Anton Butz hat geschrieben:Hallo Lady Butterfly,
Hallo Anton,
dass dir die Krankenkassen-kritische Diskussion hier längst reicht, ist
auch ohne Verlinkungen bis ins Jahr 2010 zurück unverkennbar.
wie kommst du darauf, dass ich mit einer Krankenkassen-kritischen Diskussion nicht einverstanden bin? Wie du schon schreibst - die Diskussion dauert nun schon einige Jahre und irgendwann ist alles gesagt oder geschrieben.
Ich warte allerdings auf die Fortsetzung der Diskussion zu den von dir ins Spiel gebrachten Themen "Rechtsbeugung" und "Betrug".....reicht dir diese Diskussion oder wieso gehst du auf diese Themen nicht mehr ein?
Anton Butz hat geschrieben:Seitdem hat sich allerdings - auch für andere - deutlich herauskristallisiert,
dass beim Krankengeld entgegen Art. 20 Abs. 3 GG nicht nach den Gesetzen verfahren und entschieden wird. Der Präsidenten-Senat des BSG hat auch keine Rechtsetzungsbefugnis – anders als dies im ersten Beitrag den Anschein haben mag und er seine Rolle auch im Übrigen offenbar verstehen will.
für wen - außer dir - hat sich das denn herauskristallisiert?
woraus schließt du denn, dass beim Krankengeld nicht nach Gesetzen verfahren und entschieden wird?
wie schon mehrfach geschrieben: es gibt durchaus verschiedene Rechtsauslegungen. Richtig und falsch oder schwarz und weiß gibt es in der Rechtswissenschaft eher selten.
Der BSG gehört zur Judikative, nicht zur Legislative - da hast du natürlich recht. Zu seinen Aufgaben:
Das Bundessozialgericht ist, wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, Revisionsgericht. Als solches hat es nur über Rechtsfragen zu entscheiden, während es tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen regelmäßig hinzunehmen hat.
In Verfahren vor dem Bundessozialgericht ist es deshalb grundsätzlich unerheblich, ob zum Beispiel dem angefochtenen Urteil ein medizinisches Gutachten zu Grunde liegt, das zu falschen Ergebnissen kommt, ob ein Zeuge unrichtig ausgesagt hat oder ob das Landessozialgericht den Behördenakten etwas entnommen hat, was in dieser Form nicht darin enthalten ist. Denn das Bundessozialgericht ist an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen rechtlich gebunden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn dem Landessozialgericht bei den tatsächlichen Feststellungen Verfahrensfehler unterlaufen sind. Diese müssen dann aber auch im Verfahren vor dem Bundessozialgericht rügbar sein und in der richtigen Form gerügt werden. Eigene Tatsachenfeststellungen kann das Bundessozialgericht im Revisionsverfahren nicht treffen. Es kann also zum Beispiel keine Zeugen vernehmen. Kann der Fall auf Grund der dem Bundessozialgericht zur Verfügung stehenden tatsächlichen Feststellungen nicht entschieden werden, muss der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.
Quelle:
http://www.bsg.bund.de/DE/01_Das_Gerich ... _node.html
Und nun ja, es hat auch über die Zahlung von Krankengeld entschieden, als es dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen gab. Diese Entscheidungen gefallen dir nicht - das aber bedeutet noch lange nicht, dass sie ungesetzlich sind.
Nachdem du mit dem StGB nicht weiterkommt, geht es nun also mit dem Grundgesetz weiter - ich bin mal gespannt, wann wir bei den Menschenrechten angekommen sind.
Anton Butz hat geschrieben:So gibt es unverkennbare Anzeichen dafür, dass die Entscheidungen des BSG zum Krankengeld keine „Recht“sprechung bzw. nur fiktive Konstruktions"Recht"sprechung sind. Jedenfalls sind die Urteile weder „Gesetz“ noch „geltendes Recht“.
Anders als Florian Lanz vom GKV-Spitzenverband verkündet, sind die
gesetzlichen Krankenkassen schlicht und ergreifend nicht an die (un-)
rechtlichen Konstruktionen des BSG gebunden!
Schönen Gruß
Anton Butz
Dass Urteile keine Gesetze sind, hast du gut erkannt. Aber wie kommst du auf die Idee, dass Krankenkassen nicht an die höchstrichterliche Rechtssprechung gebunden sind?
hast du schon mal davon gehört, dass Recht nicht nur aus Gesetzen besteht, sondern auch aus "Richterrecht" und aus "Gewohnheitsrecht"? Richter haben sehr wohl das Recht, Gesetze zu konkretisieren oder Gesetzeslücken zu füllen. Was sie nicht dürfen, ist Gesetze zu korrigieren - also von Gesetzen abzuweichen.
In Kontinentaleuropa hat "Richterrecht" allerdings einen geringeren Stellenwert als z. B. im anglo-amerikanischen Raum. In Kontinentaleuropa hat Richterrecht keinen normativen Charakter sondern nur faktische Wirkung. untergeordnete Gerichte sind frei in ihrer Entscheidung und nicht an die höchtrichterliche Rechtssprechung gebunden. Allerdings tun sie es in der Regel - das führt zu einer einheitlichen Rechtssprechung, es verhindert die Aufhebung der eigenen Entscheidungen, reduziert die Kosten für alle Beteiligten und last but not least: es schafft Rechtssicherheit.
Krankenkassen gehören wiederum zur Exekutive - sie führen aus, was die Legislative an Gesetzen beschlossen hat und die Judikative konkretisiert hat. Auch das schafft Rechtssicherheit - und verhindert Willkür.