Einige Feststellungen zum Krankengeld. Stimmt das?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Frage
Beiträge: 2
Registriert: 03.01.2010, 22:39

Einige Feststellungen zum Krankengeld. Stimmt das?

Beitrag von Frage » 05.01.2010, 23:18

Hallo,

nach langer Recherche im Internet und hier im Forum, bin ich mir immer noch nicht ganz sicher über folgende Sachverhalte zum Thema Krankengeld. Es wäre nett, wenn mir jemand das Folgende bestätigen oder korrigieren könnte.

1.) Ab dem ersten Tag, an dem ich eine bestimmte Krankheit habe, fängt die KK (Krankenkasse) an die Tage mitzuzählen, auch wenn daraus nicht ein Ausfall länger als 6 Wochen resultiert, die KK also auch kein Krankengeld zahlen muß. Die KK zählt für jede Krankheit separat mit.

2.) Nach Ablauf der 3-Jahresfrist zahlt die KK im Krankheitsfall kein Krankengeld mehr, auch wenn die maximale Zeit für den Erhalt von Krankengeld von 78 Wochen noch nicht verstrichen ist.

3.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, dann erhalte ich erst wieder Anspruch auf die 6-wöchige Lohnfortzahlung, wenn ich mindestens 6 Monate gearbeitet habe.

4.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, und krank werde bevor die 6-monatige Frist verstrichen ist, dann erhalte ich direkt wieder Krankengeld. Diese Zeit wird den anderen Zeiten in denen ich Krankengeld bekommen habe hinzugefügt. Ist die Gesamtzeit von 78 Wochen überschritten oder die 3-Jahresfrist überschritten, erhalte ich kein Krankengeld mehr.

5.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, und krank werde bevor die 6-monatige Frist verstrichen ist, es sich aber um eine andere Krankheit handelt, dann gelten diese Fristen (3-Jahresfrist, 78 wöchige Auszahlung des Krankengeldes) völlig unabhängig von der ersten Krankheit wegen derer ich bereits Krankengeld bekam. Ich würde also im genannten Fall zunächst wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, bevor ich Krankengeld bekommen würde.

Mich würde auch interessieren, ob die Fristen (3-Jahresfrist und 78-wöchige Lohnfortzahlung) bei allen KK's gleich sind, also gesetzlich geregelt sind, oder ob es dafür auch Ausnahmen gibt?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mich jemand über diese oder auch einzelne Punkte aufklären könnte.

Viele Grüße

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Einige Feststellungen zum Krankengeld. Stimmt das?

Beitrag von Czauderna » 06.01.2010, 14:06

Frage hat geschrieben:Hallo,

nach langer Recherche im Internet und hier im Forum, bin ich mir immer noch nicht ganz sicher über folgende Sachverhalte zum Thema Krankengeld. Es wäre nett, wenn mir jemand das Folgende bestätigen oder korrigieren könnte.

1.) Ab dem ersten Tag, an dem ich eine bestimmte Krankheit habe, fängt die KK (Krankenkasse) an die Tage mitzuzählen, auch wenn daraus nicht ein Ausfall länger als 6 Wochen resultiert, die KK also auch kein Krankengeld zahlen muß. Die KK zählt für jede Krankheit separat mit.

Ja, für die Errechnung des Gesamtkrankengeldanspruches für eine bestimmte Erkrankung werden auch die Vorerkrankungen einbezogen für die die Kasse wegen Entgeltfortzahlung kein Krankengeld bezahlt hat. Dies geschieht weil der Anspruch auf Krankengeld zwar besteht aber wegen Entgeltzahlung ruht.

2.) Nach Ablauf der 3-Jahresfrist zahlt die KK im Krankheitsfall kein Krankengeld mehr, auch wenn die maximale Zeit für den Erhalt von Krankengeld von 78 Wochen noch nicht verstrichen ist.

Nein, nicht unbedingt - wenn die 78 Wochen innerhalb einer drei-Jahresfrist nicht ausgeschöpft werden können, beginnt u.U.
eine neue 3-Jahresfrist und es entsteht ein neuer Anspruch für maximal 78 Wochen. das war vereinfacht dargestellt weil es auch hier auf den Einzelfall ankommen kann.


3.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, dann erhalte ich erst wieder Anspruch auf die 6-wöchige Lohnfortzahlung, wenn ich mindestens 6 Monate gearbeitet habe.


Grundsätzlich - ja ! - bei gleichem Arbeitgeber


4.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, und krank werde bevor die 6-monatige Frist verstrichen ist, dann erhalte ich direkt wieder Krankengeld. Diese Zeit wird den anderen Zeiten in denen ich Krankengeld bekommen habe hinzugefügt. Ist die Gesamtzeit von 78 Wochen überschritten oder die 3-Jahresfrist überschritten, erhalte ich kein Krankengeld mehr.

richtig - in dem Schreiben, welches die Kasse zur "Aussteuerung" versandt hat steht genau drinne zu welchem Zeitpunkt ein Krankengeldanspruch wegen der betreffenden Erkankung dem Grunde nach besteht und welche Voraussetzungen dafür noch erfüllt sein müssen.

5.) Wenn ich Krankengeld erhalten habe und danach wieder arbeite, und krank werde bevor die 6-monatige Frist verstrichen ist, es sich aber um eine andere Krankheit handelt, dann gelten diese Fristen (3-Jahresfrist, 78 wöchige Auszahlung des Krankengeldes) völlig unabhängig von der ersten Krankheit wegen derer ich bereits Krankengeld bekam. Ich würde also im genannten Fall zunächst wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten, bevor ich Krankengeld bekommen würde.

ja

Mich würde auch interessieren, ob die Fristen (3-Jahresfrist und 78-wöchige Lohnfortzahlung) bei allen KK's gleich sind, also gesetzlich geregelt sind, oder ob es dafür auch Ausnahmen gibt?

nun - grundsätzlich gilt dies für alle Kassen, ob es auch so gehändelt wird ist die Frage - es kommt auch immer auf die tatsächlichen Umstände des Falles an.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mich jemand über diese oder auch einzelne Punkte aufklären könnte.

Viele Grüße
Gruß

Czauderna

Frage
Beiträge: 2
Registriert: 03.01.2010, 22:39

Beitrag von Frage » 06.01.2010, 23:34

Czauderna, vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Viele Grüße

Antworten