Hallo, ihr habt mir bisher toll geholfen!! Geht' s nochmal?
Also:
1. Ich bekomme jetzt ab 1.10. die volle, zunächst befristete EU-Rente, allerdings mit rückwirkendem Rentenbeginn Mitte letzten Jahres wegen erfolgloser Reha. Hierzu ist ein Guthaben aufgelaufen, das mit gezahltem Krankengeld und ALG verrechnet wird. Beides ist zusammen höher als das Guthaben. Muss ich dann zurückzahlen? Die Rentenversicherung sagte " Nein, da würden KK und AgfA auf dem Saldo sitzen bleibe " Stimmt das?
2. Ich bin bis 30.9. über die AgfA pflichtversichert in der Krankenversicherung. Ab dem 1.10. muss ich mich freiwillig krankenversichern, da ich die Bedingungen für die KV der Rentner nicht erfülle.
Meine Frage: Läuft die KV dann zum 30.9. einfach aus und kann ich mir eine andere KV suchen ( was ich gerne möchte ) oder muss ich ordentlich kündigen? Ich hoffe auf die erste Möglichkeit, da ja eine neue Form der KV entsteht - weiß das jemand?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen, Vielen Dank im voraus für die Hilfe!!!
EU-Rente: Rückzahlungen und Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 30.10.2012, 12:58
Re: EU-Rente: Rückzahlungen und Krankenversicherung
Ja, für diese ZEit entsteht keine darüber hinausgehende Forderung der KK und der Arbeitsagentur gegenüber dem Versicherten.ruecken2010 hat geschrieben: 1. Ich bekomme jetzt ab 1.10. die volle, zunächst befristete EU-Rente, allerdings mit rückwirkendem Rentenbeginn Mitte letzten Jahres wegen erfolgloser Reha. Hierzu ist ein Guthaben aufgelaufen, das mit gezahltem Krankengeld und ALG verrechnet wird. Beides ist zusammen höher als das Guthaben. Muss ich dann zurückzahlen? Die Rentenversicherung sagte " Nein, da würden KK und AgfA auf dem Saldo sitzen bleibe " Stimmt das?
MfG
ratte1