Fallstricke bei Wechsel von Langzeitkrank zu ALG1
Moderator: Czauderna
Fallstricke bei Wechsel von Langzeitkrank zu ALG1
hi, zu erst an die Mods: ich hab keine Ahnung ob das hier der richtige Platz für meine Frage ist. Falls nicht bitte verschieben. also: gibt es Fallstricke bei Wechsel von Langzeitkrank zu ALG1? ich bin jetzt seit 13.2.14 krank u.meine KK macht jetzt Druck. Ich soll jetzt den Antrag auf Maßnahmen zur Reha stellen (Formulare G110, 120, 130 + G600). lt.meiner Recherche kann es dabei zur Abgabe meines Dispositionsrechtes kommen u. eine Abschiebung in die Erwerbsunfähigkeitsrente droht: http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 25712.html
was sagt Ihr dazu?
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eigentlich dazwischen:ich bin noch im Krankenstand. habe Tinitus, der jetzt aber nicht mehr so stark ist dank der Ruhephase. Ich will unbedingt noch arbeiten, bin jetzt 51. Ich habe einige Bewerbungenam Markt u.hoffe, das etwas davon klappt. Die Frage ist: was passiert, wenn ich die Formulare ausfülle? Kann es dann zu einer Zwangsverrentung (Abgabe Dispositionsrecht) kommen? Es gibt ja jetzt 2 mögliche Szenarien, die bei abgegebenen Formularen für mich nicht klar sind:
a) ich bekomme einen Job
b) ich muss ins ALG1 gehen
a) ich bekomme einen Job
b) ich muss ins ALG1 gehen
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Das Dispositionsrecht kann nur eingeschränkt werden, wenn deine Erwerbsfähigkeit laut einem Gutachten des MDK erheblich gefährdet oder gemindert ist. Und eine "Zwangsverrentung" halte ich bei Tinnitus für sehr unwahrscheinlich.paul1234 hat geschrieben:Die Frage ist: was passiert, wenn ich die Formulare ausfülle? Kann es dann zu einer Zwangsverrentung (Abgabe Dispositionsrecht) kommen?
Bei Tinnitus ist es wichtig, Strategien zu erlernen, um damit klarzukommen. Dies geschieht in einer Reha. Deshalb würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob eine Reha für die nicht von Vorteil sein könnte und tatsächlich den Wiedereinsteig in das Berufsleben ermöglicht/erleichtert.
Irgendwie fehlt mir da eine Information. Ist der Krankengeldanspruch erschöpft? Ist die Krankenkasse der Ansicht, du seiest arbeitsfähig? Ansonsten sehe ich das Szenario - Krankengeld - Rehaantrag - ggf. Rehabewilligung - Reha mit Übergangsgeld - und erst bei arbeitsfähiger Entlassung die Frage Job oder ALG1.paul1234 hat geschrieben: Es gibt ja jetzt 2 mögliche Szenarien, die bei abgegebenen Formularen für mich nicht klar sind:
a) ich bekomme einen Job
b) ich muss ins ALG1 gehen
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Die wichtigste Frage ist immer noch unbeantwortet. Liegt laut MDK-Gutachten eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vor?
So langsam habe ich den Eindruck, dass du das Krankengeld als Arbeitslosengeldersatz ansiehst, bis du wieder einen Arbeitsplatz hast ("Ich habe einige Bewerbungenam Markt u.hoffe, das etwas davon klappt"). Dann wäre es wahrscheinlich einfach und stressfreier für dich, ALG1 zu beantragen. Denn die Kasse scheint dieses Spiel auf Dauer nicht mitspielen zu wollen.
So langsam habe ich den Eindruck, dass du das Krankengeld als Arbeitslosengeldersatz ansiehst, bis du wieder einen Arbeitsplatz hast ("Ich habe einige Bewerbungenam Markt u.hoffe, das etwas davon klappt"). Dann wäre es wahrscheinlich einfach und stressfreier für dich, ALG1 zu beantragen. Denn die Kasse scheint dieses Spiel auf Dauer nicht mitspielen zu wollen.
Hallo,
ja, es wäre schon wichtig zu wissen ob du ein formelles Schreioben bekommen hast, mit dem du zur Antragstellung innerhalb von 10 Wochen
aufgefordert wurdest. Wenn dies der Fall ist, unterstelle ich einfach mal, dass es ein entsprechendes MDK-Gutachten dazu gibt. Auch ich sehe bei dieser Diagnosen Stellung nicht die "Gefahr", dass der Antrag von der Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgedeutet wird.
Wenn du den Antrag innerhalb der Frist stellst (das kann theoretisch auch am letzten Tag sein), dann bekommst du bis zur Reha Krankengeld weiter, während der Reha dann Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger).
Wie es dann weitergeht, das hängt auch davon ab, ob du arbeitsunfähig oder arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst.
Gruss
Czauderna
ja, es wäre schon wichtig zu wissen ob du ein formelles Schreioben bekommen hast, mit dem du zur Antragstellung innerhalb von 10 Wochen
aufgefordert wurdest. Wenn dies der Fall ist, unterstelle ich einfach mal, dass es ein entsprechendes MDK-Gutachten dazu gibt. Auch ich sehe bei dieser Diagnosen Stellung nicht die "Gefahr", dass der Antrag von der Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgedeutet wird.
Wenn du den Antrag innerhalb der Frist stellst (das kann theoretisch auch am letzten Tag sein), dann bekommst du bis zur Reha Krankengeld weiter, während der Reha dann Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger).
Wie es dann weitergeht, das hängt auch davon ab, ob du arbeitsunfähig oder arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst.
Gruss
Czauderna
nein, so ist das nicht. bin eine ehrliche Haut. Ich hatte stressbedingt in meinem letzten Job starken Tinitus. Dere ist jetzt nicht mehr so stark, bedingt durch die Ruhe. Auch will ich mich nicht in KG oder ALG1 ausruhen, dazu habe ich noch viel zu viel Power in mir. Zum 2.Gutachten des MDK: ich kenne den genauen Inhalt nicht. Meine HÄ hat aber angedeutet. dass eine langfristige Gefährdung besteht. kann ich beim MDK oder bei meiner HÄ eine Kopie des Gutachtens verlangen? Meine Frage ist aber auch noch nicht beantwortet: was passiert im schlimmsten Fall mit meinem Dispositionsrecht, wenn ich die Formulare ausgefüllt abgebe?
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Die Frage kann dir niemand beantworten, da zunächst geklärt werden muss, ob das Dispositionsrecht in deinem Fall überhaupt eingeschränkt werden kann.
Wenn die Voraussetzungen für die Einschränkung des Dispositionsrechts vorliegen, kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Die Alternative - Nichtabgabe des Antrages - wird allerdings dazu führen, dass das Krankengeld eingestellt wird. Ist die schlechtere Alternative.
Wenn die Voraussetzungen für die Einschränkung des Dispositionsrechts vorliegen, kann der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Die Alternative - Nichtabgabe des Antrages - wird allerdings dazu führen, dass das Krankengeld eingestellt wird. Ist die schlechtere Alternative.
Hallo,paul1234 hat geschrieben:nein, so ist das nicht. bin eine ehrliche Haut. Ich hatte stressbedingt in meinem letzten Job starken Tinitus. Dere ist jetzt nicht mehr so stark, bedingt durch die Ruhe. Auch will ich mich nicht in KG oder ALG1 ausruhen, dazu habe ich noch viel zu viel Power in mir. Zum 2.Gutachten des MDK: ich kenne den genauen Inhalt nicht. Meine HÄ hat aber angedeutet. dass eine langfristige Gefährdung besteht. kann ich beim MDK oder bei meiner HÄ eine Kopie des Gutachtens verlangen? Meine Frage ist aber auch noch nicht beantwortet: was passiert im schlimmsten Fall mit meinem Dispositionsrecht, wenn ich die Formulare ausgefüllt abgebe?
im schlimmsten Fall, den ich aber, wie schon geschrieben nicht sehe, muss bei einer Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag meines Wissens nach noch ein formeller Rentenantrag von dir gestellt werden und die Kasse muss prüfen ob sie dich "zwingen" kann diesen Antrag zu stellen.
Das ist aber nicht so einfach, da es in solchen Fällen immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommt. Ich könnte nun alle möglichen Fallkonstellationen aufzählen, aber das würde dir hier und heute wirklich nichts bringen, weil du dich nicht gegen den Reha-Antrag wehren kannst ohne ggf. dein Krankengeld zu gefährden.
Gruss
Czauderna
Einfach mal der Reihe nach.
Wenn eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt wird Dich die Kasse auffordern innerhalb von 10 Wochen einen Reha Antrag zu stellen.
Frage: Hast Du den Reha Antrag von der Kasse mit dieser Aufforderung und dieser Frist erhalten?
Wen ja: Wenn Du den Antrag nicht stellst, wird das Krankengeld gestrichen. Wenn Du den Antrag stellst wird das Dispositionsrecht eingeschränkt. Wenn die Reha Maßnahme voraussichtlich erfolglos ist, wird der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet.
Und dann ist die RV zuständig. Als Dauerrente oder als Zeitrente. Dann ist weder die Krankenkasse mit Krankengeld noch die Arbeitsagentur mit ALG für Dich zuständig.
Wenn nein: Dann hast Du wohl den Antrag erhalten weil durch die Maßnahme eine Arbeitsfähigkeit erreicht werden kann. Wie wohl auch der Hausarzt das sagt. Das Dispositionsrecht kann dann nicht eingeschränkt werden.
Dann solltest Du auch den Antrag stellen, denn Du willst ja wieder arbeiten wie Du geschrieben hast.
Wenn Du den Antrag nicht stellst, kann die Kasse eventuell auch das Krankengeld einstellen. Und zwar wegen fehlender Mitwirkung.
Ansonsten lese ich hier einige Widersprüche.
Bist Du arbeitsunfähig oder nicht. Wenn Du nicht arbeitsfähig bist haben Bewerbungen wohl keinen Sinn. Denn Du könntest ja nicht anfangen.
Wenn Du arbeitsfähig bist machen Bewerbungen einen Sinn. Du möchtest ja arbeiten. Wenn Du arbeiten kannst ist die Arbeitsagentur für Dich zuständig und nicht die Krankenkasse.
Ein bisschen klingt es danach, das Krankengeld als Übergangslösung bis zu einem neuen Job zu betrachten.
Wenn eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt wird Dich die Kasse auffordern innerhalb von 10 Wochen einen Reha Antrag zu stellen.
Frage: Hast Du den Reha Antrag von der Kasse mit dieser Aufforderung und dieser Frist erhalten?
Wen ja: Wenn Du den Antrag nicht stellst, wird das Krankengeld gestrichen. Wenn Du den Antrag stellst wird das Dispositionsrecht eingeschränkt. Wenn die Reha Maßnahme voraussichtlich erfolglos ist, wird der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet.
Und dann ist die RV zuständig. Als Dauerrente oder als Zeitrente. Dann ist weder die Krankenkasse mit Krankengeld noch die Arbeitsagentur mit ALG für Dich zuständig.
Wenn nein: Dann hast Du wohl den Antrag erhalten weil durch die Maßnahme eine Arbeitsfähigkeit erreicht werden kann. Wie wohl auch der Hausarzt das sagt. Das Dispositionsrecht kann dann nicht eingeschränkt werden.
Dann solltest Du auch den Antrag stellen, denn Du willst ja wieder arbeiten wie Du geschrieben hast.
Wenn Du den Antrag nicht stellst, kann die Kasse eventuell auch das Krankengeld einstellen. Und zwar wegen fehlender Mitwirkung.
Ansonsten lese ich hier einige Widersprüche.
Bist Du arbeitsunfähig oder nicht. Wenn Du nicht arbeitsfähig bist haben Bewerbungen wohl keinen Sinn. Denn Du könntest ja nicht anfangen.
Wenn Du arbeitsfähig bist machen Bewerbungen einen Sinn. Du möchtest ja arbeiten. Wenn Du arbeiten kannst ist die Arbeitsagentur für Dich zuständig und nicht die Krankenkasse.
Ein bisschen klingt es danach, das Krankengeld als Übergangslösung bis zu einem neuen Job zu betrachten.
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Hier drängt sich mir die Vermutung auf, dass es noch andere Diagnosen außer Tinnitus gibt. Wenn sogar die Hausärztin nicht ausschließen kann, dass die Erwerbsminderung für eine Rente ausreicht.paul1234 hat geschrieben:meine HÄ rät mir, die Formulare auszufüllen. Auf Nachfrage konnte Sie mir aber nicht die Gewissheit geben, dass es im schlimmsten Fall nicht zu einer Zwangsverrentung kommen kann. deshalb hatte ich die Hoffnung, in einem Forum mehr Klarheit zu bekommen
ja, ich hab den Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation von der KK erhalten.broemmel hat geschrieben: Wenn eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt wird Dich die Kasse auffordern innerhalb von 10 Wochen einen Reha Antrag zu stellen.
Frage: Hast Du den Reha Antrag von der Kasse mit dieser Aufforderung und dieser Frist erhalten?
Dieser besteht aus mehreren Formularen der RV (G100, 110, 120, 130 + G600)
Aber was für maßnahmen sollen da kommen? Ich war doch erst im November zur Rehabroemmel hat geschrieben: Wenn Du den Antrag stellst wird das Dispositionsrecht eingeschränkt. Wenn die Reha Maßnahme voraussichtlich erfolglos ist, wird der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet.
Sorry, mit den Ja/nein-Auswahlschema komme ich nicht klar, weil du ja für beide Fälle die Zustellung des Antrags auf Reha voraussetzt.broemmel hat geschrieben: Wenn nein: Dann hast Du wohl den Antrag erhalten weil durch die Maßnahme eine Arbeitsfähigkeit erreicht werden kann. Wie wohl auch der Hausarzt das sagt. Das Dispositionsrecht kann dann nicht eingeschränkt werden.
Auch die RV konnte mir heute nicht definitiv sagen, was dann passiert, wenn ich den Antrag abgebe.