Erste Einladung der KK nach ~9 Monaten Bezug ist da – annehmen?
Moderator: Czauderna
Re: Erste Einladung der KK nach ~9 Monaten Bezug ist da – annehmen?
Hallo,
zum Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz fehlender Erwerbsfähigkeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 036050.pdf
MfG
ratte1
zum Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz fehlender Erwerbsfähigkeit: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 036050.pdf
MfG
ratte1
Re: Erste Einladung der KK nach ~9 Monaten Bezug ist da – annehmen?
Hallo,
zu deiner ersten Anmerkung wieder ein Beispiel:
Arbeitsunfähig ab 01.10.2024 - der maßgebende 3-Jahreszeitraum für Anrechnung von Vorerkrankungen wäre der 01.10.2021 - 30.09.2024
Folgende AU-Zeiten wegen der gleichen Erkrankung sind vorhanden und bei jeder Zeit wurde vom jeweiligen oder auch gleichen Arbeitgeber die volle Lohnfortzahlung geleistet
01.11.2021 - 10.12.21 = (6 Wochen)
01.07.2022 - 11.08.22 = (6 Wochen)
01.03.2023 - 11.04.23 = (6 Wochen)
01.11.2023 - 10.12.23 = (6 Wochen)
01.07.2024 - 11.08.24 = (6 Wochen)
Wir hätten demnach 30 Wochen anrechenbare Vorerkrankungen - blieben somit noch 48 Wochen übrig in der maßgebenden Blockfrist bis zum 30.09.2024 und weil die fehlenden 48 Wochen in dieser Blockfrist nicht mehr erreicht werden können, beginnt ab dem 01.10.2024 eine neue Blockfrist und damit auch ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.
Selbst wenn auch bereits 78 Wochen angerechnet werden könnten, liefe die maßgebende Blockfrist mit dem 30.09.2024 aus und ab dem 01.10.2024 würde eine neue Blockfrist beginnen.
Etwas anders würde es sich verhalten, wenn in der Zeit vom 01.12.2021 bis zum 30.09.2024 tatsächlich zu einem festgestellten Leistungsablauf gekommen wäre, der vor dem 30.09.2024 gelegen hatte, dann würde nur dann ab dem 01.10.2024 ein Krankengeldanspruch bestehen, wenn seit dem Leistungsende und dem 01.10.2024 mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen nachgewiesen werden können.
Nehmen wir an in unserem Beispiel wäre das Leistungsende am 30.04.2023 eingetreten, dann müssten ab dem 01.5.2023 bis zum 01.10.2024 eben diese sechs Monate nachgewiesen werden.
Jetzt hoffe ich, dass ich das alles so aus dem Kopf noch richtig hinbekommen habe - wenn nicht - wie immer Korrektur immer erlaubt und gern genommen.
Gruss
Czauderna
zu deiner ersten Anmerkung wieder ein Beispiel:
Arbeitsunfähig ab 01.10.2024 - der maßgebende 3-Jahreszeitraum für Anrechnung von Vorerkrankungen wäre der 01.10.2021 - 30.09.2024
Folgende AU-Zeiten wegen der gleichen Erkrankung sind vorhanden und bei jeder Zeit wurde vom jeweiligen oder auch gleichen Arbeitgeber die volle Lohnfortzahlung geleistet
01.11.2021 - 10.12.21 = (6 Wochen)
01.07.2022 - 11.08.22 = (6 Wochen)
01.03.2023 - 11.04.23 = (6 Wochen)
01.11.2023 - 10.12.23 = (6 Wochen)
01.07.2024 - 11.08.24 = (6 Wochen)
Wir hätten demnach 30 Wochen anrechenbare Vorerkrankungen - blieben somit noch 48 Wochen übrig in der maßgebenden Blockfrist bis zum 30.09.2024 und weil die fehlenden 48 Wochen in dieser Blockfrist nicht mehr erreicht werden können, beginnt ab dem 01.10.2024 eine neue Blockfrist und damit auch ein neuer Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld.
Selbst wenn auch bereits 78 Wochen angerechnet werden könnten, liefe die maßgebende Blockfrist mit dem 30.09.2024 aus und ab dem 01.10.2024 würde eine neue Blockfrist beginnen.
Etwas anders würde es sich verhalten, wenn in der Zeit vom 01.12.2021 bis zum 30.09.2024 tatsächlich zu einem festgestellten Leistungsablauf gekommen wäre, der vor dem 30.09.2024 gelegen hatte, dann würde nur dann ab dem 01.10.2024 ein Krankengeldanspruch bestehen, wenn seit dem Leistungsende und dem 01.10.2024 mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen nachgewiesen werden können.
Nehmen wir an in unserem Beispiel wäre das Leistungsende am 30.04.2023 eingetreten, dann müssten ab dem 01.5.2023 bis zum 01.10.2024 eben diese sechs Monate nachgewiesen werden.
Jetzt hoffe ich, dass ich das alles so aus dem Kopf noch richtig hinbekommen habe - wenn nicht - wie immer Korrektur immer erlaubt und gern genommen.
Gruss
Czauderna
Re: Erste Einladung der KK nach ~9 Monaten Bezug ist da – annehmen?
Beim MDK war ich nicht. Nun muß ich innerhalb von zehn Wochen einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation stellen, was nach über einem Jahr Krankengeld auch nachvollziehbar erscheint.Czauderna hat geschrieben: ↑18.07.2024, 16:31Zuerst muss ein entsprechendes Gutachten des MDK vorliegen, aus dem klar hervorgeht, dass deine Erwerbsfähigkeit stark bedroht ist oder sogar schon nicht mehr vorhanden ist. Dann wird dich die Kasse auffordern innerhalb von 10 Wochen einen entsprechenden Reha-Antrag zu stellen bei der Rentenversicherung.
- Von wem bekomme ich, in welcher Höhe, Geld während der Reha?
- Wer entscheidet, wo es hingeht? Kann ich darauf Einfluss nehmen? Einer meiner Ärzte hat nämlich jüngst eine Tagesklinik angeregt und da läuft gerade die Anmeldung. (Stationär oder ambulant teilstationär war nicht vorausgefüllt.)
- Wenn die AU zum Stichtag endet und ich danach ALG I beantrage, ging das ebenfalls, richtig?
Re: Erste Einladung der KK nach ~9 Monaten Bezug ist da – annehmen?
GrussEmpr hat geschrieben: ↑27.10.2024, 12:27Beim MDK war ich nicht. Nun muß ich innerhalb von zehn Wochen einen Antrag zur medizinischen Rehabilitation stellen, was nach über einem Jahr Krankengeld auch nachvollziehbar erscheint.Czauderna hat geschrieben: ↑18.07.2024, 16:31Zuerst muss ein entsprechendes Gutachten des MDK vorliegen, aus dem klar hervorgeht, dass deine Erwerbsfähigkeit stark bedroht ist oder sogar schon nicht mehr vorhanden ist. Dann wird dich die Kasse auffordern innerhalb von 10 Wochen einen entsprechenden Reha-Antrag zu stellen bei der Rentenversicherung.
vom Träger der Reha, in der Regel ist das die Rentenversicherung
- Von wem bekomme ich, in welcher Höhe, Geld während der Reha?
du kannst natürlich gegenüber dem Kostenträger der Reha deine Wünsche äußern, bitte nicht vergessen, die Krankenkasse mit ins Boot zu holen, denn wenn dadurch der Antritt der Reha verzögert würde, muss die Krankenkasse ihr "okay" geben. Sie hat dir mit Sicherheit dein Dispositionsrecht eingeschränkt
- Wer entscheidet, wo es hingeht? Kann ich darauf Einfluss nehmen? Einer meiner Ärzte hat nämlich jüngst eine Tagesklinik angeregt und da läuft gerade die Anmeldung. (Stationär oder ambulant teilstationär war nicht vorausgefüllt.)
wie meinst du das - Stichtag = Ende Krankengeldanspruch? oder Ende der Reha ?
- Wenn die AU zum Stichtag endet und ich danach ALG I beantrage, ging das ebenfalls, richtig?
Czauderna
Re: Erste Einladung der KK nach ~9 Monaten Bezug ist da – annehmen?
Nein, ich meine damit, dass es gar nicht zu einer Reha kommt, sondern die aktuell laufende AU mit Ablauf der zehnwöchigen Frist endet. Dann würde man einfach ALG I beantragen und hat mit Krankenkasse und Reha nichts mehr zu tun, richtig?
Re: Erste Einladung der KK nach ~9 Monaten Bezug ist da – annehmen?
Hallo,
das kann so sein, muss aber nicht. Denn wenn du während des ALG-1 Bezugs erneut wegen der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig wirst, dann könnte sich die Kasse an die Aufforderung erinnern und dir das Krankengeld sperren, bis du den Antrag gestellt hast. Dazu kommt noch, dass auch dein behandelnder Arzt "mitspielt" und das Ende deiner Arbeitsunfähigkeit auf den Termin nach deinem Wunsch festsetzt.
Gruss
Czauderna
Re: Erste Einladung der KK nach ~9 Monaten Bezug ist da – annehmen?
Das klingt interessant, denn es würde im Extremfall bedeuten, dass diese medizinische Rehabilitation nun absolut verpflichtend ist. Irgendwann muss aber auch der Punkt kommen, an welchem der Staat sagt: "Okay, jetzt war er XY Monate gesund, jetzt berufen wir uns nicht mehr auf die Reha".
Aber wie dem auch immer sei: Wird schon schiefgehen!
Aber wie dem auch immer sei: Wird schon schiefgehen!