Hallo Ihr Spezialisten.
Frage: Ich habe die 10 Wochenfrist für eine Reha laufen und möchte in der letzten Feb. Woche den Antrag für meine Reha abschicken. Das ist dann die letzte Woche der 10 Wochenfrist. Gleichzeitig habe ich von meiner KK bescheid bekommen das Anfang März meine 78 Wochen Krankengeld erschöpft sind. Ich habe jetzt vor am letzten Tag der Krankengeldzahlung bei der Arbeitsargentur vorzusprechen und Ihnen mitzuteilen das ich weiter Arbeitsunfähig bin, eine Reha beantragt habe und kein KG mehr bekomme. Ich gehe mal davon aus das die Arbeitsargentur erst einmal weiter bezahlt bis die Rentenversicherung die Zahlung ab Reha beginn übernimmt.
Wird diese Zeit bis zum Rehabeginn auf meine Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes angerechnet ? oder seht Ihr noch andere Probleme ?
( Sorry ich muß mich sobald ich wieder Arbeitsfähig bin beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. ?
Gruß Otto
Ende Krankengeld - Reha - Arbeitsargentur ?
Moderator: Czauderna
Hallo Otto,
also als erstes, auch wenn die 10 Wochen Frist mit dem Ende des Krankengeldanspruches fast zusammenfällt, musst Du den Antrag stellen. Zum zweiten würde ich Dir empfehlen, Dich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden (möglichst mit Bescheid der Krankenkasse über das Ende des Krankengeldanspruches!!). Je schneller Du Dich meldest, desto schneller kannst Du die erforderlichen Unterlagen beibringen und desto schneller geht die Bewillgung der Leistungen.
Zum dritten: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zwischen Krankengeld und evt. Reha wird auf dem Höchstanspruch angerechnet. Soweit ich informiert bin, führt jedoch auch der Anspruch auf Krankengeld zu einer Verlängerung des Anspruches auf Arbeitslosengeld.
VG Pupsi
also als erstes, auch wenn die 10 Wochen Frist mit dem Ende des Krankengeldanspruches fast zusammenfällt, musst Du den Antrag stellen. Zum zweiten würde ich Dir empfehlen, Dich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden (möglichst mit Bescheid der Krankenkasse über das Ende des Krankengeldanspruches!!). Je schneller Du Dich meldest, desto schneller kannst Du die erforderlichen Unterlagen beibringen und desto schneller geht die Bewillgung der Leistungen.
Zum dritten: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zwischen Krankengeld und evt. Reha wird auf dem Höchstanspruch angerechnet. Soweit ich informiert bin, führt jedoch auch der Anspruch auf Krankengeld zu einer Verlängerung des Anspruches auf Arbeitslosengeld.
VG Pupsi