em-antrag stellen wärend krankengeldbezug - was beachten?

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Moderator: Czauderna

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Miep
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em-antrag stellen wärend krankengeldbezug - was beachten?

Beitrag von Miep » 12.08.2012, 19:02

hallo liebes forum,

ich bin zur zeit in der klinik, seit dem 05.08 ausserhalb der lohnfortzahlung und seit dem 06.08 im krankengeldbezug. den ersten auszahlungsschein werde ich am 20.08 einreichen.

mir wurde empfohlen von hier aus einen antrag auf em-rente zu stellen.

auf dem auszahlschein wird ja auch danach gefragt, ob man eine em-rente beantragt hat (ja/nein) und/oder eine bewilligt wurde (ja/nein).

ich würde wahrheitsgemäß angeben, dass eine beantragt wurde.

hat dies in irgendeiner form auswirkungen auf das zu zahlende krankengeld?

muss ich irgendwas berücksichtigen?

danke.

Carola
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Beitrag von Carola » 12.08.2012, 19:31

Erstmal ruhig bleiben.
EM-Rente beantragen ist ok, mit hilfe von deinen Ärzten, bzw vom Kranken
haus, sind deine chancen schon mal besser.
Aber, Reha vor Rente, dh, du wirst eh vorher durchgescheckt ob bei dir
eine Reha noch hilft, erst dann, bzw nach der Reha, wird über die EM-Rente entschieden.
Also, keinen Antrag auf EM-Rente stellen.
Antrag auf Reha stellen, warum ? Reha-Antrag ist gleichzeitig Antrag auf EM-Rente, erst in der Reha wird geschaut ob du überhaupt Rentenwürdig bist.
Und.
Lass auf jeden Fall den scheiss sein irgendwas anzukreuzen im Auszahlungsschein, die Ärzte wissen schon warum sie es nicht machen, und wenn du irgendwann in ferner zukunft vorhast so einen Antrag zu stellen, kreutzt man sowas nicht im Auszahlungsschein an, sondern die Krankenkasse wird dir eh vorher auf die Füsse treten.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.08.2012, 19:46

So ein Quatsch.

Wieso wird hier ein Tip gegeben das man lügen soll.

Auf dem Auszahlschein ankreuzen das EM Rente beantragt wurde und gut ist.
Die Kasse wird einen Ersatzanspruch beim RV Träger stellen. Vom RA kriegt sie sowieso Kenntnis durch die Meldung zur KVdR.

röschen
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Beitrag von röschen » 12.08.2012, 19:49

Wenn es die Klinikärzte empfehlen, ist die Frage, ob vorher noch eine Reha sinnvoll wäre. Wenn nicht, würde ich es direkt machen.
Ich hatte abgewartet, bis die Kasse Druck machte. Nicht mal wegen Krankengeld, sondern wegen etwas unrealistischer Hoffnung auf Besserung. Wenn man 38 Jahre fast ununterbrochen gearbeitet hat, fällt die Einsicht, dass es nicht mehr geht, eben schwer...

Carola
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Beitrag von Carola » 12.08.2012, 19:56

Sie darf eh nichts ankreuzen, bzw hat sie (noch)keinen Antrag gestellt.
Habe nicht zum Lügen aufgefordert.
Hoffe nicht das jeder so drauf ist wie du.
Ich habe nicht zum Lügen aufgefordert.
Endschuldige dich bitte, ansonsten mache ich es so wie du, einfach
Behauptungen aufstellen.(mach ich eh nicht, bin nicht so ein Mensch wie du)
Wollte nur helfen, und nicht auf einen Troll reinfallen..
Wenn das so hier abgeht das man sofort als "Anleiterin zum Lügen" hingestellt wird, ist es wohl besser hier nichts mehr zu schreiben.
lg Carola

Miep
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Beitrag von Miep » 12.08.2012, 20:14

Also,ich habe bereits eine Reha hinter mir (November/Dezember 2011).

Wurde arbeitsUNFÄHIG entlassen und war bis Mitte Februar 2012 weiter krank geschrieben.

Aus finanzieller Not heraus bin ich dann wieder arbeiten gegangen.

Seit Ende Juni bin ich wieder in der Klinik und zwar bis voraussichtlich Mitte September.

Danach muss ich erstmal wieder arbeiten gehen...es geht finanziell nicht anders.

Vermutlich wird mir das beim EM-Antrag zum Nachteil ausgelegt, oder?

Bis ich den ersten Auszahlungsschein abgegeben habe, habe ich den EM-Antrag abgeschickt. Daher muss ich wohl "beantragt" ankreuzen. Bei "bewilligt" kreuze ich "nein" an, da bis dahin über den Antrag nicht entschieden sein wird. Mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten muss man wohl rechnen?

Was bedeutet "Die Kasse wird einen Ersatzanspruch beim RV Träger stellen" für mich? Muss ich was zahlen?

Danke.

Carola
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Beitrag von Carola » 12.08.2012, 20:37

Dann bröseln wir mal auf.
Reha 2011..welche Prognose wurde erstellt ?
3std..3-6std...-über 6std
Nur für deinen Beruf ? oder Allgemeiner Arbeitsmarkt ?
Welche Einschränkungen?
Oh man, nun.
Erstens bist du hier falsch.
Kankenkassenforum. geht um Krankengeld oder ähnlich.
Du bist ein Kandidat für EM-Rente, bzw Aussteuerung, danach ALG1.
Hier bekommst du wenig hilfe in der Beziehung, Fachleute für dein Fall
bekommst du z.b hier krank-ohne-rente.de/

Mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten muss man wohl rechnen?
JA, leider.

Was bedeutet "Die Kasse wird einen Ersatzanspruch beim RV Träger stellen" für mich? Muss ich was zahlen?
nein, nicht einen €, auf keinen Fall.

Im Gegenteil, sollte deine EM-Rente höher sein als dein Krankengeld/ALG1/H4 bekommst du alles nachgezahlt.
Andersrum, sollte deine EM-Rente kleiner sein haben die Ämter eben Pech gehabt, und du brauchst nichts zahlen.
Wie gesagt, hier wirst du nur vereinzelt hilfe bekommen, aber nur in den
Umfang der Krankenkasse zu helfen dich schnellstmöglich loszuwerden.
So wie ich sehe gibt es ja einige SBler hier die helfen, aber andere die
dieses Forum den Bach runtergleiten lassen.
Wenn ein Broemmel oder wie der heisst wieder meint schau mal in den anderen Forum, da sind leider keine Krankenkassenmitarbeiter, aber viele
ehmalige, und im Sozialrecht bewanderte.
Meine Persönliche Meinung.
Dein Fall wurde in einigen varianten dort oft behandelt, wirst hilfe bekommen ohne das Geldinteressen dahinter stehen.
Schau rein, kann dich nicht zwingen zu deinen Glück, aber so was, was hier abgeht das wenn man helfen will sofort als Lügner beschimpft wird gibt es dort nicht.
lg

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 12.08.2012, 20:53

Hallo Miep,

die Frage, ob du den Antrag stellen solltest oder nicht kann hier wohl nicht beantwortet werden. Die Entscheidung ist viel zu sehr von deinen persönlichen Verhältnissen im Einzelfall abhängig, so dass ich eine Empfehlung per Ferndiagnose für fahrlässig halte.

Zu deinen Fragen, was der Antrag für den Krankengeldanspruch bedeutet, kann ich dir antworten.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, passiert gar nichts mit dem Krankengeldanspruch. Wenn der Antrag bewilligt wird und du Rente bekommst, passiert das:

== volle und teilweise Erwerbsminderungsrente ==
Beispiel 1: Dein Krankengeld beträgt 1000 € / Monat. Die Rentenversicherung bewilligt nach deinem Antrag eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Rente beträgt 700 € / Monat.
==> Sobald die Rente bewilligt ist, bekommst du kein Krankengeld mehr, sondern nur noch die Rente von 700 €.

Beispiel 2: Dein Krankengeld beträgt 1000 € / Monat. Die Rentenversicherung bewilligt nach deinem Antrag eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Die Rente beträgt 400 € / Monat.
==> Sobald die Rente bewilligt ist, wird das Krankengeld um den Zahlbetrag der Rente gekürzt. Das neue Krankengeld beträgt (1000 € altes Krankengeld - 400 € Rente =) 600 € / Monat.

== Ersatzanspruch der Kasse beim RV-Träger ==
Wenn du heute einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst, wirst du nicht morgen schon die Bewilligung in der Post haben. Die Krankenkasse zahlt erstmal weiter Krankengeld. Wenn die Rentenversicherung deinen Antrag geprüft hat, wird sie die Rente aber rückwirkend bewilligen. Grundsätzlich hättest du also Anspruch auf eine Nachzahlung. Diese Nachzahlung sichert sich aber die Kasse - schließlich hat sie Krankengeld gezahlt.

Beispiel: Die Rentenversicherung stellt am 1.11. fest, dass du rückwirkend zum 1.8. Anspruch auf 700 € Rente / Monat hast.

Das hast du bekommen: 3000 € Krankengeld (August, September, Oktober je 1000 €). Das wäre dein Anspruch gewesen: 2100 € Rente. (August, September, Oktober je 700 €).

Krankenkasse holt sich von den gezahlten 3000 € also 2100 € vom RV-Träger zurück. Die restlichen 900 € sind für die Kasse verloren. Du selbst musst nichts zahlen.

Gruß
Swantje

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 12.08.2012, 21:01

Carola, vielleicht solltest Du solche Aussagen mal überdenken:
Wie gesagt, hier wirst du nur vereinzelt hilfe bekommen, aber nur in den Umfang der Krankenkasse zu helfen dich schnellstmöglich loszuwerden.
aber andere die dieses Forum den Bach runtergleiten lassen.
wirst hilfe bekommen ohne das Geldinteressen dahinter stehen
Viel mehr Vorurteile kann man kaum haben. Auch hier sind Experten unterwegs, die in ihrer Freizeit und im Rahmen ihrer Möglichkeiten helfen - und das nicht interessengeleitet, wie Du es uns unterstellst, sondern möglichst neutral. Wenn Du von broemmel eine Entschuldigung einforderst, wäre auch Deinerseits eine gegenüber den zahlreichen Ratgebenden angebracht!

Und dass Du Miep empfiehlst, die beiden Fragen nicht zu beantworten, finde ich befremdlich. Denn alleine durch das wahrheitsgemäße Ankreuzen ergeben sich keinerlei Nachteile, wie Du hier unterschwellig in den Raum wirfst.

Miep
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Beitrag von Miep » 12.08.2012, 21:46

Danke schön, Swantje B.

Jetzt bin ich beruhigt.

Werde brav ankreuzen,dass der Antrag gestellt wurde.

LG.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.08.2012, 21:55

Hallo Carola,
ich darf mal zitieren, nämlich dich :

"Lass auf jeden Fall den scheiss sein irgendwas anzukreuzen im Auszahlungsschein, die Ärzte wissen schon warum sie es nicht machen, und wenn du irgendwann in ferner zukunft vorhast so einen Antrag zu stellen, kreutzt man sowas nicht im Auszahlungsschein an, sondern die Krankenkasse wird dir eh vorher auf die Füsse treten."

Ich denke, das sagt alles.

Tatsache ist, wenn jemand aus einer Reha arbeitsunfähig entlassen wurde, dass dann erst einmal der RV-Träger am Zuge ist. Er muss in einer festgesetzten Frist von 8 Wochen prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
(entweder auf Zeit oder auf Dauer) erfüllt ist. Ist dies der Fall, dann gilt der
Antrag auf Reha auch als Rentenantrag, allerdings ist dann noch ein formeller Antrag des Versicherten erforderlich. Die KAsse macht in diesem Fall einen Ersatzanspruch beim RV-Träger geltend und erhält dann im Falle der Rentenbewilligung das Krankengeld bis zur Höhe der tatsächlichen Rente zurück. In diesem Falle scheint der RV-Träger keine Entscheidung getroffen zu haben. Wenn nun die Versicherte während des Krankengeldbezuges von sich aus einen Rentenantrag stellt dann wird auch dann die Kasse einen Ersatzanspruch stellen und der Versicherte ist verpflichtet die Kasse über die Rentenantragstellung zu informieren -so einfach ist das.
Und es hat für den Versicherten auch noch einen Vorteil - die Kasse lässt ihn in Ruhe.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.08.2012, 22:11

Name Carola du bist ja putzig.

Czauderna hat dich ja schon zitiert. Du hast all empfohlen nach dem Rentenantrag bloss nix auf dem Auszahlschein anzukreuzen.

Wofür genau soll ich mich jetzt entschuldigen?
Ich finde höchstens die von dir aufgestellten Thesen über die Intentionen der hier aktiven Kasse Mitarbeiter bedenklich.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.08.2012, 22:14

Na Carola du bist ja putzig.

Czauderna hat dich ja schon zitiert. Du hast all empfohlen nach dem Rentenantrag bloss nix auf dem Auszahlschein anzukreuzen.

Wofür genau soll ich mich jetzt entschuldigen?
Ich finde höchstens die von dir aufgestellten Thesen über die Intentionen der hier aktiven Kasse Mitarbeiter bedenklich.

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