Einstellung Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Urmelchen
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Einstellung Krankengeld

Beitrag von Urmelchen » 02.03.2011, 20:40

Hallo

Seit dem 1. Januar 2011 bin ich im Krankenstand und beziehe seit dem Mitte Februar 2011 von der Krankenkasse Krankengeld. Letztes Jahr bin ich am Knie operiert worden und davon sind noch Folgeerscheinungen wie Thrombose , Ödem und CRP-Wert sind noch sehr hoch und habe Schmerzen ohne Ende

Jetzt meine Frage, die Krankenkasse hat die Arztberichte zum MDK geschickt zur Prüfung und das MDK der Krankenkasse teilte mit einer Stellungnahme mit, das ich Mitte Februar 2011 meiner Arbeit wieder nachgehen sollte und somit die Zahlung eingestellt wird.

Wie kann der MDK eine Stellungnahme abgeben, ohne das er mich gesehen oder untersucht hat?

Gruß Urmelchen

Machts Sinn

Aktenlagegutachten des MDK und Krankengeldeinstellung

Beitrag von Machts Sinn » 02.03.2011, 20:48

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Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 02.03.2011, 21:03

Danke Machts Sinn für Deinen ausführlichen Bericht,

aber ich blicke es trotzdem nicht, ob MDK ohne Untersuchung es so entscheiden kann, das die Zahlung eingestellt wird und ich arbetisg
fähig sein sollte.

LG
Urmelchen

Machts Sinn

MDK nach Aktenlage

Beitrag von Machts Sinn » 02.03.2011, 22:09

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.03.2011, 23:12

Hallo Urmelchen,
ja, die Kasse kann aufgrund eines MDK-Gutachtens bzw. einer Stellungnahme
die Krankengeldzahlung einstellen. Es bleibt dem MDK. überlassen ob er einen Patienten körperlich untersuchen will oder ob er sich mit den ihm vorliegenden
Unterlagen zufrieden gibt. Es liegt demnach am Patienten und an seinen behandelnden Ärzten immer die aktuellsten Befundberichte parat zu haben.
Da es der Datenschutz (zu Recht) verhindert dass die Krankenkassen selbst
keine Befundberichte anfordern dürfen sondern nur als Mittler zwischen Arzt/Patient und MDK in dieser Hinsicht fungieren kommt es leider oft dazu dass dem MDK keine "passenden" Unterlagen vorliegen und es wird immer erst im Widerspruchsverfahren seitens der Ärzteschaft konkret was Beurteilung von
Arbeitsunfähigkeit angeht. Insofern hat Machts Sinn schon recht - im eigenen Interesse sollte schon im Vorfeld einer MDK-Einschaltung alles "wasserdicht" sein.
Gruss
Czauderna

Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 02.03.2011, 23:25

Oki vielen Dank für Eure Antworten.

Da wäre es angebracht die Stellungnahme bzw Gutachten von der Krankenkasse anzufordern.

Gruß Urmelchen

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 02.03.2011, 23:52

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Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 03.03.2011, 00:26

Entschuldigung, nein Mitte März, habe mich verschrieben, habe ja heute erst die Nachricht bekommen.

Gruß Urmelchen

Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 03.03.2011, 16:34

Hallo

Ich bins nochmal, 42 Tage zahl ja der Arbeitgber, und dann übernimmt die KK die weitere Zahlung.
Schaltet sich normalerweise der MDK nicht erst bei mindestens 60 Tagen ein, ist doch einwenig merkwürdig, denn bei mir sind es erst vom 14.02. bis 11.03.2011 26 Tage.



LG
Urmelchen

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.03.2011, 22:20

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Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 03.03.2011, 23:16

Hallo Machts Sinn,

ich habe heute mit meinem Arzt gesprochen, er meinte ich sollte darauf Widerspruch einlegen und da er ab morgen 1 Woche im Urlaub ist sollte ich mich dann ab 14.03 wieder bei ihm melden. da der Auszahlschein bis 14.03. von ihm ausgestellt wurde.

Das glaube ich nicht das das mein Dok gemacht hat und MDK gebeten hat.

Danke für die Genesungsünsche

Könnte es möglich sein, das sich mein Arbeitgeber eingemischt hat und den MDK beauftragt hat und die Krankheit anzweifelt .

LG
Urmelchen

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 03.03.2011, 23:36

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Urmelchen
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Beitrag von Urmelchen » 04.03.2011, 00:45

Danke Machts Sinn für Deine ausführliche Antwort.

Ich muß jetzt erst abwarten bis ich es schriftlich im Briefkasten habe, denn gestern rief mich die Bearbeiterin der KK an, und teilte mir das vorerst mündlich mit,

Meinst du das Rundschreiben:

http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... iben49.pdf

LG
Urmelchen

Machts Sinn

Widerspruch und BVA

Beitrag von Machts Sinn » 04.03.2011, 10:16

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.03.2011, 10:42

Urmelchen hat geschrieben:Danke Machts Sinn für Deine ausführliche Antwort.

Ich muß jetzt erst abwarten bis ich es schriftlich im Briefkasten habe, denn gestern rief mich die Bearbeiterin der KK an, und teilte mir das vorerst mündlich mit,

Meinst du das Rundschreiben:

http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... iben49.pdf

LG
Urmelchen
Hallo,
versuchen kannst, nein, solltest du es auf jeden Fall - nur, mach dir
hinsichtliches dieses Schreibens nicht allzuviel Hoffnungen. Es gibt wegen dieses Schreibens nur zwei denkbar Möglichkeiten - entweder die Kasse lässt sich dadurch beeidnrucken (einschüchtern) und handelt entsprechend oder die Kasse, da kommt es entscheidend darauf an um was für eine Kasse es sich handelt, interessiert dieses Schreiben nicht die Bohne.
Viel Erfolg und Gruss
Czauderna

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