Bin seit16.10.2008 AU,geb.30.06.1946 MDK Nachbegutachtung am 13.10.2009
,Anlaß medizinische Vorraussetzungen zur Anwendung des § 51 SGB 5 Notwendigkeit von Leistungen zur Rehabilitation.Nach Aussage meiner behandelnden Ärzten sei eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr zu erwarten. Eine Rehamaßnahme sei bei dem vorliegenden Krankheitsbild nicht erfolgsversprechend.Empfohlen wird die Prüfung einer Erwerbsminderungsrente.
Ergebnis Aus med.Sicht auf Dauer AU
Gefährdung/Minderung der Erwerbsfähigkeit 351 Abs.1 SGB V
erhebliche Minderung der EF liegt vor.
Empfehlung: Vorliegen der Vorraussetzungen des §51 Abs.V
Krankenkasse fordert EM-Rentenantrag bis10.11.2009
Ich muß dem doch Folgeleisten,ansonten erhalte ich kein Krankengeld mehr:
Wie ist die Rechtslage?
gelisbi
Forderung der Krankenkasse EM- Rentenantrag
Moderator: Czauderna
Hallo gelisbi,
es wird wohl darauf hinaus laufen, das Du eine Aufforderung zu einem Reha-Antrag erhalten wirst. Zu einer Aufforderung zu einem Rentenantrag ist Deine KK nicht berechtigt. Der Antrag ist binnen von 10 Wochen nach Zugang des Schreibens (Fristende der KK) zu stellen. Was die Rentenversicherung daraus macht, kann man so schlecht beurteilen. Hängt vom Erkrankungsbild ab. Sofern Du bereits als Schwerbehinderer anerkannt bist, besteht ggf. ein Anspruch auf Altersrente wg. Schwerbehinderung. Dies würde ich jedoch über eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) (www.deutsche-rentenversicherung.de) klären lassen, evt. auch Abschläge erfragen!!! Sollte der Antrag bei der DRV als Rentenantrag gelten, aufgrund der schwere der Erkrankung oder auch, weil dort festgestellt wird, das Du tats. nicht mehr arbeiten kannst, hast Du keine Möglichkeit ihn zurückzuziehen, ohne das Deine KK zugestimmt hat. Werden diese in der Regel auch nicht machen. Die Kasse kann Dich jedoch nicht zwingen eine solchen Antrag zu stellen, wenn aufrgund des Alter und der Höhe des Einkommens sich die Rente noch erheblich erhöhen würde, wovon ich jetzt jedoch nicht ausgehen kann, aufgrund des Alters (sorry, ist nicht böse gemeint!!!). In der Regel kommst Du aus so einer Aufforderung nicht heraus. In vielen Fällen wird jedoch als erstes eine Reha durchgeführt, da sich die DRV in der Regel auch selbst ein Bild über die Leistunsfähigkeit des Versicherten erstellen möchte. Sollte hier jedoch eine Leistungsfähigkeit von "null" oder auch nur noch drei bis sechs Stunden täglich herauskommen, dann wird die Rentenversicherung von Amtswegen tätig werden. Grds. gilt jedoch Reha vor Rente. ggf. kann hier auch noch die Teilhabe am Arbeitsleben. Eine Umschulung kann ich mir hier jedoch auch nicht mehr vorstellen, da sich die DRV auch bei Vers. mit 50 Jahren hier bereits versucht aus der Affäre zuziehen.
es wird wohl darauf hinaus laufen, das Du eine Aufforderung zu einem Reha-Antrag erhalten wirst. Zu einer Aufforderung zu einem Rentenantrag ist Deine KK nicht berechtigt. Der Antrag ist binnen von 10 Wochen nach Zugang des Schreibens (Fristende der KK) zu stellen. Was die Rentenversicherung daraus macht, kann man so schlecht beurteilen. Hängt vom Erkrankungsbild ab. Sofern Du bereits als Schwerbehinderer anerkannt bist, besteht ggf. ein Anspruch auf Altersrente wg. Schwerbehinderung. Dies würde ich jedoch über eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) (www.deutsche-rentenversicherung.de) klären lassen, evt. auch Abschläge erfragen!!! Sollte der Antrag bei der DRV als Rentenantrag gelten, aufgrund der schwere der Erkrankung oder auch, weil dort festgestellt wird, das Du tats. nicht mehr arbeiten kannst, hast Du keine Möglichkeit ihn zurückzuziehen, ohne das Deine KK zugestimmt hat. Werden diese in der Regel auch nicht machen. Die Kasse kann Dich jedoch nicht zwingen eine solchen Antrag zu stellen, wenn aufrgund des Alter und der Höhe des Einkommens sich die Rente noch erheblich erhöhen würde, wovon ich jetzt jedoch nicht ausgehen kann, aufgrund des Alters (sorry, ist nicht böse gemeint!!!). In der Regel kommst Du aus so einer Aufforderung nicht heraus. In vielen Fällen wird jedoch als erstes eine Reha durchgeführt, da sich die DRV in der Regel auch selbst ein Bild über die Leistunsfähigkeit des Versicherten erstellen möchte. Sollte hier jedoch eine Leistungsfähigkeit von "null" oder auch nur noch drei bis sechs Stunden täglich herauskommen, dann wird die Rentenversicherung von Amtswegen tätig werden. Grds. gilt jedoch Reha vor Rente. ggf. kann hier auch noch die Teilhabe am Arbeitsleben. Eine Umschulung kann ich mir hier jedoch auch nicht mehr vorstellen, da sich die DRV auch bei Vers. mit 50 Jahren hier bereits versucht aus der Affäre zuziehen.
Hallo,
ergänzend zu den Ausführungern meines Vorschreibers.
Die Kasse kann und darf Dich nicht zur Rentenantragstellung auffordern, lediglich eine Aufforderung zur Beantragung von Reha-Massnahmen kann die Kasse aufgrund der "Empfehlung" des MDK. vornehmen.
Dies muss schriftlich geschehen und man muss dir eine Frist von 10 Wochen gewähren.
Ob es dann tatsächlich zur Reha kommt oder die Rentenversicherung gleich auf Erwerbsminderungsrente erkennt bleibt da erst mal abzuwarten.
Keinesfalls kann ich dir empfehlen (auch wenn du dies ohne "Druck" der Kasse tun willst), sofort einen Rentenantrag zu stellen.
Vergleiche einfach mal die mögliche Rentenhöhe mit der Höhe deines Krankengeldes.
Gruß
Czauderna
ergänzend zu den Ausführungern meines Vorschreibers.
Die Kasse kann und darf Dich nicht zur Rentenantragstellung auffordern, lediglich eine Aufforderung zur Beantragung von Reha-Massnahmen kann die Kasse aufgrund der "Empfehlung" des MDK. vornehmen.
Dies muss schriftlich geschehen und man muss dir eine Frist von 10 Wochen gewähren.
Ob es dann tatsächlich zur Reha kommt oder die Rentenversicherung gleich auf Erwerbsminderungsrente erkennt bleibt da erst mal abzuwarten.
Keinesfalls kann ich dir empfehlen (auch wenn du dies ohne "Druck" der Kasse tun willst), sofort einen Rentenantrag zu stellen.
Vergleiche einfach mal die mögliche Rentenhöhe mit der Höhe deines Krankengeldes.
Gruß
Czauderna