Mal zurück zu einem für mich noch unbeantworteten Aspekt: Alle hier gehen davon aus, daß die Rentenversicherung Kostenträger für die Reha sein wird - das muß doch gar nicht unbedingt der Fall sein. (Bei der medizinischen Reha meines Mannes Anfang letzten Jahres war es trotz seiner damals 42 Jahre noch nicht der Fall, weil im Versicherungsverlauf diverse Ausbildungszeiten und Zeiten als Selbständiger mit geringfügigem Einkommen gerade nicht belegt waren, und über die Beiträge der letzten zwei Jahre lagen wir zu diesem Zeitpunkt mit der DRV im Streit - die waren also noch nicht bezahlt.)
Wenn Suse z.B. ihre 15 Jahre an Pflichversicherungsbeiträgen in der Rentenversicherung noch nicht zusammen hat oder in den letzten zwei Jahren weniger als 6 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat, sieht es doch schwer danach aus, als sei die Krankenkasse hier gefragt. Ist immerhin eine Möglichkeit - geht da eventuell etwas, Suse?
Wenn es KK-seitig tatsächlich weniger Probleme bereitet, ein behindertes Kind ebenfalls in einer Reha-Einrichtung unterzubringen, und die Krankenkasse als Kosten- und Leistungsträger auftritt, dann ist u.U. das Problem schon gelöst.
Viele Grüße
Koulchen
Entweder Reha oder kein Krankengeld-- trotz Alleinerziehend?
Moderator: Czauderna