EU-Rente: Rückzahlungen und Krankenversicherung

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Moderator: Czauderna

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ruecken2010
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EU-Rente: Rückzahlungen und Krankenversicherung

Beitrag von ruecken2010 » 11.09.2013, 19:26

Hallo, ihr habt mir bisher toll geholfen!! Geht' s nochmal?

Also:

1. Ich bekomme jetzt ab 1.10. die volle, zunächst befristete EU-Rente, allerdings mit rückwirkendem Rentenbeginn Mitte letzten Jahres wegen erfolgloser Reha. Hierzu ist ein Guthaben aufgelaufen, das mit gezahltem Krankengeld und ALG verrechnet wird. Beides ist zusammen höher als das Guthaben. Muss ich dann zurückzahlen? Die Rentenversicherung sagte " Nein, da würden KK und AgfA auf dem Saldo sitzen bleibe " Stimmt das?

2. Ich bin bis 30.9. über die AgfA pflichtversichert in der Krankenversicherung. Ab dem 1.10. muss ich mich freiwillig krankenversichern, da ich die Bedingungen für die KV der Rentner nicht erfülle.

Meine Frage: Läuft die KV dann zum 30.9. einfach aus und kann ich mir eine andere KV suchen ( was ich gerne möchte ) oder muss ich ordentlich kündigen? Ich hoffe auf die erste Möglichkeit, da ja eine neue Form der KV entsteht - weiß das jemand?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, Vielen Dank im voraus für die Hilfe!!!

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 11.09.2013, 19:47

Hallo,

schonmal eine Antwort zu 2.:
Du musst regulär kündigen - also bei Eingang der Kündigung im September zum 30.11.2013.

Wichtig: Wahltarife oder Unterbrechungen der Mitgliedschaft lösen ggf. neue oder längere Bindungsfristen aus.

Gruß
roemer70

ratte1
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Re: EU-Rente: Rückzahlungen und Krankenversicherung

Beitrag von ratte1 » 12.09.2013, 21:19

ruecken2010 hat geschrieben: 1. Ich bekomme jetzt ab 1.10. die volle, zunächst befristete EU-Rente, allerdings mit rückwirkendem Rentenbeginn Mitte letzten Jahres wegen erfolgloser Reha. Hierzu ist ein Guthaben aufgelaufen, das mit gezahltem Krankengeld und ALG verrechnet wird. Beides ist zusammen höher als das Guthaben. Muss ich dann zurückzahlen? Die Rentenversicherung sagte " Nein, da würden KK und AgfA auf dem Saldo sitzen bleibe " Stimmt das?
Ja, für diese ZEit entsteht keine darüber hinausgehende Forderung der KK und der Arbeitsagentur gegenüber dem Versicherten.

MfG

ratte1

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