Fragen zu Krankengeld/MDK Gutachten
Moderator: Czauderna
Hallo Machts Sinn,
wer immer auch meint,egal in welchem bereich unserer Gesellschaft, dass es möglich ist Theorie und Praxis in Einklang bringen zu können, der ist (in meinen Augen) recht blauäugig. Und ich glaube eben nicht, dass du zu dieser Sorte Menschen gehörst. Deshalb habe ich auch mein Beispiel gebracht, was deinen Fall angeht, denn wenn man deinen Schilderung glauben darf, und wer tut dies nicht, dann wurde in deinem Fall auch etwas "verbockt", und ich behaupte , dass, wenn der MDK in deinem Sinne entschieden hätte und sich nicht an die "Begutachtungsrichtlinien" oder welche andere Vorschrift auch immer, gehalten hätte, du dies erstens nicht wissen würdest und selbst wenn, es dir vollkommen egal gewesen wäre, Hauptsache zu deinen Gunsten, das hätte nur gezählt - und das ist ja auch nicht schlimm, oder ?
Wenn du heute die Parkzeit überschritten hast und die Politesse entgegen ihrer
Dienstanweisung auf das "Knöllchen" verzichtet, nimmt man das auch gerne in Kauf, wohl wissend, dass dies eigentlich falsch ist.
Und noch einmal zu Adler - das wird wahrscheinlich die Praxis sein, basierend auf der Theorie - auch wenn das MDK-Gutachten für "Experten" schwammig ist, für ihn zählt (wie sagte schon unser Kanzler der Einheit) " was hinten raus kommt", und das heißt "Au- auf Dauer".
Gruss
Czauderna
wer immer auch meint,egal in welchem bereich unserer Gesellschaft, dass es möglich ist Theorie und Praxis in Einklang bringen zu können, der ist (in meinen Augen) recht blauäugig. Und ich glaube eben nicht, dass du zu dieser Sorte Menschen gehörst. Deshalb habe ich auch mein Beispiel gebracht, was deinen Fall angeht, denn wenn man deinen Schilderung glauben darf, und wer tut dies nicht, dann wurde in deinem Fall auch etwas "verbockt", und ich behaupte , dass, wenn der MDK in deinem Sinne entschieden hätte und sich nicht an die "Begutachtungsrichtlinien" oder welche andere Vorschrift auch immer, gehalten hätte, du dies erstens nicht wissen würdest und selbst wenn, es dir vollkommen egal gewesen wäre, Hauptsache zu deinen Gunsten, das hätte nur gezählt - und das ist ja auch nicht schlimm, oder ?
Wenn du heute die Parkzeit überschritten hast und die Politesse entgegen ihrer
Dienstanweisung auf das "Knöllchen" verzichtet, nimmt man das auch gerne in Kauf, wohl wissend, dass dies eigentlich falsch ist.
Und noch einmal zu Adler - das wird wahrscheinlich die Praxis sein, basierend auf der Theorie - auch wenn das MDK-Gutachten für "Experten" schwammig ist, für ihn zählt (wie sagte schon unser Kanzler der Einheit) " was hinten raus kommt", und das heißt "Au- auf Dauer".
Gruss
Czauderna
Neues von der Front.....
Die AOK will nur bis zum 8.6.2012 KG bezahlen.
Grund...meine Au wurde erst am 11.6.2012,die vorherige ging nur bis 8.6.2012,ausgestellt und somit habe ich erst ab 12.6.2012 Anspruch auf Krankengeld.
Am 8.6..2012 war ich ja noch beim Notarzt der AU wegen Multipler Erkrankungen festgestellt hat.
Mit diesem Schein,vom Notdienst,bin ich dann Montags,11.6.2012,zum Arzt.
Es wurde eine Folgebescheinigung ausgestellt.Allerdings wurde hier kein Datum im Feld......AU seit.......eingetragen.
Heute um 14:00 Uhr erst noch zum Anwalt
Dieser möchte die Kopie vom Notarzt und die Daten wann ich wo beim Arzt war.
Schaun ma mal wie es weiter geht.....
Die AOK will nur bis zum 8.6.2012 KG bezahlen.
Grund...meine Au wurde erst am 11.6.2012,die vorherige ging nur bis 8.6.2012,ausgestellt und somit habe ich erst ab 12.6.2012 Anspruch auf Krankengeld.
Am 8.6..2012 war ich ja noch beim Notarzt der AU wegen Multipler Erkrankungen festgestellt hat.
Mit diesem Schein,vom Notdienst,bin ich dann Montags,11.6.2012,zum Arzt.
Es wurde eine Folgebescheinigung ausgestellt.Allerdings wurde hier kein Datum im Feld......AU seit.......eingetragen.
Heute um 14:00 Uhr erst noch zum Anwalt
Dieser möchte die Kopie vom Notarzt und die Daten wann ich wo beim Arzt war.
Schaun ma mal wie es weiter geht.....
Und genau diese Beurteilung will man anscheinend nicht wissen/kennen.
Da ich das aber alles Schriftlich habe,sehe ich das etwas locker.
Der Eilantrag wird jetzt erst mal niedergelegt,um dann in einem "normalen" verfahren die AOK zur weiteren Zahlung zu verurteilen.
So habe ich das jetzt verstanden.
Wiederspruch ist ja eh durch.Also erkennen die an das sie über den 31.5.2012 Zahlen müssen.
Jetzt versuchen die sich halt an dem 8.6.2012 aufzuhängen.
Da ja die AU erst am 11.6.2012 ausgestellt wurde.
Aber da hier der Ärztliche bereitschaftsdienst auf AU entschieden hat,hat die AOK schlechte Karten.
Da die AOK durch ihr Schreiben an meinen HA ihn indirekt "angewiesen" hat nur bis zum 31.5.2012 die AU´s auszustellen.
Der 31.5.2012 ist mitlerweilen das lieblings Datum der AOK
Da ich das aber alles Schriftlich habe,sehe ich das etwas locker.
Der Eilantrag wird jetzt erst mal niedergelegt,um dann in einem "normalen" verfahren die AOK zur weiteren Zahlung zu verurteilen.
So habe ich das jetzt verstanden.
Wiederspruch ist ja eh durch.Also erkennen die an das sie über den 31.5.2012 Zahlen müssen.
Jetzt versuchen die sich halt an dem 8.6.2012 aufzuhängen.
Da ja die AU erst am 11.6.2012 ausgestellt wurde.
Aber da hier der Ärztliche bereitschaftsdienst auf AU entschieden hat,hat die AOK schlechte Karten.
Da die AOK durch ihr Schreiben an meinen HA ihn indirekt "angewiesen" hat nur bis zum 31.5.2012 die AU´s auszustellen.
Der 31.5.2012 ist mitlerweilen das lieblings Datum der AOK
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hier mal ne kleine Neuigkeit....
Nach Rücksprache mit dem Richter durch meinen Anwalt kamen beide zu ergebniss.....
Beide sind der Auffassung,dass das weitere Krankengeld nicht im Eilverfahren, sondern im
Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden sollte.
Mein Anwalt hat nur ein Schreiben verfasst,in dem die ganzen missstände aufgeführt sind.
Ebenfalls in diesem Schreiben,die Nachweise des ärztlichen Notdienstes vom 8.6.2012 und das "neue"MDK Gutachten.
Wenn die AOK hier einen Widerspruch einreicht,können wir Klage erheben.
Schauen wir,wie es weiter geht.....
Nach Rücksprache mit dem Richter durch meinen Anwalt kamen beide zu ergebniss.....
Beide sind der Auffassung,dass das weitere Krankengeld nicht im Eilverfahren, sondern im
Hauptsacheverfahren geltend gemacht werden sollte.
Mein Anwalt hat nur ein Schreiben verfasst,in dem die ganzen missstände aufgeführt sind.
Ebenfalls in diesem Schreiben,die Nachweise des ärztlichen Notdienstes vom 8.6.2012 und das "neue"MDK Gutachten.
Wenn die AOK hier einen Widerspruch einreicht,können wir Klage erheben.
Schauen wir,wie es weiter geht.....
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
So.....
ich will euch mal auf dem Laufenden halten.
Die KK hat,wie erwartet,mal wieder alles abgelehnt.
Bei gelegenheit kann ich ja mal die Schreiben der KK ans Gericht Hochladen.
DIe AOK macht sich hier,wieder einmal mehr,zum Affen.
Jetzt heist es.......im "normalem" Verfahren Klage zu erheben.
Und das nimmt jetzt schon,in der vorbereitung,ziemlich große Dimensionen an!!!
Jetzt heist es erst mal.....auf die Zähne beissen und durch.....
ich will euch mal auf dem Laufenden halten.
Die KK hat,wie erwartet,mal wieder alles abgelehnt.
Bei gelegenheit kann ich ja mal die Schreiben der KK ans Gericht Hochladen.
DIe AOK macht sich hier,wieder einmal mehr,zum Affen.
Jetzt heist es.......im "normalem" Verfahren Klage zu erheben.
Und das nimmt jetzt schon,in der vorbereitung,ziemlich große Dimensionen an!!!
Jetzt heist es erst mal.....auf die Zähne beissen und durch.....