Entweder Termin beim Facharzt für Psychatrie oder kein Krankengeld mehr - aber kein Termin verfügbar über 116117

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Moderator: Czauderna

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eva1976
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Entweder Termin beim Facharzt für Psychatrie oder kein Krankengeld mehr - aber kein Termin verfügbar über 116117

Beitrag von eva1976 » 03.05.2024, 08:40

Hallo Zusammen,

meine Krankenkasse beruft sich immer wieder auf meine Mitwirkungspflicht und verlangt, dass ich einen Termin bei einem Facharzt vereinbare zwecks Psychotherapie. Sonst droht Einstellung der Krankengeld-Zahlung. Ich versuche seit Januar immer wieder mit Überweisungen mit Dringlichkeitscode über die 116117 einen entsprechenden Termin bei einem Facharzt für Psychatrie zu bekommen. - Ohne Erfolg. Ich habe meine Krankenkasse mehrmals telefonisch und auch per Mail darüber informiert. Sogar mit Screenshot der vergeblichen Terminvergabe auf 116117-termin.de - Psychologische Psychotherapeuten und Dipl.-Psychologen sind verfügbar. Aber kein Facharzt. (Bei einer Psychologischen Psychotherpeutin war ich bereits im Januar) - ich finde es absolut menschenverachtend, einer offensichtlich ohnehin schon psychisch angeknacksten Person (Burnout) auf erpresserische Weise mit Existenz-Ängsten zu drohen. - Das kann wirklich labile Menschen gänzlich ins Unglück stürzen. Paragraphen hin oder her.
Dazu kommt die Tatsache, dass ich zum 11.06. für 5 Wochen in einer stationären Psychosomatische Reha sein werde.
Die Frist für den "Zwangstermin" geht bis 16.05. - Ich sehe für mich in der Reha ausreichend Hilfe um danach wieder beruflich auf die Beine zu kommen.
Wenn ich aber nun drohende Obdachlosigkeit vor Augen habe, weil ich meine Miete nicht mehr zahlen kann, nützt mir die Reha auch nix mehr.
Was kann ich tun? Vielen Dank schon mal :-)
(auf sämlichen Überweisungen steht immer "Erschöpfungssyndrom" und "Überweisung an Psychatrie")

Czauderna
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Re: Entweder Termin beim Facharzt für Psychatrie oder kein Krankengeld mehr - aber kein Termin verfügbar über 116117

Beitrag von Czauderna » 03.05.2024, 09:24

Hallo und willkommen im Forum
So schlimm auch die Situation für dich erscheinen mag, so einfach geht das nun doch nicht.
Die Krankenkasse kann dir in diesem Fall das Krankengeld nicht sperren. Der einzig denkbare Grund wäre die fehlende Mitwirkung und der scheidet, so lese ich jedenfalls deinen Beitrag, aus. Du warst und bist bemüht einen Termin bei einem Facharzt zu erhalten und hast über die Erfolglosigkeit deiner Bemühungen auch deine Kasse in Kenntnis gesetzt. Wenn die Kasse ein solches Interesse daran hat, wäre sie durchaus in der Lage, dir aktiv bei einer Terminvermittlung behilflich zu sein. Hinzu kommt auch die Tatsache, dass du bereits eine Reha beantragt hast und diese am 11.06. antreten wirst. Ich nehme an, dass die Rentenversicherung Kostenträger dieser Reha sein wird. Damit ist doch bereits all das, was das Ziel der Krankenkasse sein kann, erreicht. Es würde auch meiner Meinung nach keinen Sinn machen, vor Reha-Beginn eine ambulante Psychotherapie zu beginnen, für die übrigens kein Facharzt notwendig ist, sondern ein Vertragspsychotherapeut/in ausreicht.
Ich gehe davon aus, dass du diese Aufforderung, dir einen Facharzttermin zu besorgen schriftlich hast und dir auch, unter Angabe einer gesetzlichen Begründung, tatsächlich ab dem 17.05. das Krankengeld gesperrt werden soll. Da sollte dann auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein, die dich auf die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb einer Frist von 1 Monat hinweist.
Gruss
Czauderna

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