Hallo Leute habe einige Fragen, wegen verspäteter Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Meine Lebensgefährtin ist seit April 2012 durchgehend krankgeschrieben wegen Unterschenkel und Sprunggellenksfraktur und Psyche(Depri).
Am 23.1.2013 ist sie in Reha für 6-Wochen, am 15.1.13 war sie bei ihrer HÄ zwecks ausfüllen ihres neuen Auszahlscheines sie war bis 16.1.13 krankgeschrieben, auf diesen vermerkte die HÄ das sie am 15.1.13 bei ihr in der sprechstunde vorstellig war, aber am 21.1.13 musste sie nochmals zur HÄ worauf sie dies auf den gleichen Auszahlschein vermerkte.
Ist kompliziert aber ich kann nicht anders !!!
So nun hat die KK das Krankengeld eingestellt mit der Begründung Sie hätte die Krankschreibung am 16.1.13 weiter melden müssen, den Auszahlschein hat sie aber erst am 21.1.13 an die KK geschickt weil sie nur noch einen hatte.
Widespruch haben wir eingelegt, nun zu meinen Fragen,
-bekommt sie Übergangsgeld von der RV ??
-wie geht es weiter nach der Reha ??
-wie sind die Chancen des Widerspruches ??
Im Mai 2013 muss sie wieder ins Krankenhaus wegen Entfernung der Metallplatten aus dem Fuß.
Mein Lebensgefährtin bekommt seit Jahren eine halbe EU-Rente, daher ist sie ja weiter krankenversichert, ihre Arbeit hat sie letztes Jahr verloren durch Insolvenz ihres Arbeitgebers.
Wie gesagt etwas komplizeirt, aber habt ihr einen Rat ???
Ach noch etwas sie wird wahrscheinlich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen!
MfG Matze
Einstellung ihres Krankengeldes
Moderator: Czauderna
Hallo,
also, Ihr muesst das mit der Kasse hin bekommen, dass die AU bis zum Antritt der Reha. nachgewiesen ist, sonst wird es nix mit der weiteren Krankengeldzahlung.
Ob die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlt, das entscheidet diese, ich denke schon. Anders läuft es mit mit dem Krankengeld, denn die Kasse wird (unter der Voraussetzung, dass die Vorversicherungszeit erfüllt ist), ab dem Folgetag die Krankenversicherung der Rentner durchführen, und diese beinhaltet keinen Krankengeldanspruch, was bedeuten würde, bei einer Entlassung aus der Reha als Arbeitsunfähig zieht keinen Krankengeldanspruch nach sich. In so weit ist es wichtig, dass Du, zusammen mit deinem Arzt, der Kasse den Nachweis erbringst, dass dieser die AU. lückenlos bis zum Antritt der Reha geführt wurde.
Auch wenn es die gesetzlichen Bestimmungen der Kasse zugestehen so so entscheiden, wie sie entschieden hat, ich bleibe dabei, dass dies, gerade in deinem Fall, gegen jegliche Logik und auch gegen den gesunden Menschenverstand verstößt.
Was wurde denn auf dem Schein am 21.1. zusätztliich vermerkt ?
Gruss
Czauderna
also, Ihr muesst das mit der Kasse hin bekommen, dass die AU bis zum Antritt der Reha. nachgewiesen ist, sonst wird es nix mit der weiteren Krankengeldzahlung.
Ob die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlt, das entscheidet diese, ich denke schon. Anders läuft es mit mit dem Krankengeld, denn die Kasse wird (unter der Voraussetzung, dass die Vorversicherungszeit erfüllt ist), ab dem Folgetag die Krankenversicherung der Rentner durchführen, und diese beinhaltet keinen Krankengeldanspruch, was bedeuten würde, bei einer Entlassung aus der Reha als Arbeitsunfähig zieht keinen Krankengeldanspruch nach sich. In so weit ist es wichtig, dass Du, zusammen mit deinem Arzt, der Kasse den Nachweis erbringst, dass dieser die AU. lückenlos bis zum Antritt der Reha geführt wurde.
Auch wenn es die gesetzlichen Bestimmungen der Kasse zugestehen so so entscheiden, wie sie entschieden hat, ich bleibe dabei, dass dies, gerade in deinem Fall, gegen jegliche Logik und auch gegen den gesunden Menschenverstand verstößt.
Was wurde denn auf dem Schein am 21.1. zusätztliich vermerkt ?
Gruss
Czauderna
Ich fasse mal zusammen.
frühere AU Bescheinigung bis 16.01.13
Besuch des Arztes am 15.01.13 (wurde da weitere AU bescheinigt?)
Besuch des Arztes am 21.01.13 (weitere AU?)
Wenn am 15.01.13 der Arzt aufgesucht wurde und da weitere AU bescheinigt wurde ist doch alles korrekt. Dann wurde eine lückenlose AU bescheinigt und der Widerspruch muss durchgehen.
Wenn da keine AU bescheinigt wurde und erst am 21.01. wieder eine AU vorliegt sieht es schlecht aus.
Widerspruch habt ihr ja eingelegt. Also ab zum Arzt. Der/die soll bestätigen:
Besuch des Arztes am 15.01., Ergebnis: AU bis ???
Erneuter Besuch des Arztes am 21.01., Grund: ???, Ergebnis: ???
und dann ab zur Kasse damit.
Die Beurteilung ob Übergangsgeld gezahlt wird trifft die RV. Die macht das aber unter Vorlage der Bescheinigung der Kasse über die Au und die Dauer der AU.
frühere AU Bescheinigung bis 16.01.13
Besuch des Arztes am 15.01.13 (wurde da weitere AU bescheinigt?)
Besuch des Arztes am 21.01.13 (weitere AU?)
Wenn am 15.01.13 der Arzt aufgesucht wurde und da weitere AU bescheinigt wurde ist doch alles korrekt. Dann wurde eine lückenlose AU bescheinigt und der Widerspruch muss durchgehen.
Wenn da keine AU bescheinigt wurde und erst am 21.01. wieder eine AU vorliegt sieht es schlecht aus.
Widerspruch habt ihr ja eingelegt. Also ab zum Arzt. Der/die soll bestätigen:
Besuch des Arztes am 15.01., Ergebnis: AU bis ???
Erneuter Besuch des Arztes am 21.01., Grund: ???, Ergebnis: ???
und dann ab zur Kasse damit.
Die Beurteilung ob Übergangsgeld gezahlt wird trifft die RV. Die macht das aber unter Vorlage der Bescheinigung der Kasse über die Au und die Dauer der AU.