Hallo,
ich habe mittlerweile verschiedentlich hier im Forum gelesen, dass die Aufforderung einem Termin beim MDK nachzukommen durch Meldung des Arbeitgebers zustande kommen kann.
Meine Frage dazu wäre: Was hat der Arbeitgeber davon, warum sollte er der Krankenkasse Meldung machen, damit diese einen entsprechenden Termin veranlasst?
Danke für entsprechende Info im Voraus
Frage zu MDK und Arbeitgeber
Moderator: Czauderna
Der Arbeitgeber veranlasst so etwas, wenn er begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers hat ( z.B. angekündigte Krankschreibung, Anschwärzung durch einen Kollegen, nicht krankheitsbedingtes Verhalten, bereites ausgesprochene Kündigung undsoweiter).
Der Arbeitgeber zahlt ja bei Arbeitsunfähigkeit i.d. R. den Lohn/das Gehalt weiter. Jeder krankheitsbedingt fehlende Arbeitnehmer muss ja in irgendeiner Form ersetzt werden... und das kostet den Arbeitgeber zusätzlich Geld (Leiharbeiter, Überstunden der Kollegen ect.)
D. h. der Arbeitgeber hat ein Interesse daran die "Blaumacher" zu identifizieren um zusätzliche Ausgaben zu vermeiden.
Der Arbeitgeber zahlt ja bei Arbeitsunfähigkeit i.d. R. den Lohn/das Gehalt weiter. Jeder krankheitsbedingt fehlende Arbeitnehmer muss ja in irgendeiner Form ersetzt werden... und das kostet den Arbeitgeber zusätzlich Geld (Leiharbeiter, Überstunden der Kollegen ect.)
D. h. der Arbeitgeber hat ein Interesse daran die "Blaumacher" zu identifizieren um zusätzliche Ausgaben zu vermeiden.
Das jedoch wird der Arbeitgeber durch eine Untersuchung beim MDK nicht erfahren. Er hat lediglich Anspruch darauf, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, jedoch nicht wie lange.Paule hat geschrieben:Das ist sicher der häufigere Fall.
Bei mir aber ging es z.B. (glaubhaft) darum, zu erfahren, ob und wie lange ggf. ein Arbeitsplatz noch freigehalten werden muss
Rechtliche Grundlage: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275.html
MfG
ratte1