Einstellung Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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Gast

Einstellung Krankengeld

Beitrag von Gast » 17.10.2010, 21:29

Folgender Fall eine Freundes:

Seit ca. 1 Jahr AU,eine med. Reha ist bewilligt.
Den 1. Rehatermin musste er aus gesundheitlichen Gruenden absagen.

Jetzt war er vor dem 2. Termin wieder erkrankt (akut, fuer mindestens 2 Wochen) und musste diese Reha also noch einmal verschieben.

Jetzt macht die KK in einem Schreiben totalen Druck-droht mit Einstellung des KG, Termin beim MDK ( obwohl dieser ja diese Reha vorgeschlagen hat )???!!!

Hat da ein Mitarbeiter der KK schlecht geschlafen oder was soll man davon halten?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 18.10.2010, 21:51

Hallo,

Du hast gewisse Mitwirkungspflichten. Die Kasse zahlt Krankengeld und ist quasi Dein Arbeitgeber. Da hat sie schon ein paar Rechte. Welche Erkrankung hindert Dich denn konkret jetzt daran die Reha anzutreten? Ist das objektivierbar? Oder möchtest Du nicht fahren?

Ist Dir denn das Gestaltungsrecht für diesen Reha-Antrag eingeschränkt worden? Denn dann kannst Du keinesfalls mal eben den Beginn verschieben.

Eigentlich kenne ich solche Verschiebestreitigkeiten nur von Weihnachten...

LG, Fee

Aha
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Beitrag von Aha » 19.10.2010, 08:28

@Fee: oder wenn einer nicht fahren kann, weil zu Hause der Hamster versorgt werden muß :wink:

Gast

Einstellung Krankengeld

Beitrag von Gast » 19.10.2010, 10:36

...wie du schon geschrieben hast, hake ich deine Antworten mal unter " eigentlich keine Ahnung " ab.

Er ist ernsthaft erkrankt und hat keinen Hamster.

Vielleicht gibt es ja doch noch qualifiziertere Beitraege!?

Machts Sinn

Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von Machts Sinn » 19.10.2010, 11:06

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Czauderna
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Re: Einstellung Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 19.10.2010, 12:06

johnie hat geschrieben:...wie du schon geschrieben hast, hake ich deine Antworten mal unter " eigentlich keine Ahnung " ab.

Er ist ernsthaft erkrankt und hat keinen Hamster.

Vielleicht gibt es ja doch noch qualifiziertere Beitraege!?
Hallo,
zweimal wegen akuter Erkrankung eine Reha verschieben, das hat man auch nicht alle Tage, aber es gibt ja nix, was es nicht gibt.
Ich als Kassenmitarbeiter hätte mit einem solchen Fall nun wirklich kein Problem wenn mir diese Absagegründe klar und eindeutig vom behandelnden Arzt des Versicherten bestätigt würden - es wäre auch für mich kein Problem einen direkten Kontakt mit der Reha-Klinik zu halten um meinen Versicherten nach Genesung sofort zur Reha zu bringen. MDK und/oder KG-Sperrung
sind nur dann eine Massnahme wenn ich den Verdacht hätte, der will sich drücken.
Also, nur auf Zuruf des Versicherten - da würde ich auch nicht mitmachen.
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 19.10.2010, 13:19

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 19.10.2010, 18:23

Hallo,

anhand der dürftigen Infos, die auch auf Nachfrage nicht konkretisiert wurden, kann keine Empfehlung hier gegeben werden.

Sorry, dass ich nicht sofort es bejaht habe, dass natürlich der Krankenkassenmitarbeiter gepennt hat oder schon alleine die Erwähnung einer akuten Erkrankung selbstverständlich den Nicht-Kurantritt legalisiert.

Also noch mal von vorne:
Reha-Maßnahme wegen welcher Erkrankung?
Gestaltungsrecht von Kasse eingeschränkt?
Welche akute Erkrankung?

Ist doch anonym hier. Keiner kennt Dich oder die Kasse ...

LG, Fee

Gast

Einstellung Krankengeld

Beitrag von Gast » 20.10.2010, 14:48

Natürlich gibt es ein ärztliches Attest über seine Erkrankung und natürlich hat er die KK - sofort - , die DRV und die Klinik darüber informiert.

Im Schreiben an die KK hat er auch seinenWunsch geäußert, nach seiner Gesundung so schnell wie möglich diese Reha zu beginnen ( Mitwirkungspflicht!).

Sein gesundheitlicher Zustand -und Vorerfahrungen mit Telefonaten mit der KK - machen z.Zt nur schriftlichen Kontakt sinnvoll und möglich.

Die KK hat ihm mittlerweile mitgeteilt, dass das KG eingestellt wird - wegen fehlender Mitwirkungspflicht!!Und das eben trotz Attest, sofortiger Benachrichtigung und der geäußerten Bereitschaft zur Mitwirkung.

Bleibt da nur noch die Hilfe eines Sozialverbandes o.ä.?

Natürlich legt er Widerspruch ein, aber da er arbeitslos war und ist, müsste er ja zur Sicherheit sich bei der Arge melden - die dann aber auf seine aktuelle AU hinweist....!?

Ich glaube zwar, dass sein Widerspruch Erfolg haben wird-aber was macht er solange?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.10.2010, 19:16

Hallo,

ALG2/Grundsicherung kann auch beantragt werden, wenn man arbeitsunfähig ist.

Kleiner Tipp: Dem Widerspruch weitere ärztliche Unterlagen beifügen, die konkret auf die Ablehnungsgründe eingehen. Da es alleine um die medizinische Beurteilung geht, ob der Kurantritt möglich ist, würde ein alleiniger Widerspruch des Mitgliedes (medizinischer Laie) keine neuen Erkenntnisse geben und somit relativ aussichtslos sein.

LG, Fee

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