Meine Krankenkasse hat mehrere Gutachten (nach Aktenlage) beim MDK in Auftrag gegeben. Krankenkasse hat mir bisher immer ein einseitiges Ergebnis zugeschickt. Ich will aber die ganzen Verlauf haben. Also vom Auftrag der KK (aus welchem Grund etc) und was dann alles der MDK gemacht hat.
Ich wollte dann beim MDK die Akten mal einsehen. Dort sagt man mir, wir haben nix, hat alles die Krankenkasse.
Irgendwie hab ich das Gefühl einer oder beide verscheissert mich.
Es kann doch nicht sein, dass der MDK einfach so ein Gutachten macht, dazu benötigt er einen Auftrag und er brauch ja auch Grundlagen/Akten/Daten zur Erstellung eines MDK-Gutachtens nach Aktenlage.
Das wird ja irgendwo sein, nur wo?
Vielleicht kann mir einer von Euch helfen.
1000 x Danke
Olaf
Frage zum MDK und den MDK-Akten
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich kenne es aus meiner Praxis so, dass der MDK mittels eines Formschreibens den Auftrag erhält - diesem Auftragsschreiben wird, soweit es der Kasse vorliegt die Befundberichte bzw. die Arztanfragen beigefügt. Hat die Kasse nix, dann fordert der MDK ggf. die notwendigen Unterlagen direkt beim Arzt oder Krankenhaus an oder setzt sich mit diesen mündlich in Verbindung. Ob er für sein Gutachten bzw. seine Stellungnahme den Patienten selbst sehen will oder muss, das entscheidet der MDK selbständig.
Wenn er die persönliche Vorstellung wünscht, gibt er den Termin an die Kasse und die macht dann die Vorladung (so war es jedenfalls in der Vergangenheit). Ob dein Recht auf Akteneinsichtnahme in diesem Zusammenhang auch beinhaltet, dass du auch das Auftragsschreiben der Kasse sehen darfst, das entzieht sich meiner Kenntnis - über das Ergebnis wurdest du informiert, wenn ich das richtig gelesen habe.
Ich sehe hier nicht, dass dich jemand versch... wollte.
Gruss
Czauderna
ich kenne es aus meiner Praxis so, dass der MDK mittels eines Formschreibens den Auftrag erhält - diesem Auftragsschreiben wird, soweit es der Kasse vorliegt die Befundberichte bzw. die Arztanfragen beigefügt. Hat die Kasse nix, dann fordert der MDK ggf. die notwendigen Unterlagen direkt beim Arzt oder Krankenhaus an oder setzt sich mit diesen mündlich in Verbindung. Ob er für sein Gutachten bzw. seine Stellungnahme den Patienten selbst sehen will oder muss, das entscheidet der MDK selbständig.
Wenn er die persönliche Vorstellung wünscht, gibt er den Termin an die Kasse und die macht dann die Vorladung (so war es jedenfalls in der Vergangenheit). Ob dein Recht auf Akteneinsichtnahme in diesem Zusammenhang auch beinhaltet, dass du auch das Auftragsschreiben der Kasse sehen darfst, das entzieht sich meiner Kenntnis - über das Ergebnis wurdest du informiert, wenn ich das richtig gelesen habe.
Ich sehe hier nicht, dass dich jemand versch... wollte.
Gruss
Czauderna