonst ??
Gruss
Czauderna
Das Bundesministerium hatte mich heute noch mal angerufen.
In dem eineinhalb Stunden Gespräch wurde ich wie folgt Aufgeklärt.......
Ich solle es in einem "normale" Verfahren laufen lassen.
Da es spätestens bei Gericht herauskommt dass die KK zu ihriem vorteil
wichtige Dokumente "unterschlagen"hat.
Damit ist der Notdienstzettel gemeint.
Mann sehe hier schon Grund genug nach dem Prozess
noch aktiv gegen die AOK zu gehen.
Nach dem Prozess da man in laufende Verfahren ungern eingreifen
würde.
Man sieht es aber so dass dir KK zahlen muss.
Was für mich wichtiger ist.......ich habe Heute Unterlagen erhalten
die sich gegen die AOK richten.
Mehr möchte ich jetzt noch nicht öffentlich bekannt geben.
In dem eineinhalb Stunden Gespräch wurde ich wie folgt Aufgeklärt.......
Ich solle es in einem "normale" Verfahren laufen lassen.
Da es spätestens bei Gericht herauskommt dass die KK zu ihriem vorteil
wichtige Dokumente "unterschlagen"hat.
Damit ist der Notdienstzettel gemeint.
Mann sehe hier schon Grund genug nach dem Prozess
noch aktiv gegen die AOK zu gehen.
Nach dem Prozess da man in laufende Verfahren ungern eingreifen
würde.
Man sieht es aber so dass dir KK zahlen muss.
Was für mich wichtiger ist.......ich habe Heute Unterlagen erhalten
die sich gegen die AOK richten.
Mehr möchte ich jetzt noch nicht öffentlich bekannt geben.
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Und da die Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist, eröffnet sie auch mal kein Verfahren (oder ermittelt), wenn jemand von "da oben" sagt:
Finger von - sprich: einstellen
Und dann werden "trotz intensiven Ermittlungen" Verfahren eingestellt, da es sonst für die /den Beschuldigten "mehr als peinlich" werden könnte.
Und auf der Strecke bleiben die Geschädigten, egal, ob der Schadensverursacher eine Person, eine Institution oder eine Behörde ist.
Ich frage mich bis heute, wie die Staatsanwaltschaft Bremen in meinem Fall ermittelt hat, wenn ich nicht ein einziges Mal befragt worden bin. Ach ja, vermutlich nach Aktenlage (bez. Strafanzeige) und Materialprobe, die ja fast 8 Monate lang nicht auffindbar war. Und intensiver Befragung der Verantwortlichen, die auch noch freizügig zugeben durften, das bestimmte Unterlagen bezüglich der Baumaßnahmen und Materialien nicht mehr zu finden sind.
Das nenne ich einseitige Schadensbegrenzung.
LG
ReallyAngry
Finger von - sprich: einstellen
Und dann werden "trotz intensiven Ermittlungen" Verfahren eingestellt, da es sonst für die /den Beschuldigten "mehr als peinlich" werden könnte.
Und auf der Strecke bleiben die Geschädigten, egal, ob der Schadensverursacher eine Person, eine Institution oder eine Behörde ist.
Ich frage mich bis heute, wie die Staatsanwaltschaft Bremen in meinem Fall ermittelt hat, wenn ich nicht ein einziges Mal befragt worden bin. Ach ja, vermutlich nach Aktenlage (bez. Strafanzeige) und Materialprobe, die ja fast 8 Monate lang nicht auffindbar war. Und intensiver Befragung der Verantwortlichen, die auch noch freizügig zugeben durften, das bestimmte Unterlagen bezüglich der Baumaßnahmen und Materialien nicht mehr zu finden sind.
Das nenne ich einseitige Schadensbegrenzung.
LG
ReallyAngry
Hallo Adler,
nicht, dass ich dir nicht glaube, aber -Das Bundesministerium hatte mich heute noch mal angerufen.
In dem eineinhalb Stunden Gespräch wurde ich wie folgt Aufgeklärt.......,
90 Minuten, ein Telefonat, durch ein Bundesministerium - das ist doch
schon fast sensationell - und das was rausgekommen ist, packst du in drei, vier Sätze - genau so toll.
90 Minuten am Telefon, das habe ich noch nie geschafft, persönlich in der Beratung schon, aber am Telefon - super, sag ich.
Gruss
Czauderna
nicht, dass ich dir nicht glaube, aber -Das Bundesministerium hatte mich heute noch mal angerufen.
In dem eineinhalb Stunden Gespräch wurde ich wie folgt Aufgeklärt.......,
90 Minuten, ein Telefonat, durch ein Bundesministerium - das ist doch
schon fast sensationell - und das was rausgekommen ist, packst du in drei, vier Sätze - genau so toll.
90 Minuten am Telefon, das habe ich noch nie geschafft, persönlich in der Beratung schon, aber am Telefon - super, sag ich.
Gruss
Czauderna